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| BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85 |
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82
Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist - …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
Die Rechtsordnung gibt dem Rechtsuchenden aber nur das Recht, den begehrten Rechtsschutz auf dem kürzesten Wege zu suchen, soweit ihm nicht ausdrücklich Wahlmöglichkeiten eingeräumt sind (BSGE 8, 3, 8; ü1, 218, 219 : SozR 3100 $ 35 Nr. 3; Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 7 RAr 13/82, insoweit in SozR "100 -. - BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
Wie der Senat bereits zu % 1HU Abs. 1 Nr. 1 SGG entschieden hat (BSGE 58, 291, 295 : SozR 1500 3 14" Nr. 30), werden als Leistungen im Sinne dieser Vorschrift alle Sozialleistungen zugunsten des einzelnen angesehen, gleich, ob sie nun als Sozialleistungsansprüche oder als typische Sozialleistungen bezeichnet werden. - BSG, 13.10.1983 - 11 RA 49/82
Ansprüche auf Sozialleistungen - Fälligkeit - Möglichkeit der Geltendmachung - …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
Zu ihnen gehören gemäß 5 19 SGB 1 auch die Leistungen der Arbeitsförderung und hierunter ausdrücklich das Kug (% 19 Abs. 1 Nr. 4 SGB 1), ohne daß es einer inhaltlichen Klärung bedarf, ob und in welcher Weise sie im einzelnen zur Verwirklichung sozialer Rechte dienen (BSGE 56, 1, 2f : SozR 1200 S HU Nr. 9). - BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
Zu diesen Prozeßvoraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit der Berufung (BSGE 1, 227, 230;… BSG SozR 1500 % 1"? Nr. 2 mwN). - BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
Die Rechtsordnung gibt dem Rechtsuchenden aber nur das Recht, den begehrten Rechtsschutz auf dem kürzesten Wege zu suchen, soweit ihm nicht ausdrücklich Wahlmöglichkeiten eingeräumt sind (BSGE 8, 3, 8; ü1, 218, 219 : SozR 3100 $ 35 Nr. 3; Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 7 RAr 13/82, insoweit in SozR "100 -.
- BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R
Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis - …
Werden sowohl der negative Anerkennungsbescheid als auch ablehnende Leistungsbescheide angegriffen, ist richtige Klageart allein die hier auch erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, 4 SGG (BSG vom 28.7.1987 - 7 RAr 92/85 - juris RdNr 18 f; BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15). - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89
Leisungsverweigerung - Klageart
Sei der Bescheid vom 5. März 1985 dagegen Gegenstand des Rechtsstreits geworden, fehle der Klage gleichwohl die Zulässigkeit; denn die Klägerin hätte dann von Anfang an eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage erheben müssen, um ein Rechtsschutzbedürfnis bejahen zu können (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 92/85 -).Lehnt das Arbeitsamt dagegen im Leistungsverfahren geltend gemachte Leistungen ab, sei es gänzlich, in bezug auf einzelne Arbeitnehmer oder hinsichtlich der Höhe der für einzelne Arbeitnehmer oder von dem Arbeitgeber beanspruchten Leistungen, ist die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegeben, die darauf abzielt, die Verurteilung der Beklagten zur Leistung bestimmter oder höherer Leistungen zu erreichen (vgl das nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 92/85 -).
Die Klägerin durfte sich daher nicht darauf beschränken, lediglich den Bescheid vom 29. Januar 1985 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Februar 1985 anzufechten, soweit dieser sie belastete; denn nach der Ablehnung eines Leistungsantrags sind, wie der Senat schon entschieden hat, solche beschränkten Klagen unzulässig (Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 92/85 - nicht veröffentlicht).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - L 20 AL 201/22
Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie
- BSG, 12.03.2025 - B 11 AL 1/24 R
Arbeitsförderungsrecht - Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit inländischer …
Die für das Kug zuständigen Senate des BSG haben die Anfechtungs- und Leistungsklage nur dann als zulässig angesehen, wenn die Arbeitsverwaltung zuvor nicht nur einen sog negativen Anerkennungsbescheid erlassen, sondern auch die Leistung abgelehnt hatte (BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 4/17 R - juris RdNr 14; ausführlich zu den statthaften Klagearten BSG vom 28.7.1987 - 7 RAr 92/85 - juris). - LSG Hessen, 02.11.1988 - L 6 Ar 992/86
Anfechtungsklage; Sozialgericht; Grundbescheid; Zusatz; Zulässigkeit; Antrag; …
Die isolierte Anfechtungsklage bezüglich eines negativen Zusatzes im positiven Grund-Bescheid nach § 72 Abs. 1 Satz 4 AFG ist dann zulässig, wenn der nachfolgende Leistungsantrag nach § 72 Abs. 2 AFG noch nicht gestellt ist (vgl. Urteil des BSG vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 92/85); Rechtsschutzinteresse besteht, wenn ein solcher Antrag noch gestellt werden kann.Es handelt sich um wiederkehrende Ansprüche der Arbeitnehmer der Klägerin, die diese in Prozessstandschaft der Arbeitnehmer geltend macht, für einen längeren Zeitraum als 13 Wochen (drei Monate), § 144 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG, vgl. Urteil des BSG vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 92/85 -).
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