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Rechtsprechung
   BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1120
BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83 (https://dejure.org/1985,1120)
BSG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 7 RAr 107/83 (https://dejure.org/1985,1120)
BSG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 (https://dejure.org/1985,1120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 154
  • NZA 1986, 206
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid …

    Auszug aus BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83
    Eine reine Anfechtungsklage ist nach der Rechtsprechung des Eundessozialgerichts -BSG-(BSGE 8, 3, 5 ff; 36, 181, 183 ff) unzulässig, wenn das erstrebte.
  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
    Auszug aus BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83
    Eine reine Anfechtungsklage ist nach der Rechtsprechung des Eundessozialgerichts -BSG-(BSGE 8, 3, 5 ff; 36, 181, 183 ff) unzulässig, wenn das erstrebte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1984 - L 12 Ar 77/82
    Auszug aus BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83
    Wenn demgegenüber das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in seinem Urteil vom 22. August 198" (L 12 Ar 77/82) meint, zur Aufrechterhaltung einer rechtsstaatlichen Ordnung in der Arbeitslosenversicherung bedürfe es des Beanstandungsrechts bzw der ';x"v Beanstandungspflicht, dann dies.
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der …

    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass in der bloßen Entgegennahme der Beitragszahlung durch die Einzugsstelle kein fehlerhaftes Verwaltungshandeln liegt, sondern dass vielmehr dem Arbeitgeber die eigenständige Prüfung der Versicherungs- und Beitragspflicht obliegt (…BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 11; BSGE 58, 154, 159 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 16)..
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Letzteres liefe im Ergebnis auf eine Formalversicherung hinaus, die in der Anfangszeit in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen war (vgl § 115 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung [AVAVG] vom 16. Juli 1927, RGBl I 187), vom Gesetzgeber aber bereits durch die Novelle zum AVAVG vom 12. Oktober 1929 (RGBl I 162) wieder außer Kraft gesetzt und bis heute nicht wieder eingeführt worden ist (zum Ganzen vgl BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 13 f).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende …

    Allgemein läßt sich nur soviel sagen, daß der Versicherungsträger allein im Hinblick auf eine damalige Unkenntnis des Versicherten von den ihm zustehenden Ansprüchen regelmäßig nicht verpflichtet ist, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (…vgl BSGE 34, 1, 13 = SozR Nr. 2 zu § 40 SGG;… BSGE 47, 131, 133 = SozR 2200 § 29 Nr. 12;BSGE 58, 154, 159 = SozR 2100 § 27 Nr. 4).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …

    Auch ein versicherungsrechtlicher Bestandsschutz zu Unrecht geleisteter Beiträge, wie er in der gesetzlichen Rentenversicherung für unbeanstandet geblichene Beiträge zehn Jahre nach Aufrechnung der Versicherungskarten vorgesehen war (vgl § 1423 Abs. 2 RVO; § 145 Abs. 2 AVG) bzw nunmehr für Pflichtbeiträge vorgesehen ist, die nicht bei der nächsten Prüfung beim Arbeitgeber beanstandet worden sind und aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mehr beanstandet werden können (§ 26 Abs. 1 SGB IV in der seit dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung), ist in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) nicht geschaffen worden (vgl dazu BSGE 58, 154, 157 = SozR 2100 § 27 Nr. 4).

    Auch insoweit ist entscheidend, worauf schon 1961 hingewiesen worden ist, daß nicht wie im Recht der gesetzlichen RV nach Grund und Höhe rechtswirksam, dh für Zeiten der Versicherungspflicht in der richtigen Höhe rechtzeitig entrichtete Beiträge Voraussetzung für den Anspruch auf Alg sind, sondern Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist, über die Einzugsstellen nicht zu entscheiden haben (…BSGE 15, 118, 123 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; vgl zum Unterschied dieser Anspruchsvoraussetzungen auch BSGE 58, 154, 156 f = SozR 2100 § 27 Nr. 4).

