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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38495
LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15 (https://dejure.org/2016,38495)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.10.2016 - L 7 R 920/15 (https://dejure.org/2016,38495)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 (https://dejure.org/2016,38495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statusfeststellungsverfahren; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit; Gesellschafter-Geschäftsführer; Vertragsverhältnis der Beteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 1382
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Rn. 27 Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z. B. BSG, Urteil v. 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, BSG, Urteil v. 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R,).

    Rn. 28 Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil v. 29.08.2012, B 12 R 14/10 R).

    Demgegenüber geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Fremdgeschäftsführer (Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile) in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (siehe BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, Rn. 21).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Das Bundessozialgericht bejaht eine selbstständige Tätigkeit, wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist und als solcher entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder über eine Sperrminorität dergestalt verfügt, dass er an ihn gerichtete Weisungen verhindern kann (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, Rn. 25).

    Rn. 34 Die neuere Rechtsprechung des BSG stellt bei der Beurteilung, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer anhängig beschäftigt ist, im Ergebnis in erster Linie darauf ab, ob der Geschäftsführer aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter die Rechtsmacht hat, unliebsame Weisungen in Bezug auf seine Geschäftsführertätigkeit zu verhindern (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R und B 12 KR 13/14 R) kommt einer solchen Gesellschafterstellung entscheidende Indizwirkung für eine selbstständige Tätigkeit zu.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil v. 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R und B 12 KR 13/14 R) kommt einer solchen Gesellschafterstellung entscheidende Indizwirkung für eine selbstständige Tätigkeit zu.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Rn. 35 Dies gilt jedoch nur, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und in keinem anderen Rechtsverhältnis für die Gesellschaft tätig wird, bei dem er Weisungen des Geschäftsführers der Gesellschaft unterliegt (BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R, Rn. 23).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Rn. 27 Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z. B. BSG, Urteil v. 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, BSG, Urteil v. 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R,).
  • LSG Bayern, 26.06.2015 - L 16 R 1240/13

    Versicherungspflicht, selbständige Tätigkeit eines mitarbeitenden GmbH …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 920/15
    Eine Einschränkung des Weisungsrechts sah weder der Gesellschaftsvertrag noch der Geschäftsführervertrag vor (vgl. dazu BayLSG Urteil vom 26.06.2015, L 16 R 1240/13 Rz. 44).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - L 4 R 465/16

    Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses im Rahmen der …

    Ein angestellter Gesellschafter ist damit Weisungen des Geschäftsführers unterworfen und kann in der Konsequenz grds. nur dann selbstständig tätig sein, wenn er über eine Mehrheit der Gesellschaftsanteile (mehr als 50%) verfügt (…vgl. BSG, Urt. v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R Rn. 23; so auch im Hinblick auf einen Minderheitsgesellschafter mit Sperrminorität LSG München, Urt. v. 20.10.2016 - L 7 R 920/15 Rn. 47).
  • LSG Bayern, 11.08.2025 - L 7 BA 62/24

    Beiladung, Abhängige Beschäftigung, Geschäftsführer einer …

    Rn. 37 3. Nachdem sich weder aus der Gesellschafterstellung, einer Geschäftsführertätigkeit, noch den Besonderheiten bei Steuerberatern, die für eine Steuerberatungsgesellschaft tätig werden, in der sie Gesellschafter sind, ausschlaggebende Indizien für die Einordnung der Tätigkeit des Beigeladenen ergeben, ist in erster Linie auf den Vertrag über frei Mitarbeit und dessen tatsächliche Durchführung abzustellen (vgl Bay LSG, Urteil vom 20.10.2016 - L 7 R 920/15 Rz 48 ff bzgl eines Beratervertrags für einen Minderheiten-Gesellschafter ohne Geschäftsführertätigkeit).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2021 - L 10 BA 52/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit einer Ärztin für einen …

