Rechtsprechung
| BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorbereitungsdienst (Sozialversicherung) - Anschließende Arbeitslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dann vor, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise betrachtet werden müssen (BVerfGE 48, 227, 234, 235; 45, 376, 386, 387).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge für Einzelne oder für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung behindert sind (BVerfGE 45, 376, 387).
- BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64
Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
So liegt z. B. bei einer systemwidrigen Ungleichbehandlung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, d. h. wenn das Gesetz durch eine Regelung von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit abweicht (BVerfGE 18, 366, 372; 13, 331, 340 f.; 15, 313, 318).So hat das BVerfG entschieden (BVerfGE 18, 366), daß der Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer von der Arbeitslosenversicherung in § 65 Abs. 2 AVAVG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
- BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
Ein solcher Analogieschluß setzt aber voraus, daß das Gesetz eine Lücke aufweist (BSGE 14, 238, 241).Eine Lücke im Gesetz, die durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden kann, liegt aber nur dann vor, wenn das Gesetz, und zwar gemessen an seiner eigenen Absicht und Zweckbestimmung, unvollständig und damit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BSGE 14, 238, 241; BSG 11.08.1966, USK 6662).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
So liegt z. B. bei einer systemwidrigen Ungleichbehandlung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, d. h. wenn das Gesetz durch eine Regelung von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit abweicht (BVerfGE 18, 366, 372; 13, 331, 340 f.; 15, 313, 318). - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
Der Gesetzgeber hat im sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich einen weiten Raum zur freien Gestaltung (BVerfGE 29, 221, 235). - BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
So liegt z. B. bei einer systemwidrigen Ungleichbehandlung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, d. h. wenn das Gesetz durch eine Regelung von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit abweicht (BVerfGE 18, 366, 372; 13, 331, 340 f.; 15, 313, 318). - BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dann vor, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise betrachtet werden müssen (BVerfGE 48, 227, 234, 235; 45, 376, 386, 387). - BSG, 02.12.1975 - 1 RA 3/75
Witwenrente - Höhe - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
Dabei sind sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfG SozR 2200 § 1268 Nr. 6). - BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59
Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - …
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
So hat das Bundessozialgericht (BSG) zu dem Vorbereitungsdienst der Gerichtsreferendare bereits entschieden, daß auch dieser Vorbereitungsdienst der wissenschaftlichen Ausbildung dient (BSGE 11, 278, 282).
- OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
Inzident enhaltener Antrag auf Arbeitslosengeld II bei ursprünglichem Antrag auf …
Ein Antrag auf Arbeitslosengeld I schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ein, falls eindeutig zu erkennen ist, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehrt und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (im Anschluss an BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...];… Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...]).Auch für das Verhältnis von Arbeitslosengeld und früherer Arbeitslosenhilfe hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einschließe, falls eindeutig zu erkennen sei, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehre und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt worden sei (BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...];… Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...] zur Auslegung eines Antrages auf auf Alhi als Antrag auf Alg).
- LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 38/78
Arbeitslosengeld; Sozialstaatsprinzip; Arbeitslosenhilfe; Schutz von Ehe und …
Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BSG, Urt. v. 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78;… BSG, Urt. v. 15. November 1979 - 7 RAr 99/78, jeweils mit weiteren Nachweisen).Dabei sind seine Entscheidungen hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (BSG, Urt. v. 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78;… BSG, Urt. v. 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78;… Grüner/Prochnow/Dalichau/Brückner, a.a.O., § 1 SGB I, Erl. II, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80
Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz; …
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78 - BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185).
- LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80
Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz; …
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78 - BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185). - LSG Hessen, 25.05.1981 - L 1 Kg 1166/80
Kindergeld; Übergangsregelung; Aufenthalt; Wohnsitz; Ausland; Übergangsvorschrift
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78; BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78; BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185). - BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79
Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit
Die vom LSG angewendete Auslegungsregel hält der Senat, jedenfalls in der ihr vom LSG gegebenen allgemeinen Form, nicht für zutreffend° Das BSG hat zwar für Verschiedene Bereiche des Leistungsrechts entschieden, daß der Versicherte, der aufgrund eines bestimmten Sachverhalts ein Leistungsbegehren an einen Sozialversicherungsträger richtet, im Zweifel alle Ansprüche geltend macht, die ihm aus diesem Sachverhalt zustehen (BSGE 56, 120, 121 für Anträge gegenüber Krankenkassen auf Krankenhilfe; BSGE 44, 164, 167 und Urteile vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - und vom 15. November 1979 - ? RAT 75/78 -- zur Auslegung eines Antrages auf Alg als Antrag auf Alhi und umgekehrt; BSGUrteil vom 40, Oktober 1979 - 5 RK 25/79 -zu einem Antrag auf Reha-Leistungen, der als Rentenantrag angesehen wurde)° Allen diesen Fällen ist gemeinsam, daß aufgrund eines bestimmten Sachverhalts ZWar nicht die beantragte, jedoch eine andere, alternativ oder subsidiär zu gewährende Leistung in Betracht kommt, auf die sich der gestellte Antrag im Zweifel hilfsweise erstrecken soll.
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