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Rechtsprechung
   BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11508
BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87 (https://dejure.org/1988,11508)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 7 RAr 108/87 (https://dejure.org/1988,11508)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 7 RAr 108/87 (https://dejure.org/1988,11508)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Allerdings setzt die Verfügbarkeit eines ausländischen Arbeitslosen nicht stets das Vorhandensein einer gültigen AE voraus; es genügt, wenn der Arbeitslose erwarten kann, für eine Beschäftigungsmöglichkeit eine AE zu erhalten (BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Jedoch darf nach der Rechtsprechung des BSG ein ausländischer Arbeitnehmer, der keine gültige AE hat und eine arbeitsmarktunabhängige AE nicht beanspruchen kann, iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht ausüben, wenn ihm wegen des Vorranges der deutschen Arbeitnehmer, der den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer und derjenigen ausländischen Arbeitnehmer, die im Besitz einer AE sind, der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Eine solche Zeitspanne ist nicht mehr als geringfügig zu bezeichnen (BSGE 43, 153, 156 = SozR 4100 § 19 Nr. 2); sie gestattet infolgedessen nicht einen Rückgriff auf die vor ihr liegenden Beschäftigungszeiten.

    Anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des 12. Senats vom 27. Januar 1977 zugrundelag (BSGE 43, 153, 157 = SozR 4100 § 19 Nr. 2), hat der Kläger den Zeitraum von fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger Beschäftigung auch nicht lediglich deswegen nicht erreicht, weil der Arbeitgeber es trotz entsprechender Pflichtübernahme versäumt hätte, den Antrag auf Verlängerung der am 7. Juli 1977 auslaufenden AE zu stellen.

    Fehlt es - wie hier - schon an den Voraussetzungen für die Erteilung der AE, bleibt der Beklagten kein Ermessen, die AE gleichwohl zu erteilen (BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

    Von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitnehmer kann nach mindestens einjährigen erfolglosen Vermittlungsbemühungen gesprochen werden, wenn während des Jahres der für den Ausländer in Betracht kommende Arbeitsmarkt so intensiv geprüft worden ist, daß der Schluß gerechtfertigt ist, es gäbe keine offenen Stellen, in die er auch unter Berücksichtigung des Vorranges deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer mit einer AE vermittelt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Dies erfordert während der Prüfungsfrist eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ihm hierfür eine AE erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte schließlich zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Diesem Beschluß sei, wie das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe, keine unmittelbare Geltung im Rechtsraum der Gemeinschaft bzw eines Mitgliedstaates beizumessen (BSGE 60, 230 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1).

    Zwar könne, wie das BSG ergänzend ausgeführt habe, ein Anspruch auf Erteilung einer unbeschränkten AE unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz -GG-) erwachsen, wenn und soweit die Beklagte, um durch die Assoziation begründete Verpflichtungen der EWG bzw der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen, türkischen Arbeitnehmern Arbeitserlaubnisse erteile, obwohl nach Maßgabe des allgemeinen, für alle nichtdeutschen Arbeitnehmer geltenden bundesdeutschen Arbeitserlaubnisrechts eine solche Erlaubnis nicht erteilt werden könne (BSGE 60, 230, 237 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1;… SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthalten weder das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl II 76 und 454), dessen Weitergeltung am 1. März 1952 zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung vereinbart worden ist (BGBl 1952 11, 608), noch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl II 1964, 510 und 1959; ABlEG 1964, 3687 und 3702), das Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (BGBl II 387 und 1973 II, 113; ABlEG 1972 L 293/3 und L 293/62) oder die bisher ergangenen Beschlüsse des Assoziationsrates Bestimmungen, nach denen für türkische Arbeitnehmer im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft oder des AFG eine AE entbehrlich wäre.

    Das trifft indes nicht zu; denn sie sind gemäß Art. 3 erst am Tage nach der am 30. Juli 1986 erfolgten Verkündung in Kraft getreten (vgl hierzu auch BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - sowie vom 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 -).

    Doch kommt ihm keine unmittelbare Geltung im Rechtsraum der Gemeinschaft bzw eines Mitgliedstaates zu, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 60, 230 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1).

