Rechtsprechung
| BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87 |
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- Wolters Kluwer
Schadensersatz - Arbeitsbescheinigung - Arbeitslosengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AFG § 133 Abs. 1, § 145 Nr. 1
Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 13.03.1986 - S 8 Al 52/85
- LSG Bayern, 28.04.1987 - L 8 Al 132/86
- BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Papierfundstellen
- BSGE 64, 233
- NZA 1989, 535
- BB 1989, 1126
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- LSG Bayern, 10.05.1984 - L 9/Al 100/83
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Nur soweit der Arbeitgeber nach § 133 AFG verpflichtet ist, Angaben zu machen, kann er daher eine Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG nicht richtig ausfüllen und der Klägerin schadensersatzpflichtig werden (BayLSG NZA 1985, 71, 72; Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 133 Rz 38 und § 145 Rz 12; Wagner in Ambs ua, Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand September 1988, § 145 Rz 3;… Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 145 Rz 4).Hiernach sind nämlich ua insbesondere das Arbeitsentgelt, eine Urlaubsabgeltung und eine Abfindung, Entschädigung oder sonstige beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zu zahlende Leistung zu bescheinigen, was jeweils voraussetzt, daß der Arbeitgeber diese Entgelte vorher als solche rechtlich qualifiziert hat (vgl BayLSG NZA 1985, 71, 72; Matthes Betrieb 1968, 1578, 1579; Steffen BB 1987, 1456, 1458).
Diese soll es der Klägerin ermöglichen, im Zusammenhang mit den Angaben des Arbeitslosen möglichst rasch und richtig über dessen Anträge, insbesondere auf Alg und Arbeitslosenhilfe (Alhi) zu entscheiden (vgl Begründung zur Neufassung des § 133 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53; BayLSG NZA 1985, 71, 72;… vgl auch BSGE 53, 212, 214 = SozR 4100 § 145 Nr. 2).
- BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79
Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Es liegt eine öffentlichrechtliche Streitigkeit in einer Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung vor; der in § 145 Nr. 1 AFG vorgesehene Anspruch auf Schadensersatz, den die Klägerin geltend macht, ist öffentlich-rechtlicher Natur, wie der Senat entschieden hat (BSGE 49, 291 = SozR 4100 § 145 Nr. 1;… BSGE 56, 20, 21 = SozR 4100 § 145 Nr. 3).Die Arbeitsbescheinigung erstellt der Arbeitgeber daher, wie das Bundessozialgericht (BSG) schon entschieden hat (BSGE 49, 291, 295 = SozR 4100 § 145 Nr. 1;… BSGE 53, 212, 213 = SozR 4100 § 145 Nr. 2), lediglich als Auskunfts- und Beweisperson, allerdings verantwortlich, dh mit der in § 145 Nr. 1 AFG vorgesehenen Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 7/81
Zulässigkeit einer Widerklage; Anfechtungsklage
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Diese soll es der Klägerin ermöglichen, im Zusammenhang mit den Angaben des Arbeitslosen möglichst rasch und richtig über dessen Anträge, insbesondere auf Alg und Arbeitslosenhilfe (Alhi) zu entscheiden (vgl Begründung zur Neufassung des § 133 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53; BayLSG NZA 1985, 71, 72; vgl auch BSGE 53, 212, 214 = SozR 4100 § 145 Nr. 2).Die Arbeitsbescheinigung erstellt der Arbeitgeber daher, wie das Bundessozialgericht (BSG) schon entschieden hat (…BSGE 49, 291, 295 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 53, 212, 213 = SozR 4100 § 145 Nr. 2), lediglich als Auskunfts- und Beweisperson, allerdings verantwortlich, dh mit der in § 145 Nr. 1 AFG vorgesehenen Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 77/84
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 9. September 1986 - 7 RAr 77/84 -. - BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes …
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Es liegt eine öffentlichrechtliche Streitigkeit in einer Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung vor; der in § 145 Nr. 1 AFG vorgesehene Anspruch auf Schadensersatz, den die Klägerin geltend macht, ist öffentlich-rechtlicher Natur, wie der Senat entschieden hat (…BSGE 49, 291 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 56, 20, 21 = SozR 4100 § 145 Nr. 3). - BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83
Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Da der Beschwerdewert die in § 149 SGG vorgesehene Beschwerdesumme von 1.000,- DM übersteigt, ist die Statthaftigkeit der Berufung selbst dann nicht zu verneinen, wenn § 149 SGG in Fällen vorliegender Art trotz des Gebots der Rechtsmittelklarheit (…vgl dazu BSG SozR 1500 § 146 Nr. 16 und § 149 Nr. 11) entsprechend anzuwenden wäre, wie dies für Arzneimittelregresse gegen Kassenärzte angenommen worden ist (BSGE 57, 195 = SozR 1500 § 149 Nr. 7). - BSG, 18.12.1969 - 2 RU 314/67
Unternehmereigeschaft eines Bauherren - Haftung eines Bauherren für BG-Beiträge
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Denn unter Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung allein die von der öffentlichen Hand zu gewährenden Leistungen zu verstehen, nicht jedoch die von der öffentlichen Hand gegen den Einzelnen erhobenen Zahlungsansprüche (BSGE 2, 157, 158; 3, 234, 235 f; 5, 140, 141 f; 6, 47, 50; 30, 230, 232;… BSG SozR Nrn 9 und 19 zu § 144;… SozR 1500 § 144 Nr. 26 und § 149 Nr. 11), mithin auch nicht ein Anspruch auf Ersatz eines Schadens (…BSG SozR 1500 § 144 Nr. 21). - BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83
Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Da der Beschwerdewert die in § 149 SGG vorgesehene Beschwerdesumme von 1.000,- DM übersteigt, ist die Statthaftigkeit der Berufung selbst dann nicht zu verneinen, wenn § 149 SGG in Fällen vorliegender Art trotz des Gebots der Rechtsmittelklarheit (vgl dazu BSG SozR 1500 § 146 Nr. 16 und § 149 Nr. 11) entsprechend anzuwenden wäre, wie dies für Arzneimittelregresse gegen Kassenärzte angenommen worden ist (…BSGE 57, 195 = SozR 1500 § 149 Nr. 7). - BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die …
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Denn unter Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung allein die von der öffentlichen Hand zu gewährenden Leistungen zu verstehen, nicht jedoch die von der öffentlichen Hand gegen den Einzelnen erhobenen Zahlungsansprüche (BSGE 2, 157, 158; 3, 234, 235 f; 5, 140, 141 f; 6, 47, 50; 30, 230, 232;… BSG SozR Nrn 9 und 19 zu § 144;… SozR 1500 § 144 Nr. 26 und § 149 Nr. 11), mithin auch nicht ein Anspruch auf Ersatz eines Schadens (…BSG SozR 1500 § 144 Nr. 21). - BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 87/85
Erwerb - Anwartschaft - Arbeitslosengeld - Saisonbetrieb
Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Von ihm wurde vielmehr eine rechtliche Subsumtion unter eine spezielle Vorschrift des Arbeitsförderungsrechts verlangt, die vom Rechtsanwender in mehreren Prüfungsschritten vorzunehmen ist, bevor sie beantwortet werden kann, und - wie die Rechtspraxis belegt - selbst bei Gerichten auf Schwierigkeiten stößt (vgl BSG SozR 4100 § 104 Nr. 17).
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auch bei der Berücksichtigung der Vielfalt von Aufgaben und der Vielzahl der zu bearbeitenden Vorgänge ist es aber gerade die Aufgabe der Fachbehörde, wahrheitsgemäße tatsächliche Angaben von Antragstellern rechtlich einwandfrei umzusetzen (vgl die entsprechenden Erwägungen in einem anderen, aber vergleichbaren rechtlichen Zusammenhang in BSGE 64, 233, 236 ff = SozR 4100 § 145 Nr. 4) und dies Betroffenen in der Begründung des Bescheids deutlich zu machen. - BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Zum einen enthält die Verwendung des Begriffes "Beschäftigungsverhältnis" immer eine - diffizile - rechtliche Wertung (zur ähnlichen Situation der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG: BSGE 64, 233, 237 = SozR 4100 § 145 Nr. 4); zum anderen wird durch die Arbeitslosmeldung die Dienstbereitschaft des Klägers zumindest relativiert (vgl Gagel, AFG, § 101 RdNr 12). - BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung …
Da es anders als nach früherem Recht (vgl BSGE 64, 233, 235 = SozR 4100 § 145 Nr. 4 mwN) auf den Empfänger der Leistung nicht ankommt, darf die Zahlungspflicht nicht anders behandelt werden als deren Aufhebung.
- BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92
Auskunftspflichtverletzung - Schadensersatz
Ist dies nicht der Fall, kommt eine Haftung für die Richtigkeit der - gleichwohl erteilten - Auskunft mangels einer Haftungsgrundlage ohnehin nicht in Betracht (vgl auch BSGE 64, 233 = SozR 4100 § 145 Nr. 4). - BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 117/90
Berufungsausschließungsgründe bei Schadensersatzansprüchen der Bundesanstalt für …
Der Berufungsausschließungsgrund des § 144 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gilt nach ständiger Rechtspr des BSG nicht für Zahlungsansprüche der öffentlichen Hand gegen den einzelnen, insbesondere nicht für Schadensersatzansprüche aus § 145 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSGE 64, 233, 235 mwN = SozR 4100 § 145 Nr. 4).In der Arbeitsbescheinigung darf die BA vom Arbeitgeber grundsätzlich keine Angaben verlangen, die eine eigene rechtliche Wertung voraussetzen, wie der 7. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSGE 64, 233, 236 ff = SozR 4100 § 145 Nr. 4).
Auch insoweit stimmt der erkennende Senat der angeführten Entscheidung des 7. Senats zu (BSGE 64, 233, 239 = SozR 4100 § 145 Nr. 4).
- BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen …
Einer derartigen Annahme steht vielmehr bereits durchgreifend entgegen, daß die oberstgerichtliche Rechtsprechung seit jeher die Bedeutung des § 144 Abs. 1 SGG ausschließlich dem Regelungszusammenhang der Bestimmung innerhalb des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts entnommen hat (vgl BSGE 3, 234, 235 f; 5, 140, 141; 6, 47, 50; 30, 230, 232; 64, 233, 234 f). - BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …
Die BA hat die Frage nach der Betriebseinstellung nicht mit einem (interpretierbaren) Rechtsbegriff gestellt, sondern sie zu einer der Rechtsprechung des BSG entsprechenden Sachfrage aufgeschlüsselt (…vgl BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; zur Notwendigkeit im Interesse der Sachaufklärung nicht Rechtsbegriffe zu verwenden, die möglicherweise von den Befragten nicht mit ihrem besonderen rechtlichen Gehalt erfaßt werden, allgemein: BSGE 64, 233, 236 f = SozR 4100 § 145 Nr. 4). - BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen …
Einer derartigen Annahme steht vielmehr bereits durchgreifend entgegen, daß die oberstgerichtliche Rechtsprechung seit jeher die Bedeutung des § 144 Abs. 1 SGG ausschließlich dem Regelungszusammenhang der Bestimmung innerhalb des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts entnommen hat (vgl BSGE 3, 234, 235f; 5, 140, 141; 6, 47, 50; 30, 230, 232; 64, 233, 234f). - BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen …
Einer derartigen Annahme steht vielmehr bereits durchgreifend entgegen, daß die oberstgerichtliche Rechtsprechung seit jeher die Bedeutung des rein formellen Leistungsbegriffs ausschließlich dem Regelungszusammenhang der Bestimmung innerhalb des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts entnommen hat (vgl BSGE 3, 234, 235 f; 5, 140, 141; 6, 47, 50; 30, 230, 232; 64, 233, 234 f). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89
Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung
Im Rahmen des Indienstnahmeverhältnisses ist daher der Grundgedanke des § 17 Abs 1 Nr 3 SGB 1 entsprechend heranzuziehen (vgl zur Formulargestaltung im übrigen, Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88 -; BSGE 64, 233; BSG 9. September 1986 - 7 RAr 77/84 -; BSGE 52, 254, 260; BGH NJW 1983, 2772, 2773; OLG Saarbrücken VersR 1988, 1283). - LSG Bayern, 15.12.2011 - L 9 AL 47/09
- BSG, 21.05.2007 - B 7a AL 196/06 B
- BSG, 27.11.1991 - 9a RV 29/90
Prozeßzinsen wegen Ausgleichs nach Paragraph 85 SVG aufgrund eines …
- BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 119/90
Unrichtige Tatsachenangabe in der Arbeitsbescheinigung
- SG Duisburg, 06.09.2006 - S 27 AS 389/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - L 30 AL 57/07
- LSG Bayern, 18.03.2004 - L 11 AL 278/02
Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen unterlassener …
- BSG, 21.05.2007 - B 7a AL 194/06 B
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2006 - L 12 AL 4199/05
- LSG Bayern, 15.06.1989 - L 9 Al 173/86
Arbeitsförderung; Kündigung; Ordentlich; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; …
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