Rechtsprechung
| LG Hamburg, 26.10.1989 - 7 S 84/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242
Untermiete; gewerbliche Zwischenmiete; Nutzungsentschädigung; Hauptmietverhältnis; Beendigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Er führt, wie die hierzu inzwischen ergangene Rechtsprechung zeigt (LG Hamburg, WuM 1990, 150 [LG Hamburg 26.10.1989 - 7 S 84/89]; LG München, NJW-RR 1990, 656 f.; LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 654 ff. [LG Stuttgart 08.02.1990 - 16 S 416/89]), nicht zu unlösbaren Problemen und kann im übrigen für die Beteiligten Anlaß sein, ihre Beziehungen in Anlehnung an die im Untermietvertrag getroffenen Vereinbarungen vertraglich zu regeln.
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