    Rn. 44 Auch dem Fehlen arbeitnehmertypischer Rechte (wie zB Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw) kommt für die Abgrenzung keine entscheidende Bedeutung zu, denn es handelt sich dabei um von den Vertragspartnern gewählte Gestaltungselemente, die hinter der in §§ 7, 7a SGB IV zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bewertung von Tätigkeiten als Beschäftigung regelmäßig zurücktreten, da sie in erster Linie nur formalen Charakter haben (vgl Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 - Rn 50 juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - L 10 BA 31/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Übernahme von telefonischen ärztlichen …

    (2) Auch dem Fehlen arbeitnehmertypischer Rechte (wie zB Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw) kommt für die Abgrenzung keine entscheidende Bedeutung zu, denn es handelt sich dabei um von den Vertragspartnern gewählte Gestaltungselemente, die hinter der in §§ 7, 7a SGB IV zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bewertung von Tätigkeiten als Beschäftigung regelmäßig zurücktreten, da sie in erster Linie nur formalen Charakter haben (vgl Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 - Rn 50).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2025 - L 10 BA 5/22

    Betriebsprüfung - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbstständigen …

    Auch dem - in diesem Fall festzustellenden - Fehlen arbeitnehmertypischer Rechte (wie zB Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Mindestanspruch nach § 3 Bundesurlaubsgesetz hinaus, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw) kommt für die Abgrenzung keine entscheidende Bedeutung zu, denn es handelt sich dabei um von den Vertragspartnern gewählte Gestaltungselemente, die hinter der in §§ 7, 7a SGB IV zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bewertung von Tätigkeiten als Beschäftigung regelmäßig zurücktreten, da sie in erster Linie nur formalen Charakter haben (vgl Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 - Rn 50; Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2021 - L 10 KR 31/18; vom 27. Juli 2021 - L 10 KR 205/17 und vom 21. Juni 2022 - L 10 KR 21/20). Wenn die Angaben der Beigeladenen zu 1) zu ihrem Arbeitsumfang und einem errechneten Stundenlohn von 3, 50 Euro zutreffen, würde bei lebensnaher Betrachtung überdies kein Selbständiger für ein solches Entgelt einen Reinigungsauftrag übernehmen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - L 10 BA 21/20

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …

    Rn. 40 Auch dem - in diesem Fall festzustellenden - Fehlen arbeitnehmertypischer Rechte (wie zB Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw) kommt für die Abgrenzung keine entscheidende Bedeutung zu, denn es handelt sich dabei um von den Vertragspartnern gewählte Gestaltungselemente, die hinter der in §§ 7, 7a SGB IV zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bewertung von Tätigkeiten als Beschäftigung regelmäßig zurücktreten, da sie in erster Linie nur formalen Charakter haben (vgl Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 - Rn 50). Sofern die Klägerin und die Beigeladene zu 1. sich darauf berufen, dass letztere die Kosten für ihre soziale Absicherung aus dem Stundenlohn finanzieren könne, rechtfertigt dieser faktische Umstand nicht die Annahme eines Unternehmerrisikos, da es sich dabei nicht um ein solches Risiko handelt (vgl BSG, Urteil vom 12. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - Rn 24; dem folgend Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2006 - L 2 RJ 378/02 - Rn 22).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2025 - L 10 BA 13/22

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW für ein …

    Rn. 26 ee) Auch dem - in diesem Fall festzustellenden - Fehlen arbeitnehmertypischer Rechte (wie zB Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw) kommt für die Abgrenzung keine entscheidende Bedeutung zu, denn es handelt sich dabei um von den Vertragspartnern gewählte Gestaltungselemente, die hinter der in §§ 7, 7a SGB IV zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Bewertung von Tätigkeiten als Beschäftigung regelmäßig zurücktreten, da sie in erster Linie nur formalen Charakter haben (vgl Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 7 R 920/15 - Rn 50; Urteile des erkennenden Senats vom 29. Juni 2021 - L 10 KR 31/18; vom 27. Juli 2021 - L 10 KR 205/17 und vom 21. Juni 2022 - L 10 KR 21/20)..
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