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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,12105
BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,12105)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1981 - 7 RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,12105)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 4/80 (https://dejure.org/1981,12105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 27/79

    Kurzarbeitergeld - Ausfallstunden - Entgeltminderung - Akkordleistung - …

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80
    Nach dem AFG wird das Kug, wie der Senat schon entschieden hat, dem einzelnen Arbeitnehmer für jeden Lohnausfall gewährt, den er infolge einer oder mehrerer Ausfallstunden erleidet, die auf wirtschaftlichen Ursachen einschließlich betrieblicher Strukturveränderungen oder auf unabwendbaren Ereignissen beruhen und unvermeidbar sind (vgl das zur Veröffentlichung Vorgesehene vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 27/79 -).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des …

    Nach § 173 Abs. 3 SGB III (in der Normfassung des AFRG) erteilt die Agentur für Arbeit dem den Arbeitsausfall Anzeigenden (Arbeitgeber oder Betriebsvertretung) unverzüglich einen schriftlichen Bescheid (Anerkennungsbescheid) darüber, ob auf Grund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13 f).
  • BSG, 05.06.2024 - B 11 AL 1/23 R

    Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - …

    Der sog Anerkennungsbescheid enthält eine gesetzlich ausdrücklich zugelassene Elementenfeststellung zu den im Rahmen des § 99 Abs. 3 SGB III feststellungsfähigen Voraussetzungen des Anspruchs auf Kug (zum Kug nach dem AFG BSG vom 17.2.1981- 7 RAr 4/80 - SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13, juris RdNr 12;… zum Kug nach dem SGB III BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16 mwN).

    Die Vorschrift war entweder noch gar nicht in Kraft getreten (zB BSG vom 17.2.1981 - 7 RAr 4/80 - SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13, juris RdNr 12) oder die Entscheidungen gaben den Begriff der Zusicherung - auch im Zusammenhang mit älterer Rechtsprechung - wieder, ohne auf die Kodifikation des § 34 SGB X einzugehen (…BSG vom 21.1.1987 - 7 RAr 76/85 - SozR 4100 § 66 Nr. 1 S 2 f - juris RdNr 14, 16;… BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 94/87 - BSGE 67, 11, 17 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 8, juris RdNr 26).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls - …

    Nach § 173 Abs. 3 SGB III (in der Fassung, die die Norm durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 - BGBl I 2848 - erhalten hat), der nach § 216b Abs. 5 Satz 1 SGB III entsprechend gilt, erteilt die Agentur für Arbeit dem den Arbeitsausfall Anzeigenden (Arbeitgeber oder Betriebsvertretung) unverzüglich einen schriftlichen Bescheid (Anerkennungsbescheid) darüber, ob auf Grund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall (§ 216b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB III) vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen (§ 216b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 SGB III) erfüllt sind (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13 f).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich …

    Mit der Anzeige des Arbeitsausfalls nach § 173 Abs. 1 SGB III, die der Arbeitgeber oder die Betriebvertretung - soweit vorhanden - erstattet, wird eine verselbstständigte Entscheidung (Anerkennungsbescheid; BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13 f) der Agentur für Arbeit darüber herbeigeführt, ob einzelne Voraussetzungen für die Gewährung von Kug (erheblicher Arbeitsausfall, betriebliche Voraussetzungen) vorliegen (§ 173 Abs. 3 SGB III, hier in der Normfassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 - BGBl I 594).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld, …

    Die Anerkennung gibt den Betroffenen, insbesondere dem Arbeitgeber, der das Kug zu errechnen und auszuzahlen hat, grundsätzlich die Zusicherung, daß die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen (§§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) gegeben sind, die Beklagte also den Arbeitnehmern Kug gewähren wird, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die in der Person der Arbeitnehmer gegeben sein müssen (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1).

    Nach der Rechtspr des Senats gilt zwar die in dem Anerkennungsbescheid über die Kug-Voraussetzungen enthaltene Zusicherung bezüglich der betrieblichen Voraussetzungen, soweit es sich dabei um erst künftig eintretende Tatsachen handelt, wie zB die - vom Betrieb in der Regel steuerbare - Einhaltung der bei der Mindestquote der in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens vier Wochen qualifiziert vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer des Betriebes, nur dann, wenn die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige auch eintreten (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1).

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

    Der Anerkennungsbescheid sichert (nur) zu, daß den Arbeitnehmern Kug und dem Arbeitgeber die Zuschüsse gewährt werden, sofern die persönlichen (vgl §§ 65, 70 AFG) sowie die allgemeinen und betrieblichen (§§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) Voraussetzungen entsprechend der Anzeige vorliegen und, soweit es sich um künftige Tatsachen handelt, diese tatsächlich auch eintreten (vgl BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1; NZA 1990, 705).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 53/93

    Lohnfortzahlung - Feiertage

    Dies hat der 7. Senat des BSG bereits in einer Entscheidung vom 17. Februar 1981 (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5), die die frühere Fassung des § 64 Abs. 1 Nr. 3 AFG betraf, entschieden.

    Wie der 7. Senat des BSG in der oben zitierten Entscheidung vom 17. Februar 1981 (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5) anhand der Rechtsentwicklung dieser Vorschrift dargelegt hat, stellt das Gesetz mit der Festlegung einer bestimmten betrieblichen Ausfallquote auf den Anteil der durch den Arbeitsausfall qualifiziert betroffenen Arbeitnehmer ab.

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

    Der Anerkennungsbescheid ist ein verselbständigter Teil einer Entscheidung, durch die Leistungen bewilligt werden (…vgl BSG SozR 4100 § 78 Nr. 3); er hat die Zusicherung zum Inhalt, daß den Arbeitnehmern Kug und dem Arbeitgeber die Zuschüsse gewährt werden, sofern die persönlichen (vgl §§ 65, 70 AFG), allgemeinen und betrieblichen (vgl §§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) Anspruchsvoraussetzungen entsprechend der Anzeige vorliegen und, soweit es sich um künftige Tatsachen handelt, diese tatsächlich auch eintreten (vgl BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 2/85

    Unterbrechung des Urlaubs - Erkrankung eines Arbeitnehmers - Arbeitsunfähigkeit - …

    Erst bei Vorliegen der in § 64 AFG geforderten betrieblichen Voraussetzungen wird allen Arbeitnehmern des Betriebes nach Maßgabe der jeweiligen Ausfallstunden Kug gewährt (…vgl. BSGE 50, 116, 118 = SozR 4100 § 64 Nr. 4; BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 02.11.1988 - L 6 Ar 992/86

    Anfechtungsklage; Sozialgericht; Grundbescheid; Zusatz; Zulässigkeit; Antrag; …

    Dies gilt nicht erst für den von der Klägerin offenbar noch nicht gestellten Antrag auf die eigentliche Leistung, sondern bereits für die nach § 72 Abs. 1 Satz 4 AFG von der Beklagten zu treffende selbständige Grundentscheidung (vgl. Urteil des BSG vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 4/80 - in …">64%20AFG%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 64 AFG Nr. 5) über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 63, 64 Abs. 1 AFG (vgl. Urteil des BSG vom 28. Juli 1987 s.o.).
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 121/81

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung als Verfahrensmangel

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