Rechtsprechung
| LAG Köln, 17.03.1993 - 7 Sa 13/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung; Verhalten; Arbeitnehmer; Gefährlich; Unterlassen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.07.1992 - 15 Ca 2115/92
- LAG Köln, 17.03.1993 - 7 Sa 13/93
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Die vorsätzliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitskollegen sowie von erheblichen Sachwerten dienen, ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Hamm Urteil vom 17. November 1989 - 12 Sa 787/89 - LAGE § 626 BGB Nr. 48; vgl. auch LAG Köln Urteil vom 17. März 1993 - 7 Sa 13/93 - LAGE § 626 BGB Nr. 71).
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