Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1975 - VII P 2.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verzicht des Vorstandsmitgliedes auf Freistellung - Beschluss des Personalrats über die Freistellung des Mitgliedes eines erweiterten Vorstandes - Listenschutz bei der Freistelllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freistellung von Personalratsmitgliedern - Listenschutz - Beschlußfassung vorausgegangene Absprachen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 14.06.1974 - PVB 7/73
- BVerwG, 16.07.1975 - VII P 2.75
- BVerwG, 22.08.1975 - 7 P 2.75
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67
Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75
Die Entscheidung des Personalrats, welches oder welche seiner Mitglieder er der Dienststelle zur Freistellung vorschlägt, steht, wie der Senat unter Weiterführung der früheren Rechtsprechung im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 6.67 - (BVerwGE 31, 192 = PersV 1969, 177 = ZBR 1969, 127) ausgeführt hat, nicht in seinem freien Ermessen, sondern muß den Sinngehalt des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) gebührend berücksichtigen.Da Beschlüsse des Personalrats über Freistellungen, wie der Senat im Beschluß vom 17. Januar 1969 (a.a.O. S. 196) dargelegt hat, nur einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen, kann sich ihre Überprüfung nur auf Gesetzesverletzungen und Mißachtung von tragenden Grundsätzen des Personalvertretungsrechts erstrecken.
- BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57
Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75
Der bereits im Beschluß vom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 1.57 - (BVerwGE 5, 263) aufgestellte Grundsatz, daß für die Preisteilung in erster Linie die nach § 31 Abs. 1 PersVG in den Vorstand gewählten Mitglieder in Betracht kommen, ist durch den Beschluß des Personalrats nicht verletzt worden, weil das Vorstandsmitglied der Gruppe der Arbeiter auf eine Freistellung verzichtet hatte. - BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75
Es wäre jedoch, wie der Senat im Beschluß vom 22. März 1963 - BVerwG VII P 8.62 - (BVerwGE 16, 12 [14]) ausgesprochen hat, bedenklich, wollte das Gericht darüber hinaus in eine Wertung der Motivierung eintreten, die für die Ermessensentscheidung der Personalratsmitglieder bestimmend gewesen ist.
- VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
Anspruch des Vorstandsmitglieds der Personalvertretung auf Freistellung; …
Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6). - BVerwG, 02.05.1984 - 6 P 30.83
Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit zur Durchführung der Aufgaben des …
Die Verwaltungsgerichte sind mithin auch nach dem Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht gehindert festzustellen, welche Erwägungen für die vom Personalrat getroffene Auswahl maßgebend waren, und sie darauf zu prüfen, ob sie dem Zweck der Freistellung gerecht werden und die tragenden Grundsätze des Personal Vertretungsrechts berücksichtigen (…BVerwGE 31, a.a.O.; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - ). - BVerwG, 28.11.1975 - 7 P 20.75
Erfordernisse der Darlegung einer Divergenz - Freistellung von …
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, die in BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62] und 31, 192 veröffentlicht sind, sowie vom Beschluß des beschließenden Senats vom 16. Juli 1975 - VII P 2.75 -. - VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der …
Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6). - BVerwG, 14.09.1977 - 7 P 51.77
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Freistellung als Vorstandsmitglied - …
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß stehe im Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1975 - BVerwG VII P 2.75 -, vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263) und vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 5.70 -, Dies ist nicht der Fall.
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| BVerwG, 22.08.1975 - VII P 2.75 |
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Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 14.06.1974 - PVB 7/73
- BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75
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