Rechtsprechung
| LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EPÜ Art. 70 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1 S. 3, § 140a
FRAND-Korridor beim Vorliegen von Vergleichslizenzverträgen - BAYERN | RECHT
EPÜ Art. 70 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1 S. 3, § 140a
FRAND-Korridor beim Vorliegen von Vergleichslizenzverträgen
Kurzfassungen/Presse (2)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Schutzrechte für Technologien, die zwingend zur Einhaltung technischer Standards erforderlich sind: Weitere Präzisierung der 7. Zivilkammer für Kriterien zur Überprüfung der Verhandlungswilligkeit von Patentinhaber und Herstellern der Endgeräte
- cohausz-florack.de (Leitsatz)
Bestimmung des FRAND-Korridors bei Vergleichslizenzverträgen
Verfahrensgang
- LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
- OLG München, 23.04.2026 - 6 U 364/26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BGH, 27.01.2026 - KZR 10/25
Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung …
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs KZR 10/25 (Urteil vom 27. Januar 2026) steht der Rechtsprechung der Kammer (Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 in den Verfahren 7 O 64/25 und 7 O 2750/25, sowie Urteile in den Verfahren 7 O 5007/25 und 7 O 4102/25) nicht entgegen.Rn. 117 Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung KZR 10/25 (Urteil vom 27. Januar 2026) in Rn. 89 als Obiter Dictum ausführt:.
In diesem Zusammenhang kann auch die Frage Bedeutung gewinnen, ob sich der Verletzer hinreichend um eine Lizenzvereinbarung bemüht hat (siehe BGH, Urteil vom 27.01.2026, KZR 10/25, Rn. 100, unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 19/25821).
Rn. 193 (2) Zudem hat der BGH die Möglichkeit einer angemessenen Lizenzierung in dem Sinne für relevant erachtet, dass eine solche Möglichkeit gegen die Unverhältnismäßigkeit spricht (aaO, Rn 52, zudem nunmehr auch im Urteil vom 27.01.2026, KZR 10/25, Rn. 100).
- BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Rn. 188 Zu der Konstellation der komplexen Produkte hat sich der BGH in der Entscheidung "Wärmetauscher" (X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 40 ff.), die auch in der Regierungsbegründung zur Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes umfassend zitiert wird, ausführlich geäußert.Denn es ist "notwendige Folge des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs, dass der Verletzer die patentverletzende Produktion oder den patentverletzenden Vertrieb einstellen muss und das betroffene Produkt erst dann wieder auf den Markt bringen kann, wenn er sich entweder die dafür benötigten Rechte vom Patentinhaber verschafft oder das Produkt so abgewandelt hat, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, was gegebenenfalls erheblichen Zeit- und Kostenaufwand erfordern kann" (BGH, X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 40 ff. - Wärmetauscher).
In einer solchen Konstellation hat es der BGH im Fall "Wärmetauscher" als einen prinzipiell gegen das Erfordernis einer Aufbrauchfrist sprechenden Aspekt angesehen, dass es sich beim dortigen Verletzungsgegenstand nicht um ein "funktionswesentliches Bauteil", sondern um ein "Sonderausstattungsmerkmal [handelt], das die generelle Einsatzfähigkeit und Nutzbarkeit des Fahrzeugs und des Fahrzeugsitzes unberührt lässt" (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 52 - Wärmetauscher).
- LG München I, 14.07.2025 - 7 O 64/25
Hinweis in einem Patentverletzungsverfahren
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs KZR 10/25 (Urteil vom 27. Januar 2026) steht der Rechtsprechung der Kammer (Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 in den Verfahren 7 O 64/25 und 7 O 2750/25, sowie Urteile in den Verfahren 7 O 5007/25 und 7 O 4102/25) nicht entgegen.Rn. 116 Die Kammer hat die Grundlagen der Behandlung des Kartellrechtseinwands in SEP-Verfahren in einem Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 (7 O 64/25 und 7 O 2750/25) und in den Entscheidungen 7 O 5007/25 (ASUS I) und 7 O 4102/25 (ASUS II) dargelegt und konkretisiert.
