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Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7886
LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06 (https://dejure.org/2007,7886)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06 (https://dejure.org/2007,7886)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 7 Sa 1020/06 (https://dejure.org/2007,7886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; "sinnentleertes" Arbeitsverhältnis; Erwerbsunfähigkeitsrente; Wiedereinstellungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB; §§ 54, 55, 59 BAT
    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; sinnentleertes" Arbeitsverhältnis; Erwerbsunfähigkeitsrente; Wiedereinstellungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54; ; BAT § 55; ; BAT § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche krankheitsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist - Ausnahmefall eines sinnentleerten Arbeitsverhältnisses bei wiederholter Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung bei Dauererkrankung; Möglichkeit einer außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist gegenüber tariflich ordentlich ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass eine solche außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht kommt und letztlich denjenigen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben muss, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund Umfang und Intensität des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers nur noch als "sinnentleert" bezeichnet werden kann (BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Krankheit; BAG vom 09.09.1992, 2 AZR 190/92, NZA 1993, 598 ff.).

    Wäre es zutreffend, dass die dauerhafte Abwesenheit der Klägerin von ihrem Arbeitsplatz auf Seiten der Arbeitgeberin zu keinerlei betrieblichen Beeinträchtigungen führte, so könnte daraus nur der Schluss gezogen werden, dass der Arbeitsplatz der Klägerin "überflüssig" ist (vgl. BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05 unter II 4).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06
    Abgesehen davon weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Begriff der Erwerbsunfähigkeit, welcher der Rentenbewilligung zugrunde liegt, nicht deckungsgleich ist mit dem Begriff der Arbeitsfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne (BAG vom 03.12.1998, 2 AZR 773/97, NZA 1999, 440 ff.).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass eine solche außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht kommt und letztlich denjenigen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben muss, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund Umfang und Intensität des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers nur noch als "sinnentleert" bezeichnet werden kann (BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Krankheit; BAG vom 09.09.1992, 2 AZR 190/92, NZA 1993, 598 ff.).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass eine solche außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht kommt und letztlich denjenigen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben muss, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund Umfang und Intensität des krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers nur noch als "sinnentleert" bezeichnet werden kann (BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Krankheit; BAG vom 09.09.1992, 2 AZR 190/92, NZA 1993, 598 ff.).
  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall, …

    Da aber an einer Kündigung wegen Erkrankung des Arbeitnehmers schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen ist, kann nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer für den Arbeitgeber unzumutbar sein (…BAG vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99, Rn. 19; vgl. LAG Köln vom 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06; LAG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2011 - 7 Sa 506/09).
  • LAG Köln, 30.04.2009 - 6 Sa 1525/08

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; Krankheit

    Diese Besonderheit unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24.01.2007 (7 Sa 1020/06) zugrunde gelegen hat.
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