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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.01.1965 - 7 Sa 477/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,12146
LAG Düsseldorf, 21.01.1965 - 7 Sa 477/64 (https://dejure.org/1965,12146)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.1965 - 7 Sa 477/64 (https://dejure.org/1965,12146)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 1965 - 7 Sa 477/64 (https://dejure.org/1965,12146)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast - …

    Dezember 1969 ausgesprochen, daß Arbeitnehmer einer der Pensionskasse angeschlossenen Eisenbahnverwaltung unter der Geltung der Satzung von 1935 von ihrer Arbeitgeberin verlangen konnten, zur Pensionskasse angemeldefc zu werden, sofern sie nach der Satzung versicherungsberech tigt waren (AP Nr. 128 zu § 242 BGB Buhegehalt /" zu II 3 der GrundeJ/ und AP Nr, 3 zu § 242 BGB fiuhegehalt-Pensionskassen z u 1 der Grunde, beide im Anschluß an das oben erwähnte Urteil in Sachen P / E Verkenrs-AG (BAG AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt) Der Senat halt daran fest, daß unter der Herrschaft der Satzung von 1935 die der Pensionskasse angeschlossenen Elsenbahnverwaltungen aibeitsvertraglich verpflichtet waren, diejenigen ihrer Bediensteten, die nach der Satzung versicherungsberechtigt waren, der Kasse zuzufuhren, falls sie dies wünschten Bas ist m dem den Parteien zugänglichen Urteil vom 28" Juli 1972 i S B / 2 Verkehrs-AG - 3 AZB 444/71 - /"demnächst/ AP Nr" 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Pensionskassen- /~zu B I 2 aex Gr unc naher ausgefuhrt Die Zufuhrung sp flicht gilt auch fur die Gruppe der alleinstehenden weiblichen Angestellten ( § 4 Abs. 4 der Satzung), dxe nach § 4 Abs. 5 Satz 5 Buchst e) der Satzung zu den "fakultativen Mitgliedern" gehören Der Senat hat berexts xn seinem Urteil vom 12 Juli 1968 (AP Nr. 128 zu § 242 BGB Buhegehalt /" zu II 5 c der Grunde/) darauf hingewiesen, daß diese Gruppe von Bediensteten ein xebensx/ichtiges Interesse an einer Versorgung durch die Pensionskasse haben konnte und von der Versicherung bei der Pensionskasse nicht ausgeschlossen werden durfte 3« Wie der Senat m demselben Urteil betont hat, war Voraus setzung eines Anspruchs auf Anmeldung zur Pensionskasse, daß der Bedienstete den Wunsch äußerte, bei der Kasse versichert zu werden (zu II 5 c und IV 2 c der Grunde, ebenso AP Nr« 3 zu § 242 BGB Buhegehalt-Pensionskassen £ "zu 1 der Gründe/) Diese Voraussetzung ist nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil erfüllt, danach hat die Klägerin bald nach ihrem Eintritt m die Dienste der Beklagten von der Pensionskasse erfahren, und sie hat sich bereits zu Beginn des Jahres 1944 um ihre Anmeldung bemüht Bei ihrer Vernehmung als Zeugin m dem Prozeß ihrer Kollegin F , auf die das Landesarboitsgencht sich bezieht (Bl 88 E d A 7 Sa 477/64 LAG Düsseldorf / 4 Ca 1940/63 ArbG Essen), natte die Klägerin ausgesagt, man habe ihr 1944 entgegnet, die Kasse sei zur Zeit geschlossen Das Landesarbeitsgericht hat diese Aussage der Klägerin als glaubhaft gewertet« Die Revision hat dagegen keine Verfahrensruge erhoben 4 Die Revision bekämpft das angefochtene Urteil nicht so sehr deshalb, weil es die Zufuhrungspflicht anerkannt, sondern vor allem, weil es ein Verschulden der Beklagten bejaht hat« Der Senat ist der Revision hierin nicht gefolgt.
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 158/65

    Pensionskasse - Ruhegelder - Hinterbliebenenbezüge - Ersatzkasse - Zugehörigkeit …

    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund , der mündlichen Verhandlung vom 18" Januar 1966 durch die Bundesrichter Br b Schröder und Y/ichmann, die Bundesrichterin Professorin Br. Hilger und die Bundesarbeitsrichtcr Br. Göbol und Gnade für Recht erkannt; Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts.Düsseldorf vom 21o Januar 1965 - 7 Sa 477/64 - wird zurückgewiesen" Die Beklagte trägt die Kosten der Revision.
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