Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ohne Berücksichtigung anderer Bewerber
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ohne Berücksichtigung anderer Bewerber
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 19.12.2000 - 1 Ca 462/00
- LAG Niedersachsen, 06.09.2001 - 7 Sa 85/01
- LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94
Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Rn. 26 Die Frage der Einschränkung des Ermessens- und Beurteilungsspielraums, den Artikel 33 Abs. 2 GG den Einstellungsbehörden zur Verfügung stellt, stellt sich allerdings erst, wenn eine besetzungsfähige haushaltsrechtlich abgesicherte Stelle vorhanden ist (BAG vom 09.11.1994, 7 AZR 19/94, AP Nr. 33 zu Artikel 33 Abs. 2 GG).Die Bedarfsfestsetzung ist nur dahin zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG vom 09.11.1994, 7 AZR 19/94, a.a.O.).
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Es hat nämlich entschieden, dass bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz eine Kündigung selbst dann sozialwidrig ist, wenn ein Mitbewerber nach den Kriterien des Artikel 33 Abs. 2 GG als der geeignetere Bewerber anzusehen gewesen wäre (BAG vom 21. September 2000, 2 AZR 440/99). - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Die Zahl der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst unterliegt insofern mithin der Organisationsgewalt des Staates (BVerfGE 84, 133, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96
Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Vielmehr dient diese Vorschrift auch dem Interesse des Gemeinwohls an einer funktionierenden Verwaltung (BAG v. 02.12.1997, 9 AZR 668/96, AP Nr. 41 zu Artikel 33 Abs. 2 GG). - BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97
Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Aus dem Verbot unzulässiger Differenzierung ergibt sich für den zu Unrecht übergangenen Bewerber ein Anspruch gegen den Dienstherrn, seine Bewerbung neu zu beurteilen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 11. August 1998, 9 AZR 155/97, AP Nr. 45 zu Artikel 33 Abs. 2 GG). - BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Artikel 33 Abs. 2 GG steht nicht entgegen, aus sozialen Gründen Stellen des Öffentlichen Dienstes nach Kriterien zu vergeben, bei denen Leistungsgesichtspunkte nicht allein entscheidend sind (Bundesverwaltungsgericht vom 09. September 1999, 6 P 5/98, BVerWGE 109, 295-305).
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 06.09.2001 - 7 Sa 85/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 19.12.2000 - 1 Ca 462/00
- LAG Niedersachsen, 06.09.2001 - 7 Sa 85/01
- LAG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 Sa 85/01
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 111
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05
Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von …
Hinzu kommt das von der Antragsgegnerin angeführte Urteil des LAG Niedersachsen vom 6. September 2001 (7 Sa 85/01 = Juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2013 - 15 SaGa 1738/12
Bestenauslese bei befristeter Stelle
Auch sei nicht zu beanstanden, wenn ein Land die im Streit stehende freie Stelle nur mit Arbeitskräften besetzen will, deren Arbeitsplatz infolge einer Verwaltungsreform weggefallen ist oder vor dem Wegfall steht (LAG Niedersachsen 06.09.2001 - 7 Sa 85/01 - LAGE Art. 33 GG Nr. 10). - LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2/07
Konkurrentenklage
Der Dienstherr und öffentliche Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Personalhoheit die Besetzung eines frei gewordenen Arbeitsplatzes aus dem vorhandenen Mitarbeiterbestand vornehmen, ohne gemäß Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet zu sein, außenstehende Bewerber zu berücksichtigen (LAG Niedersachsen 06.09.2001 - 7 Sa 85/01 - NZA-RR 2002, 111 = ZTR 2002, 38; Hamburgisches OVG 29.12.2005 - 1 Bs 260/05 - ZBR 2006, 256).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2494/11
Kein Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art 33 Abs 2 GG bei Versetzungen - …
Auch das LAG Niedersachsen geht davon aus, dass frei werdende Stellen nur denjenigen Arbeitskräften angeboten werden dürfen, deren Arbeitsplatz infolge einer Verwaltungsreform weggefallen war (06.09.2001 - 7 Sa 85/01 - LAGE Art. 33 GG Nr. 10). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - 15 SaGa 1829/08
Kein Anspruch auf Offenhaltung der Stelle nach Abschluss eines Arbeitsvertrages …
Soweit der Verfügungskläger auf ein Urteil des LAG Niedersachsen vom 06.09.2001 - 7 Sa 85/01 - NZA - RR 2002, 111 verweist, ergibt sich aus diesem Urteil an keiner Stelle, dass eine endgültige Stellenbesetzung so lange nicht vorliege, wie der vorgezogene Kandidat sich arbeitsrechtlich noch in der Probezeit ohne Kündigungsschutz befinde. - ArbG Dortmund, 06.10.2016 - 3 Ca 2183/16 Dabei finden die Entscheidungen der Träger der staatlichen Organisationsgewalt ihre leitenden Orientierungsdaten einerseits in den legitimen Verwaltungsaufgaben und andererseits in den verfügbaren Finanzmitteln (VGH München, Beschluss vom 16.05.2013, 3 CE 13.328; OVG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2008, 2 EO 228/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2005, 1 Bs 260/05; VGH Kassel, Beschluss vom 13.03.2003, 1 TG 75/03; LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.09.2001, 7 Sa 85/01; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, 1 B 670/01; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2001, 2 MA 817/01).
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