Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 7 RN 8.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 152a Abs 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 124a Abs 5 S 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
Anhörungsrüge bezüglich falscher Rechtsauffassung des Gerichts; Berücksichtigung von in anderen Gerichtsverfahren eingegangenen Schreiben; keine Anhörungspflicht des Beklagten bei Ablehnung der Anhörungsrüge - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 152a VwGO
Anhörungsrüge; angebliche falsche Rechtsauffassung; Berücksichtigung von nach Ablauf der Berufungszulassungsbegründungsfrist eingetretenen veränderten (tatsächlichen) Umständen; rechtzeitige Darlegung geboten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 7 RN 8.13
Im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, 580 m.w.N.). - BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02
Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 7 RN 8.13
Denn bei der Entscheidung über den Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, auf die sich das Vorbringen des Klägers mit seinem Hinweis auf einen Beschluss des OVG Münster vom 29. April 2011 - 18 A 1491.10 - ersichtlich bezieht, sind nur "innerhalb der Antragsfrist vorgetragene und nach materiellem Recht entscheidungserhebliche Tatsachen zu berücksichtigen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3.02 -, juris, Leitsatz und Rz. 10). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 7 RN 8.13
Solche Rügen betreffen nämlich die richterliche Rechtsfindung als solche, nicht aber den - durch Art. 103 Abs. 1 GG allein gewährleisteten - äußeren Verfahrensgang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 f.; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 f.). - BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 7 RN 8.13
Solche Rügen betreffen nämlich die richterliche Rechtsfindung als solche, nicht aber den - durch Art. 103 Abs. 1 GG allein gewährleisteten - äußeren Verfahrensgang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 f.; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 f.).
- BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14
Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer …
Dabei ist nach Fristablauf eingereichter Vortrag unbeachtlich (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 360;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 124a Rn. 48; vgl. auch BVerwG NVwZ 2003, 490, 491; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 7 RN 8.13, juris Rn. 6 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - 11 RN 3.17
Ausweisung; Anhörungsrüge; Berufungszulassungsverfahren; Vortrag neuer Tatsachen …
Rn. 3 Es kann dahinstehen, ob damit im Kern nicht nur eine für falsch gehaltene Rechtsauffassung des Senats gerügt wird, die nicht den durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten und im Rahmen der Anhörungsrüge allein beachtlichen Verfahrensgang betrifft (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - OVG 7 RN 8.13 -, juris Rz. 3 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 11 RN 1.15
Anhörungsrüge: Einwände gegen rechtliche Würdigung
Eine dahingehende Rüge betrifft vielmehr die richterliche Rechtsfindung als solche, nicht aber den durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten äußeren Verfahrensgang (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 -, bei juris, Rz. 10; BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7/12 -, bei juris, Rz. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 11 RS 5.10 -, bei juris, Rz. 2; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 7 RN 8.13 -, bei juris, Rz. 2, 6; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 5. März 2015, - 1 M 11.15 - bei juris, Rz. 5).
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