    Das ist dann der Fall, wenn ihm eine AE verweigert wird, die die Beklagte - bei im übrigen gleichen Umständen - anderen türkischen Arbeitnehmern zu erteilen pflegt (BSGE 60, 230, 237 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1).

    Diese Hinweise haben nur dann einen Sinn, wenn grundsätzlich eine ununterbrochene Beschäftigung vorausgesetzt wird, bevor in Anwendung des Art. 2 des Beschlusses Nr. 2/76 bzw des Art. 6 Abs. 1 - 3. Spiegelstrich - des Beschlusses Nr. 1/80 eine unbeschränkte AE erteilt werden darf (BSGE 60, 230, 238 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1).

  • BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Allerdings setzt die Verfügbarkeit eines ausländischen Arbeitslosen nicht stets das Vorhandensein einer gültigen AE voraus; es genügt, wenn der Arbeitslose erwarten kann, für eine Beschäftigungsmöglichkeit eine AE zu erhalten (…BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Jedoch darf nach der Rechtsprechung des BSG ein ausländischer Arbeitnehmer, der keine gültige AE hat und eine arbeitsmarktunabhängige AE nicht beanspruchen kann, iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht ausüben, wenn ihm wegen des Vorranges der deutschen Arbeitnehmer, der den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer und derjenigen ausländischen Arbeitnehmer, die im Besitz einer AE sind, der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… SozR 4100 § 19 Nr. 6; BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Dies bedeutet einerseits, daß die Beklagte für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, der frühestens mit dem Antrag auf Leistungen beginnt, einem geltend gemachten Anspruch auf Alg oder Alhi nicht entgegenhalten kann, es fehle an der Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit, weil wegen der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes eine AE für die Aufnahme einer Beschäftigung nicht erteilt werden könne (BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10).

    Dies erfordert während der Prüfungsfrist eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ihm hierfür eine AE erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte schließlich zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85

    Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis - …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Wie der Senat bereits entschieden hat (…BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthalten weder das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl II 76 und 454), dessen Weitergeltung am 1. März 1952 zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung vereinbart worden ist (BGBl 1952 11, 608), noch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl II 1964, 510 und 1959; ABlEG 1964, 3687 und 3702), das Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (BGBl II 387 und 1973 II, 113; ABlEG 1972 L 293/3 und L 293/62) oder die bisher ergangenen Beschlüsse des Assoziationsrates Bestimmungen, nach denen für türkische Arbeitnehmer im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft oder des AFG eine AE entbehrlich wäre.

    Allerdings setzt die Verfügbarkeit eines ausländischen Arbeitslosen nicht stets das Vorhandensein einer gültigen AE voraus; es genügt, wenn der Arbeitslose erwarten kann, für eine Beschäftigungsmöglichkeit eine AE zu erhalten (…BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Jedoch darf nach der Rechtsprechung des BSG ein ausländischer Arbeitnehmer, der keine gültige AE hat und eine arbeitsmarktunabhängige AE nicht beanspruchen kann, iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht ausüben, wenn ihm wegen des Vorranges der deutschen Arbeitnehmer, der den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer und derjenigen ausländischen Arbeitnehmer, die im Besitz einer AE sind, der nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft zugängliche Arbeitsmarkt verschlossen ist (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… BSGE 45, 153, 159 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).

    Steht fest, daß überbezirkliche Vermittlungsversuche von vornherein aussichtslos sind, brauchen sie erst gar nicht unternommen zu werden (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28).

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 49/78

    Ausländischer Arbeitnehmer - Versagung der Arbeitserlaubnis - Härte - …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitnehmer kann nach mindestens einjährigen erfolglosen Vermittlungsbemühungen gesprochen werden, wenn während des Jahres der für den Ausländer in Betracht kommende Arbeitsmarkt so intensiv geprüft worden ist, daß der Schluß gerechtfertigt ist, es gäbe keine offenen Stellen, in die er auch unter Berücksichtigung des Vorranges deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer mit einer AE vermittelt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).

    Dies erfordert während der Prüfungsfrist eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ihm hierfür eine AE erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 72/86
    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Das trifft indes nicht zu; denn sie sind gemäß Art. 3 erst am Tage nach der am 30. Juli 1986 erfolgten Verkündung in Kraft getreten (…vgl hierzu auch BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - sowie vom 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 -).