Rn. 132 Wie genau der FRAND-Bereich zu bestimmen ist, wenn Vergleichslizenzverträge vorgelegt worden sind, hat die Kammer im Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 (7 O 64/25 und 7 O 2750/25) in Grundzügen dargelegt.
- LG München I, 08.01.2026 - 7 O 5007/25
Ausschärfung der Grundsätze zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs KZR 10/25 (Urteil vom 27. Januar 2026) steht der Rechtsprechung der Kammer (Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 in den Verfahren 7 O 64/25 und 7 O 2750/25, sowie Urteile in den Verfahren 7 O 5007/25 und 7 O 4102/25) nicht entgegen.Rn. 116 Die Kammer hat die Grundlagen der Behandlung des Kartellrechtseinwands in SEP-Verfahren in einem Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 (7 O 64/25 und 7 O 2750/25) und in den Entscheidungen 7 O 5007/25 (ASUS I) und 7 O 4102/25 (ASUS II) dargelegt und konkretisiert.
- LG München I, 22.01.2026 - 7 O 4102/25
Patentverletzung, Standardessenzielle Patente, FRAND-Lizenzierung, …
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs KZR 10/25 (Urteil vom 27. Januar 2026) steht der Rechtsprechung der Kammer (Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 in den Verfahren 7 O 64/25 und 7 O 2750/25, sowie Urteile in den Verfahren 7 O 5007/25 und 7 O 4102/25) nicht entgegen.Rn. 116 Die Kammer hat die Grundlagen der Behandlung des Kartellrechtseinwands in SEP-Verfahren in einem Hinweisbeschluss vom 14. Juli 2025 (7 O 64/25 und 7 O 2750/25) und in den Entscheidungen 7 O 5007/25 (ASUS I) und 7 O 4102/25 (ASUS II) dargelegt und konkretisiert.
- BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen …
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Daher muss der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen können (…BGH, X ZR 137/15, BeckRS 2017, 123747 Rn. 18; X ZR 107/12, GRUR 2014, 542 Rn. 21 f. - Kommunikationskanal). - BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Regelmäßig ist dafür erforderlich, dass entweder im Stand der Technik schon ein Hinweis auf die Lösung vorhanden war oder dass die Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen der angesprochenen Fachperson gehört (BGH, X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem). - BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Darüber hinaus bedarf es regelmäßig zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausgehender Anstöße, Hinweise, Anregungen oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems gerade auf dem Weg der Erfindung zu suchen (…BGH, X ZR 56/16, BeckRS 2018, 13279 Rn. 49 f. - Patentfähigkeit eines Tongebers für Einparkhilfesysteme von Fahrzeugen; BGH, X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - Einteilige Öse;… BGH, Xa ZR 92/05, BeckRS 2009, 12874, Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Darüber hinaus bedarf es regelmäßig zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausgehender Anstöße, Hinweise, Anregungen oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems gerade auf dem Weg der Erfindung zu suchen (…BGH, X ZR 56/16, BeckRS 2018, 13279 Rn. 49 f. - Patentfähigkeit eines Tongebers für Einparkhilfesysteme von Fahrzeugen;… BGH, X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - Einteilige Öse; BGH, Xa ZR 92/05, BeckRS 2009, 12874, Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung). - BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07
Klammernahtgerät
Auszug aus LG München I, 05.02.2026 - 7 O 7655/25
