Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28556
LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
LG München I, Entscheidung vom 27.02.2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
LG München I, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zeitung darf Person der Zeitgeschichte nur für redaktionellen Beitrag unentgeltlich abbilden

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Teurer Boris-Dummy

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    So hat die Rechtsprechung wiederholt betont, dass die Verwendung eines Bildes - auch des Bildes einer Person der Zeitgeschichte - für Werbezwecke sich nur dann als zulässig erweist, wenn sie von der ausdrücklichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt ist ( BGH AfP 95, 495; BGHZ 81, 75/80 ).

    Der Kläger sieht im Streitfall keine vergleichbare Situation, es sei auch nicht auf die von der Rechtsprechung in AfP 95, 495 - ... - und ZUM 2002, 634 ff [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - ... - entschiedenen Fälle zurückzugreifen.

    Anders als in den Fällen "..." ( BGH ZUM 2002, 634 [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] ), "..." ( BVerfG AfP 2001, 212 ff) bzw. "..." ( BGH AfP 95, 495 ff.) gibL es im Streitfall keinen redaktionellen Beitrag, aus dem ein öffentliches Informationsinteresse zur Beleuchtung der Abbildung des Klägers hergeleitet werden könnte.

    In der Entscheidung "..." ( AfP 95, 495 ff.) stellte der BGH klar, dass selbst die blickfangmäßige Werbung mit dem Bild einer Person der Zeitgeschichte auf dem Titelblatt eines Presseorgans grundsätzlich vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 1 GG zulässig ist - sofern nicht in den Augen des Lesers die Vorstellung entsteht, der Abgebildete empfehle die beworbenen Produkte und stelle sein Bild als Anreiz für den Kauf dieser Waren zur Verfügung, was hier nicht inmitten steht -, wenn sich im Inneren des Blattes ein redaktioneller Beitrag befindet, mag dieser auch nur kurz und ohne besondere Qualität sein.

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Der Kläger sieht im Streitfall keine vergleichbare Situation, es sei auch nicht auf die von der Rechtsprechung in AfP 95, 495 - ... - und ZUM 2002, 634 ff [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - ... - entschiedenen Fälle zurückzugreifen.

    Anders als in den Fällen "..." ( BGH ZUM 2002, 634 [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] ), "..." ( BVerfG AfP 2001, 212 ff) bzw. "..." ( BGH AfP 95, 495 ff.) gibL es im Streitfall keinen redaktionellen Beitrag, aus dem ein öffentliches Informationsinteresse zur Beleuchtung der Abbildung des Klägers hergeleitet werden könnte.

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Wie der BGH nämlich bereits in der ... Entscheidung ( GRUR 56, 427/428) grundsätzlich festgestellt hat, dient die werbemäßige Verwendung von Bildnissen nicht dem Allgemeininteresse an einer sachgerechten Information, sondern allein den Geschäftsinteressen der mit der fraglichen Abbildung Kundenwerbung treibenden Firma.
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Es gilt der Grundsatz: Absolute Personen der Zeitgeschichte müssen die Veröffentlichung ihrer Bildnisse hinnehmen, auch wenn diese sie nicht bei der Wahrnehmung einer öffentlichen Funktion zeigen, sondern das Privatleben im weiteren Sinne betreffen (Schricker, a.a.O., Rn. 10 unter Hinweis auf BGH AfP 1996, 138 [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] - ...).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    So hat die Rechtsprechung wiederholt betont, dass die Verwendung eines Bildes - auch des Bildes einer Person der Zeitgeschichte - für Werbezwecke sich nur dann als zulässig erweist, wenn sie von der ausdrücklichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt ist ( BGH AfP 95, 495; BGHZ 81, 75/80 ).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Deshalb muss es sich auch eine absolute Person der Zeitgeschichte nicht gefallen lassen, ohne ihre Einwilligung von einem anderen zu Werbezwecken eingesetzt zu werden ( BGH NJW 1997, 1152/1153 - Bob Dylan -).
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages - …

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Der Anspruch ist als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch allgemein anerkannt, nachdem der Kläger über den Umfang der von der Beklagten vorgenommenen Verwertungshandlungen in Richtung auf den streitgegenständlichen "Dummy" gemäß Anlage K 1 im Ungewissen ist und die- Beklagte die zur Beseitigung dieser Ungewissheit und zur Berechnung seines konkreten Schadens erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (ständige Rechtsprechung, BGH 10, 387; 81, 24;… NJW 95, 387 in Palandt, BGB , 61. Aufl., § 261, Rn. 8;… § 823, Rn. 160).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Person der Zeitgeschichte; Duldungspflicht; Persönlichkeitsrechtliche Interessen; …

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Die ungenehmigte Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers in Presseerzeugnissen bildete bereits den Gegenstand des in NJW 89, 402/403 veröffentlichten Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.01.1988.
  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Nachdem einer vom Kläger erhobenen Auskunftsklage rechtskräftig stattgegeben wurde (vgl. Urteile des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, und des Oberlandesgerichts München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03), hat die Beklagte Auskunft über den Umfang der Werbung erteilt.

    Die Urteile des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, wonach die Beklagte rechtskräftig verurteilt wurde, Auskunft über die angegriffenen Werbemaßnahmen mit dem Bildnis des Klägers zu erteilen, entfalten für den hiesigen Rechtsstreit, was den Rechtsgrund des Anspruchs des Klägers anbelangt, keine Bindungswirkung.

    Auf die Gründe der vorgenannten Entscheidungen (Urteil des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02) wird Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG München I
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht