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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45867
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15 (https://dejure.org/2015,45867)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2015 - 7 Sa 134/15 (https://dejure.org/2015,45867)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 (https://dejure.org/2015,45867)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Er ist insoweit an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - Rz. 27 m. w. N.).

    Sie gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeiter und Angestellte (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - Rz. 42). Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar.

    Dies wäre aber der Fall, wenn der unterlegene Bewerber keine oder nur eine lückenhafte Kenntnis über die Entscheidungsgrundlagen hätte (BAG…, Urteil vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - BeckRS 2008, 50551, Rz. 48 m. w. N.; vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Rn. 119 g) Liegen - wie hier - gleich qualifizierte Bewerbungen vor, verbleibt dem Arbeitgeber ein Auswahlermessen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - NZA 2003, 1036, 1038).

    Die Gewichtung der einzelnen Qualifikationsmerkmale ist wesentlicher Bestandteil des Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - NZA 2003, 1036, 1038).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Jedenfalls bei gleichwertigen dienstlichen Beurteilungen darf der öffentliche Arbeitgeber entscheidend auf Erkenntnisse abstellen, die er im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs gewonnen hat (BAG, Urteil vom 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - NZA 2005, 879).

    Rn. 120 Durfte die Beklagte die maßgeblichen Beurteilungen als gleichwertig einstufen, ist es nicht zu beanstanden, wenn sie als öffentliche Arbeitgeberin entscheidend auf das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs abgestellt hat (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - NZA 2005, 879, 882).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Denn für die Erhebung einer Leistungsklage wird stets ein berechtigtes Interesse anerkannt (BAG, Urteil vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - BeckRS 2008, 50551, Rz. 15 m. w. N.).

    Dies wäre aber der Fall, wenn der unterlegene Bewerber keine oder nur eine lückenhafte Kenntnis über die Entscheidungsgrundlagen hätte (BAG, Urteil vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - BeckRS 2008, 50551, Rz. 48 m. w. N.; vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • LAG Hessen, 25.08.2009 - 3 SaGa 1175/09

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Stellenbesetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Sie ist in ihrer Beurteilung soweit frei, dass sie im Rahmen des Anforderungsprofils auf der Basis der Qualifikation der Bewerber entscheiden kann, ob sie besondere Leistungen aus der Vergangenheit für wesentlicher oder unwesentlicher hält, als zum Beispiel bestimmte Kompetenzen fachlicher und/oder sozialer Art (soft-skills), wie sie in einem Bewerbungsgespräch zu Tage treten (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 25. August 2009 - 13-3 SaGa 1175/09 - BeckRS 2010, 65736).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Es muss so gestaltet sein, dass es den Anforderungen der zu besetzenden Stelle entspricht und ihm keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen (BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - NZA 2015, 446, 447, Rz. 14;… vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507, 511, Rz. 32).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Es muss so gestaltet sein, dass es den Anforderungen der zu besetzenden Stelle entspricht und ihm keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen (BAG…, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - NZA 2015, 446, 447, Rz. 14; vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507, 511, Rz. 32).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Im Konkurrentenstreitverfahren genügt das Begehren, das Auswahlverfahren um ein öffentliches Amt unter "Einbeziehung" oder "Berücksichtigung" der klagenden Partei ohne bestimmte Einstellungs- oder Beförderungshindernisse vorzunehmen (BAG, Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 518/09 - NZA 2011, 305, 306 Rz. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11

    Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15
    Rn. 104 Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber kann sich im Rahmen der ihm obliegenden Pflicht zur Prüfung der Eignung eines Bewerbers auch durch ein Vorstellungsgespräch ein Bild von einer Qualifikation verschaffen, wenn diese nach dem Anforderungsprofil nicht in einer bestimmten Form nachgewiesen werden muss oder ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. März 2012 - 15 SaGa 2383/11 - NZA-RR 2012, 381).
  • VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst; …

    Der Antragsteller hat eine von ihm gerügte Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, der sowohl auf Beamte als auch - wie hier - auf Angestellte im öffentlichen Dienst Anwendung findet (BAG…, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, juris, Rn. 28; LAG RP, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 -, BeckRS 2016, 66616, Rn. 55 ff.), zumindest in dem Sinne glaubhaft machen können, dass die ausnahmslose Beschränkung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung auf Bewerber, die bisher nicht bei der Antragsgegnerin beschäftigt waren, im konkreten Fall unzulässig war.

    Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen her ( LAG RP, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 -, BeckRS 2016, 66616, Rn. 57).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 SaGa 2/19

    Einstweilige Verfügung - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahrens - öffentlicher …

    Das Anforderungsprofil muss zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Art. 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, dass die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (BAG…, Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 32, juris = NZA 2008, 1016; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 - Rn. 101, juris; LAG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 28. April 2015 - 6 Sa 487/13 - Rn. 89, juris).
  • ArbG Hagen, 11.06.2024 - 5 Ca 882/23
    Denn für die Erhebung einer Leistungsklage wird stets ein berechtigtes Interesse anerkannt (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2015 - 7 Sa 134/15 -, juris, unter I. der Gründe, Rdnr. 97 mit weiteren Nachweisen).

    Zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2015 - 7 Sa 134/15 -, juris, unter B. II. 1. der Gründe, Rdnr. 102).

  • LAG Köln, 19.08.2020 - 11 SaGa 3/20

    Freigestelltes Personalratsmitglied, Stellenbesetzung

    Mit diesem gestuften und letztlich auf Empfehlung reduziertem Durchsetzungsverfahren lässt sich die Annahme der Unwirksamkeit von Besetzungsmaßnahmen ohne vorherige einschlägige Dienstvereinbarung hinsichtlich der Beurteilungs- und Auswahlrichtlinien nicht vereinbaren (vgl. zum LPersVG RhPf: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v.15.12.2015 - 7 Sa 134/15 -).
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