Rechtsprechung
| LG Berlin, 21.06.2017 - 7 O 90/16 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.06.2017 - 7 O 90/16
- LG Berlin, 25.10.2017 - 7 O 90/16
- KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17
- KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17
Wird zitiert von ...
- KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17
Ausschluss der Öffentlichkeit: Anordnung einer Geheimhaltungspflicht bei der …
Die Beschwerde des Klägers und seines Prozessbevollmächtigten Dr. ... gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21. Juni 2017 - 7 O 90/16 - wird, soweit das Landgericht ihr nicht bereits abgeholfen hat, zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 25.10.2017 - 7 O 90/16 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.06.2017 - 7 O 90/16
- LG Berlin, 25.10.2017 - 7 O 90/16
- KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17
- KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17
Wird zitiert von ...
- KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17
Ausschluss der Öffentlichkeit: Konkretisierung einer Geheimhaltungsanordnung …
Die Beschwerden des Klägers und seines Prozessbevollmächtigten Dr. ... sowie die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 25. Oktober 2017 - 7 O 90/16 - werden zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Marburg, 26.06.2018 - 7 O 90/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Rn. 31 Die Frage, ob die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung auch daraus resultieren kann, dass das Vertrauen in den Hersteller des betreffenden Produkts nachhaltig gestört ist, ohne dass dem Verkäufer selbst ein Fehlverhalten anzulasten ist, wird in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beantwortet (bejahend: OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 6.12.2018 - 17 U 4/18 - Rdnr. 35 ff; LG Köln, Urteil vom 1.06.2018 - 16 O 126/17; LG Heilbronn, Urteil vom 02.05.2018 - 6 O 401/17; verneinend: OLG Köln…, Beschluss vom 04.06.2018 - 16 U 1743/17 - Rn. 8;… OLG Frankfurt - Urteil vom 31.08.2018 - 25 U 17/18, Rn. 66; LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2019 - 12 O 182/18; LG Marburg, Urteil vom 26.06.2018 - 7 O 90/16; offen gelassen: OLG Nürnberg…, Urteil vom 24.04.2018 - 6 U 409/17 - Rn. 74). - LG Marburg, 24.09.2019 - 2 O 211/18 Es muss vielmehr eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens gegeben sein und es muss die verletzte Norm gerade Ausdruck einer sittlichen Wertung sein (Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).
Diese Vorschriften sind jedoch für sich genommen kein Ausdruck einer sittlichen Gesinnung, sondern stellen sich vielmehr als Regelungen zum Schutz der Umwelt und zur Harmonisierung und Stärkung des Binnenmarktes dar (Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).
Dass öffentlich-rechtlichen Motorenspezifikation dazu führt, dass der Pkw beschädigt oder zerstört wird, ist vom Kläger nicht dargetan und nicht ersichtlich (vgl. Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).
Der Vertragsschluss stellt insoweit nur eine mittelbare Folge dar (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris, vgl. auch Riehm in DAR 2016, S. 12 ff.).
§§ 4 und 16 UWG sind keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016, Az. 1 O 2084/15, zit. nach juris;… Sprau in Palandt, Kommentar zum BGB, 77. Auflage 2018, § 823 BGB, Rn. 72 m.w.N.; Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris).
(Landgericht Marburg, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 O 90/16, zitiert nach juris.) Dem konnte dieser nicht in substantiierter Weise nachkommen, sodass allein schon aus diesem Grund kein Anspruch ersichtlich ist.
- LG Bielefeld, 13.12.2019 - 18 O 90/19 Sollte das Update nicht zum gewünschten Erfolg führen, stünde der Käufer nicht rechtlos, sondern könnte grundsätzlich weitere Gewährleistungsansprüche geltend machen (vgl. OLG Köln Urteil vom 04.06.2018 - 16 U 173/17; LG Marburg Urteil vom 26.06.2018 - 7 O 90/16).
Anders als bei "klassischen" Mängeln, war der Kaufgegenstand - das Fahrzeug - ohne Einschränkungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nutzbar und auch optisch nicht beeinträchtigt (vgl. auch LG Marburg Urteil vom 26.06.2018 - 7 O 90/16).
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