    Härten, die aufgrund von Umständen bestehen, wie sie bei einer Vielzahl von ausländischen Arbeitnehmern auftreten können, rechtfertigen nicht die Erteilung einer unbeschränkten AE (…BSG SozR 4210 § 2 Nrn 9 und 10; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 -).

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, die sich am Zweck der besonderen AE ausrichtet, können die für ausländische Arbeitnehmer allgemein gültigen Verhältnisse einen Härtefall nicht begründen und besondere Verhältnisse nur, wenn sie stärkeres Gewicht haben als der Vorrang der deutschen und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer (BSGE 54, 14, 21 f = SozR 4100 § 19 Nr. 16).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 23/80

    Unbeschränkte befristete Arbeitserlaubnis - Widerspruchsverfahren - Ablehnung …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Ob eine Härte anzunehmen ist, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung; der Beklagten steht weder ein Beurteilungsspielraum noch ein Ermessen zu (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 10 mwN).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für einen arbeitlosen Türken - Verschlossenheit …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
    Das trifft indes nicht zu; denn sie sind gemäß Art. 3 erst am Tage nach der am 30. Juli 1986 erfolgten Verkündung in Kraft getreten (…vgl hierzu auch BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - sowie vom 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 -).
  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des …

    Solche Bemühungen im Einzelfall brauchen darüber hinaus allgemein nicht unternommen zu werden, wenn von vornherein feststeht, daß sie aussichtslos sind (…BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28; Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 108/87 -).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 51/88
    Insbesondere läßt sich aus dem Beschluß Nr. 1/80 des Rates der Assoziation zwischen der EWG und der Türkei kein Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ableiten, denn ihm kommt keine unmittelbare Geltung im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft bzw eines Mitgliedstaates zu (BSGE 60, 230, 234 ; BSG-Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 108/87 - mwN).

    Ebenso kann eine Härte gegeben sein, wenn der betreffende ausländische Arbeitnehmer aufgrund des langjährigen Aufenthalts mit den hiesigen Lebensverhältnissen so fest verwurzelt ist, daß ihm eine Rückkehr in die Heimat nicht zugemutet werden kann (…BSG SozR 4100 § 19 Nr. 16 S 62, 64; Nr. 17 S 69; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 108/87 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als …

    Dementsprechend können die für ausländische Arbeitnehmer allgemein gültigen Verhältnisse einen besonderen Härtefall nicht begründen und besondere Verhältnisse nur, wenn sie stärkeres Gewicht haben als der Vorrang der deutschen und der ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer (…vgl. auch BSG SozR 4210 § 2 Nr. 10 S. 15; BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 108/87 - DBlR 3416a, AFG/ § 103).
  • LSG Berlin, 28.05.2004 - L 10 AL 57/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Erteilung einer Arbeitserlaubnis …

    Zu prüfen ist auch, ob dem Kläger eine Arbeitserlaubnis aus Härtegründen nach § 285 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit § 1 Abs. 2 ArGV zu erteilen gewesen wäre (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. September 1988, Az.: 7 RAr 108/87).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00

    Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen …

    Allerdings müssen die Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt nicht schriftlich festgehalten sein, sie können sich auf gedankliche Operationen beschränken, auch müssen Vermittlungsbemühungen nicht zum Angebot von Arbeitsstellen geführt haben, es ist aber immer zu prüfen, ob für den arbeitslosen Ausländer berufliche Umschulungs- bzw Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht kommen (…vgl BSG Urteil vom 19.06.1979 - 7 RAr 49/78 - …">103%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 103 AFG Nr. 22 S. 51;… drei Urteile vom 22.09.1988 - 7 RAr 61/86 - Informationsbrief Ausländerrecht 1989, S. 22;… - 7 RAr 83/86 - Soziale Sicherung 1989, S. 190; - 7 RAr 108/87 - Soziale Sicherung 1989, S. 190;… Urteil vom 17.01.1991 - 7 RAr 70/90 - …">103%20AFG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 103 AFG Nr. 3;… Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R - Dienstblatt Rechtsprechung 4444 a, AFG/§ 19 = SGb 1998, S. 311; siehe auch kritisch zur Rechtsprechung des BSG Hauck/Noftz/Valgolio, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 89 ff; ebenso Gagel/Steinmeyer, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 330 ff).
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