Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rückzahlungsanspruch nach § 49 RTV Maler erloschen - Zahlungsklagen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Tarifliche Ausschlussfrist für Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung; Zahlungsklage des Insolvenzverwalters bei verspäteter Geltendmachung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anwendung von tarifvertraglicher Ausschlussfrist auf insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Ausschlussfrist für Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung; unbegründete Zahlungsklage des Insolvenzverwalters bei verspäteter Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tarifliche Ausschlussfrist für Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung; Zahlungsklage des Insolvenzverwalters bei verspäteter Geltendmachung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 12.05.2011 - 4 Ca 378/10
- LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 451/12
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 1977
- NZI 2012, 862
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11
Zur Begründung hat es ausgeführt, nach der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GmS-OGB 1/09) handele es sich bei dem Rückgewähranspruch gemäß § 143 Abs. 1 InsO um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis.Rn. 26 An dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann seit dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GmS-OGB 1/09, AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) nicht mehr festgehalten werden, wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat.
Die Rückgewähr verdienten Arbeitsentgelts gemäß § 143 Abs. 1 InsO, das der Beklagte als vorleistungspflichtiger Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses und in Erfüllung der sich daraus ergebenden beiderseitigen Hauptleistungspflichten erhalten hat, ist auf die Rückabwicklung der arbeitsrechtlichen Beziehung gerichtet, die wirksame Anfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, korrigierend in die arbeitsrechtliche Leistungsbeziehung einzugreifen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010, a.a.O., Rn. 12).
Dies gilt unabhängig davon, ob der Insolvenzverwalter aufgrund des nach § 80 Abs. 1 InsO auf ihn übergegangenen Verwaltungs- und Verfügungsrechts tätig wird oder er aufgrund eines ihm von der Insolvenzordnung anderweitig eingeräumten Rechts, wie dem besonderen Kündigungsrecht nach § 113 InsO oder dem Anfechtungsrecht nach §§ 129 ff. InsO, auf das Arbeitsverhältnis einwirkt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010, a.a.O., Rn. 18) .
- BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 110/03
Insolvenzanfechtung - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11
Rn. 11 Der Kläger ist der Auffassung, nach dem zutreffenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 (10 AZR 110/03) seien tarifvertragliche Ausschlussfristen auf Ansprüche des Insolvenzverwalters aus § 143 Abs. 1 InsO nicht anwendbar.Rn. 25 Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.11.2003 (10 AZR 110/03, AP Nr. 1 zu § 129 InsO) entschieden hat, dass es sich bei dem streitigen Anspruch um einen schuldrechtlichen Rückgewähr- oder Verschaffungsanspruch handelt, der aufgrund der Insolvenzeröffnung als gesetzliches Schuldverhältnis entstanden ist.
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11
Der Rückgewähranspruch wurde mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2007 fällig (BGH vom 01.02.2007, IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38-45). - BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11
Sie unterliegen dabei grundsätzlich auch keiner Inhaltskontrolle (BAG vom 29.09.1999, 10 AZR 839/98, AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 451/12
Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. März 2012 - 7 Sa 1052/11 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben. - LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 1267/12
Insolvenzanfechtung - Arbeitsentgelt - tarifliche Ausschussfrist
Der Rückgewährsanspruch aus § 143 InsO unterfällt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist (so auch LAG Berlin-Brandenburg 12. September 2012 - 4 Sa 1166/12 -, LAG Nürnberg 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - ; 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - ; 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 - ; anderer Ansicht: LAG Nürnberg 30. April 2012 - 7 Sa 557/11 - ; LAG Niedersachsen 22. März 2012 - 7 Sa 1052/11 - ; 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11). - LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter …
Hinweis: Parallelverfahren zu 7 Sa 1052/11.
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