Rechtsprechung
| LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitnehmerhaftung; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Paketdienst
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 611, 619 a BGB
Arbeitnehmerhaftung; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Paketdienst - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitnehmerhaftung und Versicherungshaftung
- rabüro.de
Keine Geltendmachung von Arbeitnehmerhaftung bei Möglichkeit des Arbeitgebers, Versicherung in Anspruch zu nehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer Versicherung durch Arbeitgeberin; unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei Verlust von Paketsendungen und Nachnahmebeträgen; abgestufte Darlegungslast bei verspäteter Reaktion der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Paketdienst muss bei Paketverlust zunächst bestehende Versicherung in Anspruch nehmen - Rückgriff auf verantwortlichen Paketzusteller nur bei Leistungsfreiheit der Versicherung oder Inanspruchnahme des Paketzustellers durch Versicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer Versicherung durch Arbeitgeberin; Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei Verlust von Paketsendungen und Nachnahmebeträgen; Abgestufte Darlegungslast bei verspäteter Reaktion der Arbeitgeberin auf ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.05.2010 - 9 Ca 936/09
- LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82
Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerhaftung kommt in solchen Fällen grundsätzlich nur für solche Schäden in Betracht, für die die vorhandene Versicherung nicht eintritt oder für die sie ihrerseits Regress beim Arbeitnehmer nehmen könnte (BAG vom 24.11.1987, DB 1988, 1606; BAG vom 18.1.2007, BB 2007, 1008; LAG Köln vom 7.5.1992, DB 1992, 2093; Küttner/Griese, Personalbuch 2010, Stichwort Arbeitnehmerhaftung Rdnr.17). - BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06
Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen …
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerhaftung kommt in solchen Fällen grundsätzlich nur für solche Schäden in Betracht, für die die vorhandene Versicherung nicht eintritt oder für die sie ihrerseits Regress beim Arbeitnehmer nehmen könnte (BAG vom 24.11.1987, DB 1988, 1606; BAG vom 18.1.2007, BB 2007, 1008; LAG Köln vom 7.5.1992, DB 1992, 2093; Küttner/Griese, Personalbuch 2010, Stichwort Arbeitnehmerhaftung Rdnr.17). - LAG Köln, 07.05.1992 - 5 Sa 448/91
Haftung; Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Arbeit; Schadensersatz; …
Auszug aus LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerhaftung kommt in solchen Fällen grundsätzlich nur für solche Schäden in Betracht, für die die vorhandene Versicherung nicht eintritt oder für die sie ihrerseits Regress beim Arbeitnehmer nehmen könnte (BAG vom 24.11.1987, DB 1988, 1606; BAG vom 18.1.2007, BB 2007, 1008; LAG Köln vom 7.5.1992, DB 1992, 2093; Küttner/Griese, Personalbuch 2010, Stichwort Arbeitnehmerhaftung Rdnr.17).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
Arbeitnehmerhaftung - Kassenfehlbestände
Decken Versicherungen das eingetretene Haftungsrisiko entweder nicht oder nicht mit der Folge ab, dass der Arbeitnehmer von diesen nicht in Regress genommen werden könnte, können sie bei der Beurteilung des Haftungsumfangs nicht berücksichtigt werden (BAG 18.01.2007 EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; s. LAG Köln 27.01.2011- 7 Sa 802/10, AuR 2011, 313 LS). - ArbG Koblenz, 08.10.2025 - 4 Ca 740/25
Ordentliche Verdachtskündigung - Fundbearbeiter - Falschaussage - Unterschlagung …
Den Kündigenden trifft die Darlegungs- und Beweislast aber auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten - substantiiert - behaupteten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund ausschließen (…BAG 27. September 2022 - 2 AZR 508/21 - Rn. 17;… LAG Rheinland-Pfalz 15. März 2021 - 3 Sa 397/17 - BeckRS 2021, 36647 Rn. 264-269 [zu den Anforderungen an die sekundäre Substantiierungslast des Gekündigten];… BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 41;… BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 28 [strenge, aber nicht völlig überzogene Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast];… BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29 mwN;… BAG 27. September 2022 - 2 AZR 508/21 - Rn. 18 [sekundäre Darlegungslast des Gekündigten auch auf Tatbestandsebene]; einschränkend LAG Köln 27. Januar 2011 - 7 Sa 802/10 - zu II 4 a aa der Gründe BeckRS 2011, 69961 = juris-Rn. 30 ff. [Arbeitnehmerhaftung eines Paketzustellers]). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - 5 Sa 655/11
Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatzanspruch - Unfall eines Lastkraftwagenfahrers
Decken Versicherungen das eingetretene Haftungsrisiko entweder nicht oder nicht mit der Folge ab, dass der Arbeitnehmer von diesen nicht in Regress genommen werden könnte, können sie bei der Beurteilung des Haftungsumfangs nicht berücksichtigt werden (BAG 18.01.2007 EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; s. LAG Köln 27.01.2001, 7 Sa 802/10 ArbuR 2011, 313 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20
Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen - …
Ein detaillierterer Vortrag musste von der Klägerin hierzu nicht erwartet werden, weil es sich bei den Dienstfahrten um unspezifische Vorgänge eines alltäglichen Geschäftsablaufs handelt (vgl. LAG Köln 27. Januar 2011 - 7 Sa 802/10 - zu II 4 a bb der Gründe [Paketzusteller], juris), die sich zudem in der Wahrnehmungs- und Organisationssphäre der Beklagten abspielten. - LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
Überstundenvergütung - Haftung des Arbeitnehmers
Decken Versicherungen das eingetretene Haftungsrisiko entweder nicht oder nicht mit der Folge ab, dass der Arbeitnehmer von diesen nicht in Regress genommen werden könnte, können sie bei der Beurteilung des Haftungsumfangs nicht berücksichtigt werden (BAG 18.01.2007 EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; s. LAG Köln 27.01.2011- 7 Sa 802/10, AuR 2011, 313 LS).
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