Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1969 - VII P 2.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Personalvertretungswahl - Verletzung von Vorschriften eines Wahlverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.12.1967 - 4 IX 66
- BVerwG, 03.02.1969 - VII P 2.68
- BVerwG, 07.03.1969 - VII P 2.68
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend im Beschluß vom 3. Februar 1969 - BVerwG 7 P 2.68 - (PersV 1970, 37) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einreichungsfrist bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist läuft.Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluß vom 3. Februar 1969 - BVerwG 7 P 2.68 - (…a.a.O.) ausgeführt, daß sich der Wahlvorstand nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Annahme von Wahlvorschlägen bereithalten muß.
- BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78
Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren - …
Ob die Abgabe beim Pförtner oder der Einwurf in den allgemeinen Behördenbriefkasten genügt hätte, um die Wahlvorschläge dem Wahlvorstand zeitgerecht als zugegangen anzusehen (vgl. für Postfach des Wahlvorstandes Beschluß des Senats vom 18. April 1978 - BVerwG 6 P 34.78 - Abgabe beim Dienststellenleiter Beschluß vom 3. Februar 1969 - BVerwG 7 P 2.68 - [Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 6]), kann im vorliegenden Falle offenbleiben. - OVG Thüringen, 18.09.2013 - 5 PO 1430/10
Erlass und Aushang des Wahlausschreibens und Angaben zur Einreichungsfrist für …
Gemäß § 48 Satz 1 ThürPersVWO i. V. m. § 188 Abs. 1 BGB endet die Einreichungsfrist mit Ablauf des letzten Tages der Frist, d.h. um 24:00 Uhr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1969 - VII P 2.68 - PersV 1970, 37). - VG Potsdam, 04.09.2018 - 21 K 1619/18
Personalvertretungsrecht der Länder
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1969 - P B 1/69
Ungültigkeit der Wahl des Örtlichen Personalrats; Anfechtung der Wahl der …
Es ist bei der gegebenen Sachlage - insbesondere Zahl der Wahlberechtigten, rechtzeitige Bekanntmachung des Endzeitpunktes im Wahlausschreiben, Annahme, daß Freitag 13.00 Uhr für den wesentlichen Teil der Bediensteten als Dienstschluß bezeichnet werden konnte - nichts gegen diese Festsetzung des Endzeitpunktes auf 13.00 Uhr einzuwenden (vgl. zu dieser Frage u.a.: BVerwG, Beschl.v. 3. Febr. 1969 - VII P 2.68 - OVG Münster, Beschl, v. 26. Okt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.03.1969 - VII P 2.68 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.12.1967 - 4 IX 66
- BVerwG, 03.02.1969 - VII P 2.68
- BVerwG, 07.03.1969 - VII P 2.68
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