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

    Die Regelung, nach der bei Beanstandung von Beiträgen die Verjährung erst nach der Beanstandung beginnt (§ 27 Abs. 2 S 2 SGB IV), findet bei rückwirkender Feststellung von Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung keine Anwendung (Fortführung BSG vom 13.6.1985 - 7 RAr 107/83 = BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4).

    Für die Krankenversicherung gelte die Vorschrift hingegen ebensowenig wie nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) für die Arbeitslosenversicherung.

    Zu dieser Vorschrift hat der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) bereits entschieden, daß sie in der Arbeitslosenversicherung keine Anwendung findet.

    Zu dieser Vorschrift hat der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) bereits entschieden, daß sie in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) keine Anwendung findet.

    In der RV werden durch die Entrichtung von Beiträgen Anwartschaften erworben, die bei Eintritt von Versicherungsfällen zu Leistungsansprüchen erstarken; die Beitragsentrichtung wirkt für die Zukunft (vgl das erwähnte Urteil des 7. Senats in BSGE 58, 154, 156;… ferner das Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1991 - BSGE 68, 260 = SozR 3 - 2400 § 26 Nr. 2).

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Die Beanstandung dient der verbindlichen Feststellung der Unwirksamkeit von Beiträgen, auf deren Berücksichtigung beim Erwerb von Rentenanwartschaften der Versicherte sonst vertrauen würde (vgl dazu allgemein BSGE 58, 154, 156 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 12).

    Rn. 23 Da es das Rechtsinstitut der Beanstandung in der AdL gibt, ist die zuständige LAK auch verpflichtet, es anzuwenden, um im Interesse des Versicherten Klarheit zu schaffen und die gesetzlich vorgesehenen Wirkungen der Beanstandung zum Tragen kommen zu lassen (vgl dazu BSGE 58, 154, 156 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 12).

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Sie weist im Hinblick auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Senats vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - darauf hin, daß der Berufung der Beklagten auf Verjährung entgegenstehe, daß die Beigeladene ihr 1971 die Auskunft erteilt habe, daß der Geschäftsführer beitragspflichtig sei.

    Das hat der erkennende Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 4 = SGb 1986, 169 näher begründet.

    Die sich angesichts der Neuregelung des Beitragserstattungsrechts durch das SGB 4 aufdrängende Frage, ob das neue Recht auch insoweit Platz greift, als Beiträge erstattet verlangt werden, die vor dem 1. Juli 1977 entrichtet worden sind, ist von der Rechtsprechung des BSG unterschiedlich beantwortet worden (…verneinend BSGE 50, 129 [BSG 28.05.1980 - 5 RKn 21/79] = SozR 2600 § 123 Nr. 2; bejahend wie das LSG Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 4 = SGb 1986, 169;… vgl BSG SozR 2600 § 121 Nr. 4).

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Die Beanstandung ist ein Verwaltungsakt (…SozR 1300 § 31 Nr. 3), der die Unwirksamkeit von Beiträgen feststellt; ihr - sie als Beanstandung charakterisierender - Zweck ist es, "der Unrechtmäßigkeit der Beitragsentrichtung Rechtswirksamkeit zu verschaffen" (BSGE 58, 154, 156 = SozR 2100 § 27 Nr. 4), d.h. zu verhüten, daß die Beiträge unter Umständen später als wirksam behandelt werden müssen.

    Für den Fall der Aufhebung eines fehlerhaften Beitragsbescheides ist bereits der 7. Senat des BSG einer analogen Anwendung dieser Ausnahmevorschrift entgegengetreten, weil damit die Verjährung von Ansprüchen auf Beitragserstattung gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit praktisch ausgeschlossen werde (BSGE 58, 154, 158).

