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| BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82 |
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- BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
Der Senat hat den 5 118 Abs. 2 AFG aF in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß diese Vorschrift die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung steht mit der für diesen Fall angeordneten Folge des Rubens des Anspruchs, für den einzelnen Antragsteller jedoch die Möglichkeit besteht, die Vermutung zu widerlegen, indem er nachweist, daß die für ihn bestehende Bindung durch den Hochschulbesuch nach Art und Umfang lediglich in einem Maße gegeben ist, die seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung nicht ausschließt (…BSGE ü6, 89, 98 : SozR ü100 S 118 Nr. 5 : DBl BA Rspr 5 118 AFG Nr. 237Ha;… vgl ferner Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - DB 1 BA aaO; Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 -). - BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
Der Senat hat den 5 118 Abs. 2 AFG aF in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß diese Vorschrift die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung steht mit der für diesen Fall angeordneten Folge des Rubens des Anspruchs, für den einzelnen Antragsteller jedoch die Möglichkeit besteht, die Vermutung zu widerlegen, indem er nachweist, daß die für ihn bestehende Bindung durch den Hochschulbesuch nach Art und Umfang lediglich in einem Maße gegeben ist, die seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung nicht ausschließt (…BSGE ü6, 89, 98 : SozR ü100 S 118 Nr. 5 : DBl BA Rspr 5 118 AFG Nr. 237Ha; vgl ferner Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - DB 1 BA aaO; Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 -). - BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 35/78
Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
Der Senat hat den 5 118 Abs. 2 AFG aF in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß diese Vorschrift die gesetzliche Vermutung dafür aufstellt, daß ein ordentlich Studierender durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach 5 103 AFG nicht zur Verfügung steht mit der für diesen Fall angeordneten Folge des Rubens des Anspruchs, für den einzelnen Antragsteller jedoch die Möglichkeit besteht, die Vermutung zu widerlegen, indem er nachweist, daß die für ihn bestehende Bindung durch den Hochschulbesuch nach Art und Umfang lediglich in einem Maße gegeben ist, die seine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung nicht ausschließt (…BSGE ü6, 89, 98 : SozR ü100 S 118 Nr. 5 : DBl BA Rspr 5 118 AFG Nr. 237Ha;… vgl ferner Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 - DB 1 BA aaO; Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78 -).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86 Der Senat hat schon entschieden, daß diese Anspruchsvoraussetzung der freien Entwicklung dessen, der Alg in Anspruch nehmen will, nicht in einer sein Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verletzenden Weise entgegensteht (Urteil vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 -).
7. August 1979 - 7 RAr 28/78 - und vom 20. Oktober 1983 7 RAr 9/82 -).
Ein in dieser Weise aktives Studium steht im Gegensatz zu den Anforderungen der objektiven Verfügbarkeit iS des % 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG, und zwar auch dann, wenn es der beruflichen Bildung dient (vgl Urteil vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 -).
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung …
Die Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit greifen aber auch nicht in einer den Art. 2 Abs. 1 GG verletztenden Weise in das Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der Alg oder Alhi in Anspruch nehmen will (BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 - und vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - nicht veröffentlicht). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - L 5 AL 1531/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wegfall der Verfügbarkeit bei häufigen …
Die Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit greifen aber auch nicht in einer den Art. 2 Abs. 1 GG verletzenden Weise in das Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen will (BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 - und vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86 20. Oktober 1983 7 RAr 9/82 -).
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92 Die Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit greifen aber auch nicht in einer den Art. 2 Abs. 1 GG verletztenden Weise in das Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der Alg oder Alhi in Anspruch nehmen will (BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 - und vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87 - 7 RAr 9/82 -).
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