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Rechtsprechung
   BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,19023
BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88 (https://dejure.org/1989,19023)
BSG, Entscheidung vom 22.03.1989 - 7 RAr 106/88 (https://dejure.org/1989,19023)
BSG, Entscheidung vom 22. März 1989 - 7 RAr 106/88 (https://dejure.org/1989,19023)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen - …

    Auszug aus BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88
    Daher ist in diesen Fällen eine Zusammenrechnung der Zeiträume zulässig, wenn mehrere Ansprüche zu gleichartigen wiederkehrenden Leistungen führen und auf den gleichen Entstehungsgrund zurückgehen (vgl BSG vom 24.1.1974 6 RKa 2/73 = SozR 1500 § 144 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert - …

    Dies gilt auch bei einer Verbindung von Verfahren (§ 113 SGG) und in Fallgestaltungen, in denen innerhalb eines Klageverfahrens mehrere prozessuale Ansprüche ("teilbare Streitgegenstände") im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden (…vgl zur gesonderten Prüfung der Statthaftigkeit BSG vom 12.2.1980 - 7 RAr 107/78 - SozR 4100 § 119 Nr. 12 S 51, juris RdNr 16;… BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 12;… BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3).

    Die Bezugszeiträume verschiedener Klageansprüche können dagegen nicht addiert werden, weil der Gesetzgeber des RPflEntlG - zur Entlastung der Berufungsgerichte von Bagatellstreitigkeiten - die Beschwer mit der besonderen Regelung des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG ausdrücklich durch die Länge des jeweils streitgegenständlichen Zeitraums zum Ausdruck gebracht hat, für den wiederkehrende Leistungen (Bezugsdauer) im Streit stehen (…vgl BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54, juris RdNr 34; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 15; vgl Meyer-Ladewig, NZS 1993, 137, 140;… Sommer in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 144 RdNr 34) und insofern keine Abweichung von dem Grundsatz der getrennten Betrachtung verschiedener prozessualer Ansprüche (vgl hierzu unter a) möglich ist.

    Dies ist von der Rechtsprechung des BSG angenommen worden für Ansprüche nach dem SGB III (Alg, Übg), die auf einem einheitlichen Stammrecht beruhen, nicht jedoch für solche Ansprüche auf Alg, denen eine neue Anwartschaft und damit ein neu entstandener Anspruch auf Alg zugrunde liegt (…vgl BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54, juris RdNr 16 mwN; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2020 - L 14 AS 469/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder …

    Rn. 29 Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass das BSG für andere Rechtsgebiete (vgl. für das Vertragsarztrecht: BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 - für das Übergangsgeld nach § 59 Arbeitsförderungsgesetz: BSG, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 106/88 - für die Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 70/81 - jeweils juris) den Jahreszeitraum nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG als überschritten angesehen hat, wenn mehrere kürzere, ggf. nicht einmal zusammenhängende oder ursprünglich in unterschiedlichen Verfahren geltend gemachte (Leistungs-)Zeiträume zusammenaddiert werden.
  • LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - …

    Rn. 27 Der Senat geht auf der Grundlage des erstinstanzlichen Klagebegehrens für die Prüfung des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG auch davon aus, dass der Zeitraum der zur Überprüfung gestellten Bewilligungsbescheide wegen der vom Sozialgericht vorgenommenen Verbindung der einzelnen Klagen zusammenzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 -, BSG, Urteil vom 22. März 1989 - 7 Rar 106/88 -), weil alle Überprüfungsanträge denselben Entstehungsgrund und gleichartige wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben (anders wohl 4. Senat, Beschluss vom 16. April 2012 - L 4 AS 1389/11 NZB , wonach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG nicht einschlägig ist, wenn SGB II- Leistungen für mehrere Bewilligungsabschnitte im Wege der Verbindung oder objektiven Klagehäufung in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 761/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Anders als beispielsweise im Rahmen von Kassenhonorarstreitigkeiten (vgl BSG…, Urteil vom 24.01.1974 - 6 RKa 2/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 1), beim Übergangsgeld (vgl BSG, Urteil vom 22.03.1989 - 7 RAr 106/88 - juris) oder bei einem Sperrzeittatbestand mit Erlöschen der Arbeitslosenhilfe (vgl BSG, Urteil vom 23.06.1982 - 7 Rar 70/81 - juris) handelt es sich beim Alg II hinsichtlich verschiedener Bewilligungsabschnitte um zwei oder mehrere materiell-rechtlich selbständige, hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen voneinander unabhängige Ansprüche, die im Streit stehen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Bei ihnen wird die Beschwer von der Länge des Zeitraums bestimmt, für den die Leistungen streitig sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 106/88, juris).
  • LSG Thüringen, 16.04.2012 - L 4 AS 1389/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - laufende oder …

    Nach der Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 18. März 1982, a.a.O.) kann eine Addition der streitigen Zeitraume zwar grundsätzlich dann erfolgen, wenn nach der materiell-rechtlichen Gestaltung der Rechtslage ein Zusammenhang zwischen den in Streit stehenden wiederkehrenden Leistungen derart besteht, dass sie im Wesentlichen auf demselben Rechtsverhältnis (Stammrecht) beruhen bzw. denselben Entstehungsgrund haben (Bsp. zur zulässigen Zusammenrechnung: BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 für Kassenhonorarstreitigkeiten, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 Rar 72/80 zum Arbeitslosengeld (Sperrzeitbescheid und Erlöschensbescheid), Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 Rar 70/81 für die Arbeitslosenhilfe (Alhi), Urteil vom 22. März 1989 - 7 Rar 106/88 für das Übergangsgeld).
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