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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3365
BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83 (https://dejure.org/1984,3365)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1984 - 7 RAr 87/83 (https://dejure.org/1984,3365)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83 (https://dejure.org/1984,3365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Dieses Arbeitsentgelt soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers mit Hilfe des § 117 AFG erfaßt werden (BT-Drucks V/2291 zu § 106;… vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 3 sowie die Urteile des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 -, Breithaupt 1982, 239 = Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit - DBlR- Nr. 2438a zu § 119 AFG, und vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 -, DBlR Nr. 2727 zu § 117 AFG; ebenso Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm z AFG, § 117 RdNr. 12. Juni 1978).

    Wie der Senat schon mehrmals entschieden hat, wird eine Abfindung wegen der vorzeitigen Beendigung gewährt, wenn zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. SozR 4100 § 117 Nr. 5 und das bereits zitierte Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 - aaO).

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 14.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Insbesondere stellt die Nichtverlängerungsmitteilung, mit der der Arbeitgeber seine Absicht mitteilt, das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht über die Befristung hinaus zu verlängern, keine die Anwendung des KSchG auslösende Kündigung dar und ist im Rahmen der Zulässigkeit der Befristung auch nicht ordentlichen Kündigungen gleichzustellen (…vgl. BAG aaO, S 320 ff mwN; BVerwG in MDR 1966 S 265 f).
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung …

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Nur in dem zuletzt genannten Falle gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet, während in allen anderen Fällen von einem befristeten Arbeitsverhältnis auszugehen ist (vgl. BAGE 35, 309 ff, 314 f mwN).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Dieses Arbeitsentgelt soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers mit Hilfe des § 117 AFG erfaßt werden (BT-Drucks V/2291 zu § 106; vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 3 sowie die Urteile des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 -, Breithaupt 1982, 239 = Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit - DBlR- Nr. 2438a zu § 119 AFG, und vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 -, DBlR Nr. 2727 zu § 117 AFG; ebenso Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm z AFG, § 117 RdNr. 12. Juni 1978).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Diese Vorschrift gilt auch, wenn ein Ruhenstatbestand vorliegt (vgl. BSGE 46, 20, 22 = SozR 4100 § 117 Nr. 2), und ist trotz ihrer Streichung durch Art. 11 § 2 Nr. 1 Buchst a des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) vom 18. August 1980 (BGBl I 1469) maßgebend geblieben, wenn es - wie hier - lediglich um die Entscheidung über die Anfechtung eines Aufhebungsbescheides geht (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BSG SozR 1200 § 31 Nr. 1;… SozR 4100 § 115 Nr. 1;… SozR 4220 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 94/79

    Abfindung - Arbeitslosengeld - Einbeziehung

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Wie der Senat schon mehrmals entschieden hat, wird eine Abfindung wegen der vorzeitigen Beendigung gewährt, wenn zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. SozR 4100 § 117 Nr. 5 und das bereits zitierte Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 - aaO).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung …

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Hierbei spielt es keine Rolle, wie die Leistung bezeichnet wird (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 55/82 -).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 24/82

    Gewährte Tbc-Hilfe beinhaltet die Gewährung von Leistungen eines …

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Diese Vorschrift gilt auch, wenn ein Ruhenstatbestand vorliegt (…vgl. BSGE 46, 20, 22 = SozR 4100 § 117 Nr. 2), und ist trotz ihrer Streichung durch Art. 11 § 2 Nr. 1 Buchst a des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) vom 18. August 1980 (BGBl I 1469) maßgebend geblieben, wenn es - wie hier - lediglich um die Entscheidung über die Anfechtung eines Aufhebungsbescheides geht (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BSG SozR 1200 § 31 Nr. 1;… SozR 4100 § 115 Nr. 1; SozR 4220 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 16/84

    Betriebsstillegung - Außerordentliche Kündigung - Normative Vorschift - …

    Auszug aus BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
    Zwar kommt es insoweit entgegen der Auffassung des LSG nicht darauf an, daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch eine solche (außerordentliche) Kündigung beendet worden ist, vielmehr ist maßgebend, ob der Arbeitgeber einen wichtigen Kündigungsgrund hätte geltend machen können (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 16/84 -).
  • BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines …

    Der Arbeitslose soll nicht Leistungen der Versichertengemeinschaft erhalten, solange er keinen Lohnausfall hat (BSG vom 12.12.1984 - 7 RAr 87/83 - SozR 4100 § 117 Nr. 13 S 59 - juris RdNr 22 zu § 117 AFG;… BSG vom 21.9.1995 - 11 RAr 41/95 - BSGE 76, 294 [296] = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 S 81 f - juris RdNr 23 zu § 117 AFG;… BSG vom 20.6.2002 - B 7 AL 108/01 R - SozR 3-4300 § 143 Nr. 4 S 8 - juris RdNr 24 zu § 143 Abs. 1 SGB III aF).
  • SG Karlsruhe, 07.05.2014 - S 15 AL 4610/13

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches wegen Anspruch auf Entlassungsentschädigung …

    Bei einer vergleichsweisen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Vereinbarung einer Abfindung ist der hier zwischen bestehende ursächliche Zusammenhang nicht zweifelhaft (so explizit BSG…, Urteil vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 48/99 R, juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83, juris, Rn. 23;… Düe, in: Brand [Hrsg.], SGB III, 6. Aufl. 2012, § 158 Rn. 12).

    § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III wäre nur einschlägig, wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung des Klägers bestanden hätte (…Düe, in: Brand [Hrsg.], SGB III, 6. Aufl. 2012, § 158 Rn. 40; zu § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AFG a. F. BSG…, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 7/99 R, juris, Rn. 24; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83, juris, Rn. 25; BSG…, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 Rar 16/84, juris, Rn. 19).

  • LSG Hessen, 11.06.2021 - L 7 AL 66/20

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III ; Anforderungen an das Ruhen des …

    Bei der zum 31. Dezember 2018 erhaltenen Zahlung nach § 4 des Aufhebungsvertrags handele es sich zur Überzeugung des Gerichts zunächst um eine Entlassungsentschädigung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III. Unter dem Begriff würden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden unabhängig von ihrer Bezeichnung und dem Zweck erfasst, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Gewährung der Leistung bestehe (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12. Dezember 1984 - 7 Rar 87/83).

    Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses werde grundsätzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt für den Zeitraum enthalte, der durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist als Zeit des Arbeitsverhältnisses (und damit als Zeit mit Anspruch auf Arbeitsentgelts) entfallen sei (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12. Dezember 1984 - 7 Rar 87/83;… Urt. v. 25. Oktober 1989 - 7 Rar 108/88).

  • SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Bei der zum 31. Dezember 2018 erhaltenen Zahlung nach § 4 des Aufhebungsvertrags handelt es sich zur Überzeugung des Gerichts zunächst um eine Entlassungsentschädigung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III. Unter dem Begriff werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden unabhängig von ihrer Bezeichnung und dem Zweck erfasst, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Gewährung der Leistung besteht (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12.12.1984 - 7 Rar 87/83).

    Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird grundsätzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt für den Zeitraum enthält, der durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist als Zeit des Arbeitsverhältnisses (und damit als Zeit mit Anspruch auf Arbeitsentgelts) entfallen ist (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12.12.1984 - 7 Rar 87/83;… Urt. v. 25.10.1989 - 7 Rar 108/88).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 131/13

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs: Achtung bei Nichteinhaltung der …

    § 143a SGB III a.F. beruht, wie auch die Vorgängervorschrift des § 117 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), auf der Erwägung, dass der Arbeitslose keiner Leistung der Versichertengemeinschaft bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat oder eine Entschädigung für seinen Lohnausfall erhält; die Ruhensvorschrift enthält insoweit die unwiderlegliche Vermutung, dass in der gewährten Entlassungsentschädigung in pauschaliertem Umfang Arbeitsentgeltanteile enthalten sind (vgl. zu § 117 AFG etwa: BSG, Urteil vom 12.12.1984, Az.: 7 RAr 87/83, juris Rn. 22;… allg.: Voelzke in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, München 2003, § 12, Rn. 175 f.;… Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl. 2013, § 158, Rn. 18f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 171/17

    Ruhenszeitraum nach dem SGB III wegen Urlaubsabgeltung; Abgeltung eines …

    Diese Norm will den Bezug von Doppelleistungen ausschließen und beruht auf der Erwägung, dass der Arbeitslose nicht der Leistung der Arbeitslosenversicherung bedarf, so lange er keinen Lohnausfall hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83 -, SozR 4100 § 117 Nr. 13).
  • LSG Hamburg, 28.01.2015 - L 2 AL 41/14

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Entlassungsentschädigung

    Anders als die Klägerin und das Sozialgericht meinen, tragen die vom BSG zur Begründung des Eintritts einer unwiderlegbaren Vermutung, dass die Abfindung beim Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Geldleistung in pauschaliertem Umfang auch Arbeitsentgeltanteile enthält (vgl. nur Urteile vom 21. September 1995 - 11 RAr 41/95 - BSGE 76, 294; vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83 - NZA 1985, 302, und vom 14. März 1996 - 7 RAr 24/95, EzS 2/78), auch im Falle der Zahlung aufgrund eines Sozialplans.
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 6/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - ursächlicher …

    Zwar enthält die hier einschlägige Ruhensvorschrift des § 143a SGB III - wie bereits das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat - die unwiderlegbare Vermutung, dass in den wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindungen, Entschädigungen und ähnlichen Leistungen in pauschaliertem Umfange auch Arbeitsentgeltanteile enthalten sind (vgl. zu Vorläuferregelungen BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 87/83 - SozR 4100 § 117 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 30.06.2011 - L 10 AL 294/10

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Ruhen wegen Entlassungsentschädigung. Ein …

    Die Ruhensvorschriften des § 143a SGB III enthält die unwiderlegbare Vermutung, dass in den wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährten Abfindungen, Entschädigungen und ähnlichen Leistungen in pauschaliertem Umfange auch Arbeitsentgeltanteile enthalten sind, wenn auch nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers in unterschiedlichem Umfange (vgl BSG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 RAr 87/83 - SozR 4100 § 117 Nr. 2).
  • BSG, 02.09.2011 - B 11 AL 74/11 B
    Eine Veranlassung, sich mit dieser Rechtsprechung zu befassen, hätte umso mehr bestanden, als sie (teilweise) bereits in den Urteilen des Sozialgerichts (SG) und des hierauf Bezug nehmenden Landessozialgerichts (LSG) zitiert ist und im Übrigen von der Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung (unter II, S 14) selbst aufgeführt wird (vgl ua BSG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 RAr 87/83 - SozR 4100 § 117 Nr. 13 sowie BSG SozR 3-4300 § 143 Nr. 4 mwN).
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