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Rechtsprechung
   BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2576
BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86 (https://dejure.org/1988,2576)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 7 RAr 5/86 (https://dejure.org/1988,2576)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 5/86 (https://dejure.org/1988,2576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1077
  • NZA 1988, 748
  • BB 1988, 1184
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86
    Darüber hinaus sprächen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG- (vgl. zB Urteil vom 8. November 1978 mwN = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG; Urteil vom 15. Juni 1983 mwN = NJW 1984, 2912) zu beachtenden Kriterien ganz überwiegend für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung und gegen die Annahme eines Werkvertrages.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten …

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86
    Ob ein Werkvertrag oder ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, richtet sich nach folgenden von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (s BSG Urteil vom 27. November 1980 - 8b/12 RAr 9/79 - DBlR 2443a zu § 141b AFG; BVerwG NJW 1980, 2035f; BAG AP § 1 AÜG Nr. 2, § 10 AÜG Nr. 5; BGH AP § 10 AÜG Nr. 2; BayObLG AP § 1 AÜG Nr. 3):.
  • BSG, 27.11.1980 - 8b/12 RAr 9/79

    Anspruch auf Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86
    Ob ein Werkvertrag oder ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, richtet sich nach folgenden von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (s BSG Urteil vom 27. November 1980 - 8b/12 RAr 9/79 - DBlR 2443a zu § 141b AFG; BVerwG NJW 1980, 2035f; BAG AP § 1 AÜG Nr. 2, § 10 AÜG Nr. 5; BGH AP § 10 AÜG Nr. 2; BayObLG AP § 1 AÜG Nr. 3):.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 6/20

    UG (haftungsbeschränkt) - juristische Person - Pflegekraft - Statusfeststellung - …

    Während der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf die entgeltliche Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung bei einem Dritten gerichtet ist, kann Gegenstand eines Werkvertrages gemäß § 631 Abs. 2 BGB sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 5/86 - juris Rn. 18 m.w.N. [Entladung von Fischereifahrzeugen]).

    Ein nach den auch hier heranzuziehenden Abgrenzungskriterien (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 5/86 - juris Rn. 18 ff. m.w.N. [Entladung von Fischereifahrzeugen]) für eine Arbeitnehmerüberlassung sprechender Vertragsgegenstand, nämlich allein die Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung, wobei sich die Verpflichtung des Verleihers sich darin erschöpft, dem Entleiher die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers zum selbstbestimmten Einsatz zu verschaffen, ist dagegen vorliegend nicht gegeben.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegale Arbeitnehmerüberlassung - …

    Rn. 19 Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).

    Im Fall eines Werkvertrages erfolgt die Vergütung üblicherweise nach Maßgabe des erzielten Erfolges und nicht - wie hier - nach der Zahl der dazu benötigten Arbeitsstunden (BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86, juris).

  • LSG Hessen, 28.05.2026 - L 8 BA 40/23
    Während der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf die entgeltliche Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung bei einem Dritten gerichtet sei, könne Gegenstand eines Werkvertrages gemäß § 631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 5/86).
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