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Rechtsprechung
   BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11818
BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75 (https://dejure.org/1976,11818)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1976 - 7 RAr 133/75 (https://dejure.org/1976,11818)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1976 - 7 RAr 133/75 (https://dejure.org/1976,11818)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist - …

    Auszug aus BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75
    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß dem Wort "Ausschlußfrist" in 5 88 Abs. 2 AFG (@ 79 Abs. 2 AFG Fassung: 47.5.4969, @ 445 l Abs. 2 AVAVG) die Bedeutung einer materiellen Frist beigemessen worden ist, gegen die bei ihrer Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSGE 22, 257;… SozR Nr. 5 zu EUR 445 1 AVAVG; Urteil des 42. Senats vom 25.6.4976 - 42/7 RAr 80/74).
  • BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55
    Auszug aus BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75
    Ein Antrag ist nur dann materielle Voraussetzung des Anspruchs, wenn in den materiellrechtlichen Vorschriften, in denen die Voraussetzungen einer Leistung geregelt sind, der Antrag ausdrücklich als Anspruchsvoraussetzung bezeichnet wird (BSGE 2, 289, 294; 29, 446, 447; 55, 262, 265, 264).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75
    Es hat ferner entschieden, daß die Übertragung von Satzungsgewalt nicht an die Grenzen des Art. 80 Abs. 1 GG gebunden ist (BVerfGE 12, 519, 525; 19, 253, 266, 267; 55, 125, 156, 157).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 89/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dabei kann dahinstehen, ob die Drittelparität in der Besetzung des Verwaltungsrats (§ 192 Abs. 2 iVm § 195 AFG), die Sachkunde der dort vertretenen Gruppierungen, ihre Legitimation zur Rechtssetzung auf anderen Gebieten, ihre traditionelle Betätigung in der Ordnung des Arbeitslebens und die "Tendenz der Verfassung die Regelung von Fragen des Arbeitslebens den ... sozialen Kräften zu überlassen", eine Blankettermächtigung des Anordnungsgebers ohne Beachtung der Grenzen des Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) auch im Bereich des VRG zuläßt (s dazu bes ausf BSGE 41, 193; s ferner BSGE 35, 164, 166; BSG 1. Dezember 1976 - 7 RAr 133/75 - Dienstbl BA C AFG § 82 Nr. 2126a; BSGE 43, 19, 21).
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