Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21638
LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08 (https://dejure.org/2008,21638)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08 (https://dejure.org/2008,21638)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 7 Qs 64/08 (https://dejure.org/2008,21638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers noch nach Verfahrensabschluss; Das Vorliegen der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung und tatsächlicher Beistand des Verurteilten von seinem Verteidiger als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung …

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Zudem ist in der Rechtsprechung für die vergleichbaren Konstellationen der Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistandes (§ 397a Abs. 1 S. 2 StPO) sowie bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes gem. § 397 Abs. 2 StPO - zumindest seit einer hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1997, 69) - anerkannt, dass die Vollziehung der Beiordnung bzw. die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch noch nach Beendigung des Verfahrens bzw. für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam erfolgen kann und dabei allein darauf abgestellt wird, ob dem Gericht rechtzeitig ein bescheidungsreifer Beiordnungsantrag vorgelegen hatte (…LG Bremen aaO;… Meyer-Goßner 51. Auflage § 397a Rdn. 15 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des …

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 7 Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (…KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 7 Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (…KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • KG, 27.02.2006 - 3 Ws 624/05

    Pflichtverteidigung: Pflichtverteidigerbestellung nach rechtskräftigem …

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 7 Soweit von der Gegenansicht die rückwirkende Bestellung abgelehnt wird (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG StV 2006, 372 ff.; KG StV 2007, 343 f.; OLG Bamberg NJW 2007, 3796 f.), da die Beiordnung allein den Zweck verfolge, im öffentlichen Interesse einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und rechtskundigen Beistand für den Betroffenen zu gewährleisten, dies jedoch nachträglich nicht mehr erreicht werden könne, da der Verteidiger seine Leistung bereits als Wahlverteidiger erbracht habe und die nachträgliche Bestellung daher auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei (…KG StV 2007 aaO.), so überzeugt dies nicht.
  • LG Hildesheim, 13.01.2003 - 12 Qs 6/03

    Zeitpunkt des Entstehens des Erfordernises einer Pflichtverteidigerbestellung im …

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Dortmund, 29.11.2006 - VII Qs 12/06
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Bremen, 12.01.2004 - 27 Qs 197/03
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Osnabrück, 08.12.2000 - 1 Qs 167/00
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
    Rn. 5 Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346;… Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Erfurt, 21.12.2005 - 3 Qs 59/05
  • LG Hamburg, 27.05.1999 - 620 Qs 14/99
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Dies gilt auch für den Fall einer vorläufigen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (ebenso LG Magdeburg…, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, juris Rn. 7, StRR 2020, Nr. 5, 24-26; offen gelassen in LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08, juris Rn. 8, StRR 2009, 226).

    Auch soweit von diesem Grundsatz teilweise eine Ausnahme dahingehend befürwortet wird, eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Verteidigers jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Antrag auf Beiordnung bereits rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt wurde, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hatte (so angenommen von LG Bremen, Beschluss vom 12.01.2004 - 27 Qs 197/03, juris Ls.; LG Hamburg…, Beschluss vom 19.01.2005 - 624 Qs 4/05, juris Rn. 4, StV 2005, 207; LG Hechingen…, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20, juris Rn. 13, LG Itzehoe…, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 Qs 95/10, juris Rn. 3, NStZ 2011, 56; LG Magdeburg…, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, juris Rn. 16, StRR 2020, Nr. 5, 24-26; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2004 - 4 Qs 10/04 I, juris Ls., StV 2005, 82; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08, juris Rn. 5, StRR 2009, 226; vgl. dagegen aber BGH…, Beschluss vom 27.04.1989 - 1 StR 627/88, juris Rn. 3, StV 1989, 378 (Ls.); KG Berlin…, Beschluss vom 27.02.2006 - 1 AR 1471/05 - 3 Ws 624/05, juris Rn. 3, StV 2007, 343; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ws 675/07, juris Rn. 5, NJW 2007, 3796; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.12.2002 - 2 Ws 307/02, juris Rn. 5, StraFo 2003, 94 m.w.N.), rechtfertigen diese Erwägungen jedenfalls für den vorliegenden Fall keine Abweichung vom oben genannten Grundsatz.

  • LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …

    Die in der Rechtsprechung der Landgerichte verbreitete Gegenansicht will dagegen eine rückwirkende Bestellung des Verteidigers unter den Voraussetzungen des § 140 StPO auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss zulassen, wenn ein Antrag rechtzeitig gestellt und nicht beschieden wurde (vgl. nur LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 7 Qs 64/08, bei [...] = StRR 2009, 226).
  • AG Stuttgart, 16.10.2020 - 26 Gs 8477/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Grundsätzlich ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers zwar stets auf die Zukunft gerichtet, bereits nach der vor dem 13.12.2020 geltenden Rechtslage wurde die rückwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger nach Verfahrensabschluss von Teilen der Rechtsprechung jedoch jedenfalls dann als zulässig angesehen, wenn der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt wurde, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen, der Beschuldigte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben war (vgl. LG Stuttgart Beschl. v. 18.7.2008 - 7 Qs 64/08, BeckRS 2008, 17089).

    Denn wenn der Verteidiger trotz Vorliegen der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung sowie einer rechtzeitigen Antragstellung befürchten muss, letztendlich keine Vergütung zu erhalten, so ist naheliegend, dass dieser vor formaler Bestellung zum Pflichtverteidiger nicht in gleichem Maße für seinen Mandanten tätig werden wird, wie dies ein Wahlverteidiger für einen solventen Mandanten werden würde (vgl. LG Stuttgart Beschl. v. 18.7.2008 - 7 Qs 64/08, BeckRS 2008, 17089).

  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 3 Ws 215/12

    Pflichtverteidigung; Keine nachträgliche Bestellung

    Rn. 23 Die in der Rechtsprechung der Landgerichte verbreitete Gegenansicht will dagegen eine rückwirkende Bestellung des Verteidigers unter den Voraussetzungen des § 140 StPO auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss zulassen, wenn ein Antrag rechtzeitig gestellt und nicht beschieden wurde (vgl. nur LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 7 Qs 64/08, bei Juris = StRR 2009, 226).
  • LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

    Die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung wird u.a. auch vertreten von LG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2004,Az.: 24 Qs 90/03, zitiert nach beck online; LG Bremen NStZ-RR 2004, 113; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az.: 7 Qs 64/08 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zitiert nach beck online.
  • LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17

    Notwendige Verteidigung: Statthaftigkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung nach …

    Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 18.07.2008 (Az. 7 Qs 64/08, abgedruckt in Justiz 2009, 15) in einer vergleichbaren Konstellation folgendes ausgeführt:.
  • LG Oldenburg, 06.12.2022 - 3 Qs 409/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Dies gilt nach Auffassung der Kammer auch in den Fällen, in denen nicht vor dem Abschluss des Verfahrens über einen bereits gestellten Beiordnungsantrag oder eine bereits eingelegte Beschwerde gegen die erfolgte Ablehnung entschieden wurde (a.A.: LG Bremen, Beschluss vom 12.01.2004 - 27 Qs 197/03 - StV 2004, 126; LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2005 - 624 Qs 4/05 -, StV 2005, 207; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08 -, StRR 2009, 226).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht