Patentgesetz
| Neunter Abschnitt - Rechtsverletzungen (§§ 139 - 142b) |
(1) 1Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents sind, in Anspruch genommen werden. 2Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn es sich um Erzeugnisse handelt, die durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellt worden sind.
(2) Absatz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben.
(3) 1Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf der Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents sind, oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden. 2Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn es sich um Erzeugnisse handelt, die durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellt worden sind.
(4) 1Die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 |
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Rechtsprechung zu § 140a PatG
1.369 Entscheidungen zu § 140a PatG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 15.10.2026 - 2 U 50/25
Stereofotogrammetrie
- OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 67/25
Gartenwasserschlauchbaugruppe II
- OLG Düsseldorf, 18.06.2026 - 2 U 61/25
Rotorelemente II
- OLG Düsseldorf, 03.06.2026 - 2 U 93/24
Leichtstoff
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 19.11.2024 - 4a O 39/22
- OLG Düsseldorf, 24.03.2025 - 2 U 93/24
Zurückweisung des Antrags der Beklagten auf einstweilige Einstellung der ...
- OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24
Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines ...
- OLG Karlsruhe, 22.07.2026 - 6 U 72/24
Verjährungshemmung bei Klageänderung von unmittelbarer zu mittelbarer ...
- OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23
Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung ...
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Querverweise
Auf § 140a PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Das Patent
- § 16a
- Rechtsverletzungen
- § 142