Die Ausführbarkeit der mit der Anmeldung offenbarten Erfindung ist dann gegeben, wenn der Durchschnittsfachmann auf Grund der in der Anmeldung enthaltenen Informationen in der Lage ist, unter Inanspruchnahme des von ihm zu erwartenden Informations- und Wissensstandes und des allgemeinen Fachwissens und mit Hilfe der vom Anmelder aufgezeigten Ausführungswege die Lehre zum technischen Handeln, die in den Anmeldungsunterlagen beschrieben und beansprucht ist, zuverlässig, wiederholbar und ohne Umwege in die Praxis umzusetzen, ohne dabei einen unzumutbaren Aufwand treiben und eine unangemessene Zahl anfänglicher Fehlschläge hinnehmen zu müssen (…BGH, X ZR 15/19, GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 44 - L-Aminosäureproduktion;… BGH, X ZR 58/17, BeckRS 2019, 8809 Rn. 41 - Dampftrockner; BGH, Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916, 918 - Klammernahtgerät). - LG München I, 05.12.2019 - 7 O 5314/18
Mittelbare Patentverletzung - Benutzerschnittstelle für …
- LG München I, 25.05.2022 - 7 O 14091/19
Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit
- BGH, 17.04.2018 - X ZR 56/16
Patentfähigkeit eines Tongebers für ein Einparkhilfesystem für Fahrzeuge; Prüfung …
- LG München I, 14.09.2023 - 7 O 12200/21
Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender marktbeherrschender Stellung
- BGH, 08.01.2019 - X ZR 58/17
Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 070 223 (Streitpatents). Es …
- LG München I, 05.12.2019 - 7 O 5336/18
Mittel der Patentverletzung
- BGH, 17.12.2020 - X ZR 15/19
Rechtsstreit um ein Patent bezüglich eines Verfahrens zur L-Aminosäureproduktion …
- LG München I, 30.10.2025 - 7 O 1297/25
Mittelbare Patentverletzung, Aussetzung des Verfahrens, Schadensersatzpflicht, …
- LG München I, 13.12.2018 - 7 O 19301/17
Patentverletzung durch Lieferung eines Modulsets - Dentalkamera
- BGH, 04.07.2017 - X ZR 137/15
Patentstreit betreffend eine Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und einem darin …
- LG München I, 30.04.2026 - 7 O 64/25
Patentverletzungsklage LTE ./. Samsung
Rn. 80 In dieser Entscheidung wird auf die ständige Rechtsprechung der Kammer zur Bestimmung der Angemessenheit von Lizenzraten in globalen Lizenzverträgen, wie sie in den Entscheidungen ASUS I (7 O 5007/25, GRUR-RS 2026, 791), ASUS Il (7 O 4102/25, GRUR-RS 2026, 11 12) und Renault (7 O 7655/25, GRUR-RS 2026, 2292) entwickelt worden ist, Bezug genommen.Rn. 129 Da die Bestimmung eines Lizenzmittelwertes vorliegend durch Vergleichslizenzverträge nicht möglich ist, wird die in der Renault-Entscheidung (7 O 7655/25, GRUR-RS 2026, 2292) entwickelte Methodik in entsprechender Weise für einen durch die Top-Down-Analyse ermittelten Mittelwert angewendet.
Rn. 131 Da es sich um eine Erstbestimmung handelt, bedarf es des grundsätzlich zulässigen Erhöhungsfaktors von 15% (vgl. 7 O 7655/25, GRUR-RS 2026, 2292, Rn. 139) bei dieser konkreten Berechnungsform nicht.
Wie in der Entscheidung Renault (7 O 7655/25, GRUR-RS 2026, 2292 Rn. 132 ff,) dargelegt, wird der FRAND-Korridors bestimmt, indem eine Abweichung nach oben und nach unten vom ermittelten Mittelwert zugelassen wird.
- OLG München, 23.04.2026 - 6 U 364/26
Vorabentscheidung, Vollstreckungssicherheit, Vollstreckungsschaden, …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 05.02.2026, Az.: 7 O 7655/25, im Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit (Ziffer IV. des landgerichtlichen Urteils) unter Zurückweisung des darüberhinausgehenden Antrags dahingehend abgeändert, dass das Urteil in Ziffer I.1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR, und in den Ziffern I.4., I.5.
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