Rechtsprechung
| BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei der Bemessung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip und das Sozialstaatsprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Das BVerfG hat unter Hinweis darauf, daß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme generell von Verfassungs wegen nicht gehalten sei, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen, entschieden, daß insbesondere die individuellen Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit angesichts der für die Arbeitslosenversicherung typischen kurzen Anwartschaftszeiten, des extrem kurzen Bemessungszeitraums und der üblicherweise kurzen Leistungsbezugszeit als vorrangiger Maßstab nicht in Betracht kommen (BVerfGE 51, 115, 124 f = SozR 4100 § 112 Nr. 10).Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 51, 115, 124 f = SozR 4100 § 112 Nr. 10) verstößt die durch das AFKG geschaffene Rechtslage schließlich nicht gegen das Sozialstaatsgebot, da der Gesetzgeber den Anforderungen des Art. 20 Abs. 1 GG genügt, wenn dem Arbeitslosen nur ein angemessener Ersatz für den Ausfall gewährleistet wird, den er erleidet; der Gesetzgeber ist durch das Gebot des sozialen Rechtsstaats nicht verpflichtet, eine Ausgestaltung des Systems der Arbeitslosenversicherung vorzusehen, die dem Arbeitslosen die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards in vollem Umfang ermöglicht.
- BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 135/90
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und …
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Fortlaufend gezahltes Arbeitsentgelt sind Lohnbestandteile, die als Gegenleistung für die jeweils im Abrechnungszeitraum erbrachte Arbeit gezahlt werden; Zuwendungen sind Lohnbestandteile als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe, die somit nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem sie erarbeitet sind, zur Verfügung stehen (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11).Der Begriff der Zuwendung betrifft also das für mehrere Abrechnungszeiträume gezahlte Arbeitsentgelt, das vom Gesetzgeber in anderen Berechnungsvorschriften als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bezeichnet wird (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11).
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89
Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des …
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Die Vorschrift des § 112 Abs. 2 Satz 3 AFG aF stellt ausschließlich auf die Art des regelmäßigen laufenden Zuflusses ab; es ist somit bedeutungslos, ob statt der konkret vereinbarten Zusatzzahlungen andere Formen der Zahlung, zB Zahlung in 12 gleichen Monatsraten, zusammen mit dem Festgehalt hätten vereinbart werden können, solange dies tatsächlich nicht geschieht (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).Abgesehen davon, daß es hier um die Berücksichtigung eines gerade im Bemessungszeitraum zugeflossenen höheren Arbeitsentgelts geht, der Kläger sich also auf eine im Verhältnis zum laufenden Arbeitsentgelt für davorliegende Zeiten günstigere Bemessung aus dem "letzten" Entgelt beruft, würde die Einbeziehung einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen in diese Vergleichsberechnung dazu führen, daß der generelle Ausschluß besonderer Zahlungen iS des § 112 Abs. 2 Satz 3 AFG aF auf dem Umweg über § 112 Abs. 7 AFG konterkariert würde (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Eigentumsschutz setzt damit eine gesetzlich anerkannte Rechtsposition voraus (BVerfGE 83, 201, 208 f) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89]. - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Zwar unterliegen Ansprüche und Anwartschaften auf Alg dem Eigentumsschutz (vgl BVerfGE 72, 9, 18 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13); indessen ergibt sich die konkrete Reichweite dieses Schutzes erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die der Gesetzgeber vorzunehmen hat. - BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85
Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen …
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Das LSG ist ferner nicht gehindert, auch Bescheide zu berücksichtigen, die bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens geworden sind (vgl BSGE 61, 45, 48 mwN = SozR 4100 § 113 Nr. 5). - BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80
Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Angesichts der ohnedies erforderlichen Zurückverweisung kommt es nicht darauf an, daß die Beteiligten die Verletzung des § 96 SGG im Revisionsverfahren nicht gerügt haben (vgl BSG SozR 1500 § 53 Nr. 2). - BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 104/87
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Gemeint sind damit der arbeitslose Arbeitnehmer und dessen am Tarifgefüge orientierte Lohnchancen bei einem neuen Arbeitgeber (Urteil des Senats vom 22. März 1989 - 7 RAr 104/87). - BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Denn die Ordnung der Arbeitslosenversicherung wird entgegen der Ansicht des Klägers, der sich zu Unrecht auf eine nicht einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 1 ff = SozR 2200 § 1315 Nr. 5 = NJW 1979, 2295 ff) zum Rentenversicherungsrecht stützt, nicht von der Notwendigkeit einer Äquivalenz zwischen Beitrags- und Versicherungsleistung beherrscht (…BSGE 43, 255, 266 = SozR 4100 § 80 Nr. 1;… BSG SozR 4100 § 112 Nrn 3 und 25;… BSG SozR 3-4100 § 112 Nrn 1 und 11). - BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Soldatenversorgungsgesetz
Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92
Zur Gestaltung dieser Ordnung besitzt der Gesetzgeber anerkanntermaßen einen weiten Spielraum, der es sogar rechtfertigt, Arbeitsentgelte solcher Arbeitnehmer der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit zu unterwerfen, die wegen des Bezugs anderweitiger Sozialleistungen im Fall der Arbeitslosigkeit regelmäßig überhaupt kein Alg erhalten können (BVerfGE 53, 313 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 12). - BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89
Gewährung nicht nur geringfügigen Unterhalts iS. von § 138 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 …
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum - …
- BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag
- BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung - …
- BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 30/88
Auf Arbeitslosenhilfe anrechenbares Einkommen des Ehegatten
- BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R
Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997
Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter (einmaligen oder wiederkehrenden) Zuwendungen iS des § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG - im Unterschied zum fortlaufend gezahlten Arbeitsentgelt - Lohnbestandteile zu verstehen, die als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden, so daß der Entgeltbestandteil nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem er erarbeitet wurde, auch zur Verfügung steht (Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, DBlR Nr. 4101 zu § 112; Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, DBlR Nr. 3997 zu § 112;… Urteil vom 15. Februar 1990, SozR 3-4100 § 112 Nr. 1; Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 104/87 -, DBlR Nr. 3517 zu § 112;… Urteil vom 15. Mai 1985, SozR 4100 § 112 Nr. 25).Zwar haben der 7. und 11. Senat des BSG, die von inhaltlich übereinstimmenden Begriffen ausgegangen sind, wohl übersehen, daß der Begriff des "einmalig gezahlten Arbeitsentgelts" in der beitragsrechtlichen Rechtsprechung des BSG anders ausgelegt wurde als der Begriff der "Zuwendung" in § 112 AFG., Wenn sie damit von einem vermeintlich einheitlichen Begriffsverständnis ausgegangen sind (…so BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11, S 40 f; vgl auch Urteil des Senats vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, DBlR Nr. 3997 zu § 112 AFG), so bedeutet dies jedoch nicht, daß es sich insoweit um eine Abweichung von der Rechtsprechung der genannten Senate handelt (§ 41 Abs. 2 SGG).
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
Unter einmaligen und wiederkehrenden Zuwendungen sind in Abgrenzung zum fortlaufend gezahlten Arbeitsentgelt diejenigen Lohnbestandteile zu verstehen, die nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, sondern als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden (…BSG SozR 3-4100 § 112 Nrn 1 und 11; BSG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, unveröffentlicht). - BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt - …
Unter einmaligen und wiederkehrenden Zuwendungen iS von § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG sind nach bisheriger Rechtsprechung des BSG in Abgrenzung zum fortlaufend gezahlten Arbeitsentgelt diejenigen Lohnbestandteile verstanden worden, die nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, sondern als Gegenleistung für die Arbeit im mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden (…BSG SozR 3-4100 § 112 Nrn 1 und 11; BSG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, unveröffentlicht).
- LSG Hessen, 15.03.2000 - L 6 AL 319/99
Unterhaltsgeld nach Arbeitslosengeldbezug - Bemessungsentgelt - …
Deshalb bedarf es im Falle des Klägers auch keiner Änderung der bisher nur für kürzere als sechsmonatige Bemessungszeiträume ergangenen Rechtsprechung, die das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung herangezogen hat (…vgl. insoweit z.B. BSG Urteil vom 17.10.1991 -- 11 RAr 135/90 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 26.11.1992 -- 7 RAr 28/92 m.w.N.). - BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten …
Dabei wird es außerdem genau untersuchen müssen, durch welche im streitigen Zeitraum ergangenen, noch wirksamen Bescheide - von der Frage der Notwendigkeit zum Erlaß aller Bescheide einmal abgesehen - bereits bestehende Rechtspositionen zulässigerweise verschlechtert worden sind (§§ 45, 48 SGB X); das gilt auch für eventuell nicht aufgehobene Bewilligungen von Egg für vor dem streitigen Zeitraum liegende Zeiten, die aber in den streitigen Zeitraum hinein fortwirkten und für vom LSG bislang übersehene, den streitigen Zeitraum selbst betreffende Bescheide (vgl BSG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, unveröffentlicht). - BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93
Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes
Welche Fälle dafür im einzelnen in Betracht kommen mögen, hat der 7. Senat nicht erläutert, auch nicht, wie die Revision meint, in dem Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 - DStR 1993, 1076.
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