Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - Nachwahl in einer Gruppe nach erfolgreicher Wahlanfechtung - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG §§ 22, 25
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1968 - CB 2/68
- BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 182
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.01.1959 - VII P 2.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Wenn das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 8, 114 ausgeführt habe, die Folgen einer Wahl erschöpften sich nicht darin, daß die angefochtene Wahl für ungültig erklärt werde, vielmehr müsse die Wahl von neuem "in allen Entwicklungsstadien" durchgeführt werden, so bedeute das bei der auf eine Gruppe beschränkten Ungültigkeit nur, daß die Wahlstadien wiederholt werden müßten, nicht aber, daß nunmehr von anderen personellen Voraussetzungen auszugehen sei.Der Senat hat auch in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß in Wahlanfechtungsverfahren das Rechtsschutzinteresse nicht dadurch entfällt, daß im Verlaufe des Verfahrens eine Neuwahl des Personalrats stattgefunden hat (BVerwGE 8, 114 und Beschluß vom 31. Januar 1964 - BVerwG VII P 14.62 - Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 11).
Da in den Fällen, in denen die Wahl nur in einer Gruppe für ungültig erklärt worden ist, die Wahl der Vertreter in den anderen Gruppen unberührt bleibt (BVerwGE 8, 114; 15, 93) [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]- vorausgesetzt, daß eine Gruppenwahl und keine gemeinsame Wahl durchgeführt worden ist, bei der eine auf eine Gruppe begrenzte Ungültigkeitserklärung naturgemäß ausscheidet -, muß es schon aus diesem Grunde bei der Sitzverteilung bleiben, die der ursprünglichen Wahl zugrunde gelegt worden ist.
Kein Widerspruch besteht zwischen der hier dargelegten Auffassung und dem Beschluß des Senats in BVerwGE 8, 114 [115].
- BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß dem Beschlußverfahren wegen seines objektiven Charakters eine auf übereinstimmender Erklärung der Parteien eintretende Beendigung des Verfahrens fremd ist (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - und vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 -).Der Senat hat daher wiederholt ausgeführt, daß das Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren nach anderen Grundsätzen beurteilt werden muß als in Verfahren, wo es um die Verfolgung persönlicher Rechte geht (BVerwGE 7, 140).
- BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Da in den Fällen, in denen die Wahl nur in einer Gruppe für ungültig erklärt worden ist, die Wahl der Vertreter in den anderen Gruppen unberührt bleibt (BVerwGE 8, 114; 15, 93) [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]- vorausgesetzt, daß eine Gruppenwahl und keine gemeinsame Wahl durchgeführt worden ist, bei der eine auf eine Gruppe begrenzte Ungültigkeitserklärung naturgemäß ausscheidet -, muß es schon aus diesem Grunde bei der Sitzverteilung bleiben, die der ursprünglichen Wahl zugrunde gelegt worden ist.
- BVerwG, 20.03.1959 - VII P 12.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Vielmehr erfordern es die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz, daß die Maßnahmen des fehlerhaft gewählten Personalrats - oder des nur in einer Gruppe fehlerhaft gewählten Personalrats - wirksam bleiben (BVerwGE 8, 221 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58]). - BVerwG, 08.08.1958 - VII P 14.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß dem Beschlußverfahren wegen seines objektiven Charakters eine auf übereinstimmender Erklärung der Parteien eintretende Beendigung des Verfahrens fremd ist (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - und vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 -). - BVerwG, 31.01.1964 - VII P 14.62
Nichtigkeit der Wahl eines Personalrats - Einwirkung auf die Unterzeichner eines …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Der Senat hat auch in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß in Wahlanfechtungsverfahren das Rechtsschutzinteresse nicht dadurch entfällt, daß im Verlaufe des Verfahrens eine Neuwahl des Personalrats stattgefunden hat (BVerwGE 8, 114 und Beschluß vom 31. Januar 1964 - BVerwG VII P 14.62 - Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 11). - BVerwG, 26.10.1962 - VII P 15.61
Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Da in den Fällen, in denen die Wahl nur in einer Gruppe für ungültig erklärt worden ist, die Wahl der Vertreter in den anderen Gruppen unberührt bleibt (BVerwGE 8, 114; 15, 93) [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]- vorausgesetzt, daß eine Gruppenwahl und keine gemeinsame Wahl durchgeführt worden ist, bei der eine auf eine Gruppe begrenzte Ungültigkeitserklärung naturgemäß ausscheidet -, muß es schon aus diesem Grunde bei der Sitzverteilung bleiben, die der ursprünglichen Wahl zugrunde gelegt worden ist.
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
Zwar läßt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bei einer als Gruppenwahl durchgeführten Betriebs- bzw. Personalratswahl ein Gesetzesverstoß bei der Wahl nur einer Gruppe die Gültigkeit der Wahl der anderen Gruppe(n) grundsätzlich unberührt (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1969 - 1 ABR 20/68 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG = SAE 1970, 113 m. Anm. Blomeyer; vgl. BVerwGE 32, 182, 183 = AP Nr. 21 zu § 22 PersVG). - BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90
Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages
Der in anderen Gruppen fehlerfrei abgeschlossene Wahlgang, also die Wahl der Vertreter in diesen anderen Gruppen, bleibt davon unberührt; es verbleibt auch bei der Verteilung der Sitze, wie sie dem ursprünglichen Wahlgang in der vom Fehler betroffenen Gruppe richtigerweise zugrunde zu legen war (vgl. BVerwGE 32, 182 f.).Das auf alter Grundlage zu erstellende Wahlausschreiben ist um einen entsprechenden Vermerk zu ergänzen (vgl. auch BVerwGE 32, 182, 185).
Eine Wahlanfechtung, die - wie dargelegt - zur Wiederholungswahl führt, läßt sich auf diese Vorschriften ebensowenig stützen (vgl. zu § 22 BetrVG 1953: BAGE 5, 274, 278), wie umgekehrt eine erfolgreiche Wahlanfechtung kein "Sinken" im Sinne der Vorschrift bedeutet (vgl. BVerwGE 32, 182, 184 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Wahlanfechtung; Wiederholungswahl; Neuwahl; veränderte Umstände; Zeitablauf; …
Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).Unter welchen Voraussetzungen ein Personalrat aufgelöst wird, ist abschließend in § 28 BPersVG geregelt (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 zur früheren Gesetzesfassung).
Als das Gesetz am 15. März 1974 beschlossen wurde, stand aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass einer Wiederholungswahl die Verhältnisse zur Zeit der angefochtenen Wahl zugrunde zu legen seien (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ).
- BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in …
Namentlich bleibt es bei Sitzverteilungen, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit im Zeitpunkt der früheren Wahl (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 = Buchholz 238.3 § 25 BPersVG Nr. 1, vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 8 und vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2). - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten …
Von dem Grundsatz, daß es für die Anfechtung der Wahl auf die in ihrem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage ankommt, ist der Senat in mehreren Entscheidungen ausgegangen (BVerwGE 9, 213 [214]; 14, 241 [243]; 32, 182 [184]). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 11/76
Anfechtung der Wahlen in der Gruppe der Beamten und Angestellten zum Personalrat; …
Rn. 36 Abzulehnen ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts, aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1969 - VII P 10.68 - BVerwGE 32, 182 - folge, unzulässig sei es, eine Wahlanfechtung auf einzelne Entwicklungsstadien zu beschränken.
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