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Rechtsprechung
   BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11769
BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 (https://dejure.org/1987,11769)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 (https://dejure.org/1987,11769)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86 (https://dejure.org/1987,11769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsloser - Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Dauer - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch …

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86
    September 1979 7 RAr 51/78 - -.

    Infolgedessen sei ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteil des BSG vom A. September 1979 7 RAr 51/78 USK 79268; - -.

    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft bleibt infolgedessen die Dauer des bisherigen Anspruches maßgebend (vgl dazu Urteile des Senats vom u. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268 - …und vom 11. Juni 1987 - (BSG SozR 9100 $ 117 Nr. 19).

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86
    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsleistung in Annahmeverzug gesetzt hat, um seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung nicht zu verlieren, wozu in der Regel die Erhebung der Kündigungsschutzklage ausreicht (vgl BAGE 14, 156, 158); denn mit dem An- nahmeverzug, der erst endet, wenn der Arbeitgeber wieder bereit ist, die geschuldete Arbeitsleistung im Rahmen des bisherigen Vertragsverhältnisses entgegenzunehmen, wird der Arbeitnehmer in der Regel von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei (vgl 5 615 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-).
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 39/80
    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86
    Urteil des BSG vom 13. Mai 1981 7 RAr 39/80 Dienstblatt - -.
  • BSG, 22.11.1960 - 7 RAr 109/58

    Ablehnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der …

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86
    Dies entspricht einem schon immer geltenden Grundsatz der Arbeitslosenversicherung (vgl BSGE 13, 155, 158f = SozR Nr. 3 zu 5 85 AVAVG;… SozR Nr. 5 zu % 90 AVAVG;… SozR A100 8 117 Nr. 19).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des …

    Eine solche Korrektur ist ausgeschlossen, wenn das ArbG auf eine Kündigungsschutzklage hin durch Urteil oder die Arbeitsvertragsparteien in einem gerichtlichen Vergleich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem faktischen Ende der Beschäftigung festlegen (…BSG Urteil vom 11.6.1987 - 7 RAr 40/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSG Urteil vom 29.9.1987 - 7 RAr 59/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 20;… BSG Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 17; zustimmend Ockenga, Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten 2008, S 66 RdNr 30).

    Vielmehr legt schon die Gewährung von Alg nach § 143 Abs. 3 SGB III aF die Rahmenfrist als Voraussetzung für die Prüfung der Anwartschaftszeit fest (…noch zu § 117 AFG: BSG Urteil vom 11.6.1987 - 7 RAr 40/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSG Urteil vom 29.9.1987 - 7 RAr 59/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 20; zustimmend: Striebinger in Gagel SGB II/SGB III, Stand 12/2013, § 143 RdNr 19;… Lauer in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl 2013, § 143 RdNr 16; Söhngen in Eicher/Schlegel SGB III, Stand April 2014, § 143 RdNr 28;… Mutschler in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, 3. Aufl 2013, § 143 RdNr 3;… Brand in Brand SGB III, 6. Aufl 2012, § 143 RdNr 2).

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung - …

    Zu Recht ist das LSG davon ausgegangen, dass die von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage allein ihre Verfügbarkeit nicht ausschloss (vgl BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger …

    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft blieb für die Klägerin die Dauer des bisherigen Anspruchs maßgebend (vgl. BSG 29. September 1987 - 7 RAr 59/86 - …">117%20Nr.%2020#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2. Folge 4100 AFG § 117 Nr. 20; 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -).
  • LSG Hamburg, 26.03.2014 - L 2 AL 52/13
    Zu diesem Zeitpunkt sei das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich beendet gewesen, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbestanden habe (Hinweis auf Urteil des BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86, juris).

    Die Entscheidungen des SG, des BSG vom 29. September 1987 (Az.: 7 RAr 59/86), vom 9. August 1990 (Az.: 7 RAr 104/88) und spätere hierauf gestützte Gerichtsentscheidungen seien nicht schlüssig und stünden im Widerspruch zu dem sich aus dem Gesamtzusammenhang der sozialrechtlichen Vorschriften ergebenden Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 143 Abs. 3 SGB III und zu anderen Entscheidungen des BSG in vergleichbaren Fällen.

    Der insbesondere der Klägerseite bekannten ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86, SozR 4100 § 117 Nr. 20), vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88, DBlR 3752a AFG/ § 117; beide Entscheidungen auch in juris veröffentlicht) ist deshalb uneingeschränkt darin zu folgen, dass das Gesetz bis heute in Fällen der vorliegenden Art eine Rückabwicklung des Leistungsanspruchs und seine Neubestimmung nicht vorsieht.

