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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 16.11.2007 - 7 O 217/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27800
LG Wiesbaden, 16.11.2007 - 7 O 217/07 (https://dejure.org/2007,27800)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.11.2007 - 7 O 217/07 (https://dejure.org/2007,27800)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. November 2007 - 7 O 217/07 (https://dejure.org/2007,27800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 823 BGB, § 839 BGB, Art 34 GG
    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz über eine laubbedeckte Bordsteinkante

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bordsteinkante (laubbedeckt) - Verkehrssicherungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz über eine laubbedeckte Bordsteinkante

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 U 4/18

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Falls von Laub auf …

    Eine Gemeinde schuldet im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten nicht ein generelles ständiges Reinhalten sämtlicher Straßen- und Wegeflächen von jeglichem Laubfall (siehe KG Berlin…, Urteil vom 11.10.2005 - 9 U 134/04, juris Rn. 13, VersR 2006, 946; OLG Hamm…, Urteil vom 09.12.2015 - 9 U 170/04, juris Rn. 29, NZV 2006, 550; siehe ferner LG Wiesbaden, Urteil vom 16.11.2007 - 7 O 217/07, juris Rn. 16, KommJur 2009, 154; bestätigt durch OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 11.09.2008 - 1 U 301/07, juris Rn. 3, MDR 2008, 1396).
  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer …

    Jedenfalls aber wäre selbst bei Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung ein Mitverschulden der Klägerin gemäß § 254 Abs. 1 BGB gegeben, das zu einem Anspruchsausschluss führen würde, da ohne weiteres für die Klägerin erkennbar gewesen wäre, dass im Bereich des Gitterrostes Laub liegt und die Klägerin gerade im Bereich des Treppenaufganges gehalten gewesen ist, den Gegebenheiten des Weges erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. LG Wiesbaden, Urt. v. 16.11.2007 - 7 O 217/07, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - 18 U 1/19
    Jedenfalls war der umwucherte Zustand der Bordsteinkante offensichtlich, was einem durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer, von dem die verkehrssicherungspflichtige Beklagte ausgehen darf, Anlass zur Vorsicht gegeben hätte (vgl. auch LG Wiesbaden, Urteil vom 16.11.2007 - 7 O 217/07 -, juris zu einer laubbedeckten Bordsteinkante).
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