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Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.10.2009 - 7 Sa 581/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22072
LAG Köln, 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,22072)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,22072)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 7 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,22072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte Kündigung; häufige Kurzerkrankungen; Gesundheitsprognose; Referenzzeitraum; Vorhalten einer Personalreserve; Adipositas

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG
    Krankheitsbedingte Kündigung; häufige Kurzerkrankungen; Gesundheitsprognose; Referenzzeitraum; Vorhalten einer Personalreserve; Adipositas

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1
    Krankheitsbedingte Kündigung bei ungewöhnlicher Häufung von Kurzerkrankungen in ausreichend lang bemessenem Referenzzeitraum; unerheblicher Einwand fehlender Personalreserve; Interessenabwägung bei Fettleibigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung bei ungewöhnlicher Häufung von Kurzerkrankungen in ausreichend lang bemessenem Referenzzeitraum; Einwand fehlender Personalreserve; Interessenabwägung bei Fettleibigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches …

    Rn. 120 Deshalb kann u. U. die Kündigung auch auf solche Kurzerkrankungen gestützt werden, die zwar je für sich gesehen als "ausgeheilt« angesehen werden können, in einem ausreichend lang bemessenen Referenzzeitraum aber in ungewöhnlicher Häufung und Varianz, immer wieder aufgetreten sind (LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09, ZTR 2010.606 LS).

    S. 13 LS u. LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09.

  • LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Anspruch auf …

    Prognoserelevante Kurzerkrankungen sind somit keineswegs nur solche, die auf einem chronischen und unheilbaren Grundleiden beruhen (LAG Köln Urteil vom 15. Oktober 2009, Az: 7 Sa 581/09, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 03. November 2005, Az: 3 Sa 320/05, LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 38).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2015 - 3 Sa 368/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose

    Rn. 71 Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht dargelegt und keine Personalreserve vorhält (BAG 29.07.1993 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 40; LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS).

    Deshalb kann u.U. die Kündigung auch auf solche Kurzerkrankungen gestützt werden, die zwar je für sich gesehen als "ausgeheilt" angesehen werden können, in einem ausreichend lang bemessenen Referenzzeitraum aber in ungewöhnlicher Häufung und Varianz immer wieder aufgetreten sind (LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09, ZTR 2010, 606 LS).

    Es reicht dann nicht aus, die Einzeldiagnosen offen zu legen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und ohne näheren Vortrag pauschal unter Berufung auf das Zeugnis seiner Ärzte zu behaupten, die Einzelerkrankungen seien jeweils ausgeheilt, um die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern (zutr. LAG SchlH 03.11.2005 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37; s.a. LAG Köln 19.08.2005 - 4 Sa 335/05, EzA-SD 6/06, S. 13 LS u. LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS; Fettleibigkeit).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13

    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit â€" …

    Rn. 51 Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht dargelegt und keine Personalreserve vorhält (BAG 29.07.1993 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 40; LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS).

    Deshalb kann u.U. die Kündigung auch auf solche Kurzerkrankungen gestützt werden, die zwar je für sich gesehen als "ausgeheilt" angesehen werden können, in einem ausreichend lang bemessenen Referenzzeitraum aber in ungewöhnlicher Häufung und Varianz immer wieder aufgetreten sind (LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09, ZTR 2010, 606 LS).

    Es reicht dann nicht aus, die Einzeldiagnosen offen zu legen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und ohne näheren Vortrag pauschal unter Berufung auf das Zeugnis seiner Ärzte zu behaupten, die Einzelerkrankungen seien jeweils ausgeheilt, um die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern (zutr. LAG SchlH 03.11.2005 LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37; s.a. LAG Köln 19.08.2005 - 4 Sa 335/05, EzA-SD 6/06, S. 13 LS u. LAG Köln 15.10.2009 - 7 Sa 581/09 - ZTR 2010, 606 LS; Fettleibigkeit).

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