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft bleibt mithin nicht nur das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Bemessung des bisherigen Anspruchs zugrunde zu legen war (…Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19), sondern auch die Dauer des Anspruchs (SozR 4100 § 117 Nr. 20).

    Daß es im vorliegenden Fall für die Klägerin hinsichtlich der Dauer des Anspruchs nachteilig ist, daß nach der Gleichwohlgewährung gemäß § 117 Abs. 4 AFG eine Neubestimmung der Leistungsvoraussetzungen nicht vorgesehen ist, gibt dem Senat daher keine Veranlassung, von der gesetzlichen Systematik abzuweichen (so schon BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20).

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

    Das Alg nach § 117 Abs. 4 AFG wird nämlich nicht vorbehaltlich einer Arbeitsentgeltzahlung, sondern endgültig gewährt, und die Gewährung bleibt rechtmäßig, auch wenn der Empfänger des Alg später das Arbeitsentgelt oder eine nach § 117 AFG an sich zum Ruhen des Anspruchs auf Alg führende Leistung erhält; denn die Zahlung des Arbeitgebers wirkt nicht auf die Zeit der Gleichwohlleistung zurück (…BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nrn 18 und 19; Urteil des Senats vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86 -, demnächst SozR 4100 § 117 Nr. 20).

    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft bleibt mithin nicht nur das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Bemessung des bisherigen Anspruchs zugrunde zu legen war (Urteil des Senats vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19), sondern auch die Dauer des Anspruchs (Urteil des Senats vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86 -, demnächst BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - L 12 AL 224/03

    Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Dem steht nicht entgegen, dass sie arbeitsgerichtlich gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgegangen ist (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20).
  • LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21

    Arbeitslosenversicherung: Beginn der Rahmenfrist bei Gewährung von …

    Rn. 26 Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BSG eine nachträgliche Korrektur einer für den Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht möglich, wenn nach dem faktischen Ende der Beschäftigung ein Anspruch auf Alg bestanden hat und es zur Gleichwohlgewährung von Alg gekommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86 - Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 - Urteil vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - alle zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 11 AL 47/08

    Zulässigkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld durch …

    Für derartige Konstellationen ist in der Rechtsprechung (…Urteile vom 11. Juni 1987, 7 RAr 40/86, SozR 4100 § 117 Nr. 19; 29. September 1987, 7 RAr 59/86, SozR 4100 § 117 Nr. 20;… 22. Oktober 1998, B 7 AL 106/97 R, SozR 3-4100 § 117 Nr. 16;… 3. Dezember 1998, B 7 AL 34/98 R, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17;… 20. Juni 2002, B 7 AL 108/01 R, SozR 3-4300 § 143 Nr. 4) des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat nach Überprüfung und in Übereinstimmung mit der arbeitsförderungsrechtlichen Literatur anschließt (vgl. Hünecke in Gagel SGB II / SGB III, § 124 SGB III Rn 13; Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III, § 124 Rn 28; Keller in Mutschler u.a., SGB 111, 3. Aufl., § 143 Rn 52; Brand in Niesel, SGB 111, 5. Aufl., § 124 Rn 2; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, München 2003, § 12 Rn 83 ff; differenzierend Valgolio ebenda, § 10 Rn 16 und in Hauck/Noftz, SGB III § 124 Rn 21 - die Voraussetzungen der von ihm angenommenen Ausnahme liegen hier aber nicht vor), seit langem anerkannt, dass sich die nachträgliche Anerkennung von Arbeitszeiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht auf die Dauer des Anspruchs auf Alg auswirkt, sondern die Dauer des Bezugs nur um die Zeit nach hinten verschiebt, für die im Nachhinein die Aufwendungen der Bundesagentur durch den Arbeitgeber oder den Bezieher der Leistungen erstattet werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - L 12 AL 239/02

    Arbeitslosenversicherung

    Da die Leistung von Arbeitslosengeld von Anfang an rechtmäßig gewesen sei, werde auch der Anspruchsbeginn und die Rahmenfrist nicht nachträglich geändert (vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 8 AL 536/01

    Beratungsverschulden und Ablauf des Vierjahreszeitraumes in § 147 Abs 2 SGB III

  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96

    Anhörung zu einem während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt; …

  • LSG Bayern, 10.06.2010 - L 9 AL 143/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - keine Arbeitsleistung und …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2004 - L 12 AL 10/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97

    Einordnung von im Rahmen des Konkursverfahrens gewährten Betriebsrenten als …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - L 12 AL 1576/09
  • LSG Bremen, 27.04.1988 - L 5 Ar 41/86

    Ruhen; Stammrecht; Arbeitsförderung; Arbeitslosigkeit; Arbeitsentgelt; …

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