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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,49307
LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 (https://dejure.org/2010,49307)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 (https://dejure.org/2010,49307)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. März 2010 - 7 Sa 338/08 (https://dejure.org/2010,49307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befristung wegen Elternzeit-Vertretung - Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Bestenauslese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LAG Brandenburg, 03.11.2005 - 9 Sa 379/05
    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08
    Wird hiervon ohne hinreichenden Grund kein Gebrauch gemacht, vermag der übergangene Bewerber nicht nach dem Grundsatz "dulde und liquidiere" oder eines "Wahlrechts" einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen (vgl. Landesarbeitsgericht Brandenburg - Urteil vom 03.11.2005 - 9 Sa 379/05 mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08
    Sie dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der sogenannten Bestenauslese auch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 = BAGE 101/153 und NZA 2003/324).
  • LAG Sachsen, 21.03.2003 - 3 Sa 125/03

    Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 338/08
    Die einstweilige Verfügung verschafft dem Gericht und dem Antragsteller den nötigen zeitlichen Raum, um sachgerecht über die Konkurrentenklage entscheiden zu können (vgl. hierzu Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 21.03.2003 - 3 Sa 125/03 = LAGE Art. 33 GG Nr. 14).
  • OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12

    Dringlichkeit - Einstweiliger Rechtsschutz gegen vermeintliche …

    Eine andere Betrachtungsweise liefe auf einen Grundsatz "dulde und liquidiere" hinaus, der dem deutschen Recht, insbesondere dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, eher fremd ist (…vgl. beispielsweise BVerfG, "Nassauskiesungsbeschluss" vom 15.07.1981, I BvL 77/78, zitiert nach Juris, Rn. 94-96; Bayerisches LSG…, Urteil vom 16.12.2010, L 8 AL 67/10 ZVW, zitiert nach Juris, Rn. 27; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010, 7 Sa 338/08, zitiert nach Juris, Rn. 52).
  • LAG Sachsen, 21.02.2017 - 3 Sa 443/16

    Schadenersatzklage eines zurückgewiesenen Bewerbers auf die kommunale Stelle …

    Ein Bewerber, der ohne hinreichenden Grund die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, eine endgültige Stellenbesetzung zu verhindern, nicht nutzt, kann nicht nach dem Grundsatz "dulde und liquidiere" einen Schadensersatzanspruch durchsetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6/11 - Rz. 12, LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 19.12.2007 - 8 Sa 566/07 - Rz. 45, m. w. N., und LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 - Rz. 52, m. w. N., alle zitiert nach Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18

    Schadensersatz nach übergangener Bewerbung um ein öffentliches Amt

    Diese Ersatzpflicht setzt voraus, dass der Anspruch des Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt wurde, die Stelle dem übergangenen Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Stelle - insbesondere durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - abzuwenden, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. hierzu LAG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2005 - 9 Sa 379/05 - juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010 - 7 Sa 338/08 - juris).
  • LAG Köln, 09.10.2020 - 10 Sa 278/20

    Entschädigung; Altersdiskriminierung

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat hierzu darauf hingewiesen, dass, wer von Rechtsschutzmöglichkeiten ohne hinreichenden Grund keinen Gebrauch macht, als übergangener Bewerber dann nicht nach dem Grundsatz "Dulde und Liquidiere" oder im Wege eines "Wahlrechts" einen Schadensersatzanspruch durchsetzen kann (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010- 7 Sa 338/08 - ).
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