Rechtsprechung
| LAG Berlin, 10.01.1991 - 7 Sa 85/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einigungsvertrag; DDR; Forderungshöhe; Gehaltszahlung; Zulässigkeit; Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zahlungsklage: Zulässigkeit - Forderungshöhe
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OG DDR, 29.12.1989 - OAK 34/89
Auszug aus LAG Berlin, 10.01.1991 - 7 Sa 85/90
Durch Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Senat für Arbeitsrecht vom 29. Dezember 1989 - OAK 34/89 - wurde das Urteil des Stadtgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung; Verlängerte Postlaufzeit der Berufungsschrift wegen unrichtiger Adressierung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlerhafte Adressierung eines Schriftsatzes
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.02.1990 - 22 Ca 4222/89
- LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90
Dazu ist auszuführen, daß im Berufungsverfahren der Gerichte für Arbeitssachen die Partei das Risiko der Verlängerung von Postlaufzeiten zu tragen hat, wenn die Rechtsmittelbelehrung die zutreffende Gerichtsanschrift aufweist (BAG NJW 1987, 3278 [BAG 02.06.1987 - 3 AZR 692/85] ). - BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72
Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90
Zu diesen Tatsachen gehört allerdings nach wohl allgemeiner Meinung (vgl. z.B. BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO) auch die Darlegung, daß die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 und 2 ZPO eingehalten ist.
- BFH, 04.02.1998 - IV B 100/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
In ständiger Rechtsprechung hat der BFH eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO infolge Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten abgelehnt, wenn dieser -- trotz anderslautender Rechtsmittelbelehrung -- die Revision beim BFH eingereicht und dadurch bewirkt hat, daß die Revisionsschrift erst nach Ablauf der Revisionsfrist beim FG eingegangen ist (…z. B. Entscheidungen des BFH vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, BFH/NV 1986, 161; vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, BStBl II 1989, 1020;… vom 30. Mai 1990 I R 91/86, BFH/NV 1991, 393, …und vom 9. Januar 1992 IX R 23/90, BFH/NV 1993, 366; s. auch Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 31. Juli 1990 7 Sa 85/90, LAGE § 233 ZPO Nr. 6).
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