    Für die Leistungsträger im Sozialrecht wird daraus gefolgert, daß sie somit über die Erhebung der Verjährungseinrede nach ihrem Ermessen zu entscheiden haben (BSGE 58, 154, 159).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers …

    Nach § 351 Abs. 1 Satz 2 SGB III findet die Regelung des § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, wonach die Verjährung nach Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung beginnt, wenn der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen beanstandet, keine Anwendung (so schon die Rechtsprechung zur nach dem Arbeitsförderungsgesetz nur entsprechenden Anwendung der §§ 26 ff. SGB IV: BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - BSGE 58, 154).

    Die Inanspruchnahme dieses Leistungsverweigerungsrechts ist daher in das Ermessen der Beklagten gestellt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985, a.a.O. und Urteil vom 26. März 1987 - 11a RLw 3/86 - BSGE 61, 226, 229).

    Diese Ermessensrichtlinie, an die die Beklagte aus Gründen der Gleichbehandlung gebunden ist, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985, a.a.O.; LSG Hessen, Urteil vom 26. Juni 2006 - L 9 AL 74/04 - ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - L 16 R 976/16

    Beitragserstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Verjährung

    Eine solche Mitteilung an die Beklagte wäre im Übrigen auch, wie vom SG zutreffend ausgeführt worden ist, der Klägerin selbst zumutbar gewesen, die bereits mit Bewilligungsbescheid vom 15. April 1988, sodann jährlich ab 1. Januar 1997 im Wege der Rentenanpassungsmitteilungen und schließlich mit Erteilung des Bescheides vom 8. März 2004 über die Einbehaltung der Beiträge zugunsten der Beigeladenen zu 1. informiert wurde (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - a.a.O.).

    Denn es ist ein fundamentaler Grundsatz des Verjährungsrechts, dass eine solche Unkenntnis beim Eintritt der Verjährung grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - juris Rn. 21).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

  • LSG Hessen, 26.06.2006 - L 9 AL 74/04

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung durch die …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2013 - L 10 R 1214/12

    Nachversicherung - Auflösung einer bereits durchgeführten Nachversicherung - …

  • LSG Hamburg, 18.12.2015 - L 1 KR 44/11

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung - Verjährung

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 36/91

    Bewilligung von Arbeitslosengeld für ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH - …

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
  • LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06

    Geltendmachung der Verjährung einer Erstattungsforderung in Bezug auf zu Unrecht …

  • LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00

    Verjährung eines Beitragserstattungsanspruchs - unzulässige Rechtsausübung - …

  • LSG Hessen, 18.02.2011 - L 7 AL 30/08

    Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur …

  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für …

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines an einer GmbH nicht beteiligten …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14

    Antragstellung; Meistbegünstigungsgrundsatz; nicht erwerbsmäßige Pflege; …

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 AL 4146/10
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 KR 2160/13
  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt …

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 156/15

    Arbeitsförderungsrecht; Einrede der Verjährung; Ermessen; Erstattung von …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige …

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 64/06

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 2/09

    Ermessensausübung des Versicherungsträgers bei Erhebung der Verjährungseinrede …

  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei …

  • LSG Bayern, 30.08.2002 - L 8 AL 150/00

    Streit über die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung …

  • LSG Hamburg, 18.12.2015 - S 11 KR 138/13
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - L 4 KR 1513/11
  • SG Berlin, 13.01.2011 - S 30 R 2956/10

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge …

  • LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 220/02

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; …

  • SG Dortmund, 16.02.2006 - S 26 R 148/05

    Zahlung von Pflichtbeiträgen durch die private Pflegeversicherung; Notwendigkeit …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 KR 3050/14
  • LSG Berlin, 27.05.2003 - L 14 AL 49/01

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Arbeitnehmeranteile; Berufung auf Verjährung; …

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2006 - L 3 AL 4389/03
  • BSG, 29.07.2003 - 12 AL 1/02 R
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2001 - L 8 AL 5017/00
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2013 - L 13 AL 5470/11
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2007 - L 13 AL 2252/07
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 24/10
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