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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75537
LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,75537)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2007 - 7 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,75537)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2007 - 7 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,75537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Alkoholsucht, Therapiebereitschaft, negative Zukunftsprognose, ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 1 u. 2 KSchG
    Alkoholsucht, Therapiebereitschaft, negative Zukunftsprognose, ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 u. 2 KSchG
    § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer erfolglosen Entziehungskur für die Entlassung eines alkoholkranken Arbeitnehmers aus personenbedingten Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
    Diese verpflichten den Arbeitgeber primär, eine negative Gesundheitsprognose nachzuweisen (BAG v. 17.06.1999, 2 AZR 639/98, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
    Rn. 24 Obwohl bei der Suchterkrankung nur geringe Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen sind (BAG v. 09.04.1987, 2 AZR 210/86, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit II der Gründe) genügt nicht der Hinweis der Beklagten, der Kläger sei in kurzer Zeit mehrmals rückfällig geworden.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
    Denn ein alkoholkranker Arbeitnehmer kann aus personenbedingten Gründen erst nach erfolgloser Entziehungskur entlassen werden (BAG v. 16.09.1999, 2 AZR 123/99, AP Nr. 159 zu § 626 BGB).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …

    Auszug aus LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
    Rn. 24 Obwohl bei der Suchterkrankung nur geringe Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen sind (BAG v. 09.04.1987, 2 AZR 210/86, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit II der Gründe) genügt nicht der Hinweis der Beklagten, der Kläger sei in kurzer Zeit mehrmals rückfällig geworden.
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

    Insofern böte sich nicht nur eine Anlehnung an die bekannten Prinzipien zur Klärung der sogenannten Negativprognose bei Suchterkrankungen 167 S. dazu etwa LAG Hamm 21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte , Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

    S. dazu etwa LAG Hamm 21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte , Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

    Immerhin drängt sich insofern der Gedanke auf, dass hier ein äußerst geeigneter organisatorischer Rahmen verfügbar erschiene, die für den Kläger gebotenen Hilfen zu organisieren 170 S. zur Einordnung etwaiger einschlägiger Abmachungen anschaulich Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [21.9.2007 - 7 Sa 916/07] jurisPR-ArbR 14/2009 Anm. 6 [D.]: "Die Kammer hatte nicht mehr zu klären, welche Bedeutung die Vereinbarung des Klägers mit der Personalabteilung hatte, wonach er eine Entziehungsbehandlung durchzuführen habe.

    S. zur Einordnung etwaiger einschlägiger Abmachungen anschaulich Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [21.9.2007 - 7 Sa 916/07] jurisPR-ArbR 14/2009 Anm. 6 [D.]: "Die Kammer hatte nicht mehr zu klären, welche Bedeutung die Vereinbarung des Klägers mit der Personalabteilung hatte, wonach er eine Entziehungsbehandlung durchzuführen habe.

    167) S. dazu etwa LAG Hamm 21.9.2007 - 7 Sa 916/07 - (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Einer negativen Zukunftsprognose steht eine im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Therapiebereitschaft des Arbeitnehmers entgegen"; dass. 4.9.2011 - 11 Sa 1918/00 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 33 [Leitsatz]: "Bei Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft des alkoholerkrankten Arbeitnehmers indiziert ein alkoholbedingter Rückfall nach einer erfolgreichen Entwöhnungskur allein noch nicht die für eine soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers notwendige negative Prognose, bei dem gekündigten Arbeitnehmer sei auch in Zukunft mit alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Leistungseinschränkungen zu rechnen"; Wolfhard Kohte , Anm. LAG Berlin-Brandenburg [17.8.2009 - 10 Sa 506/09] jurisPR-ArbR 15/2011 Anm. 6 [B.]: "Auch wenn Entziehungsmaßnahmen nicht selten scheitern oder erst nach mehrfachem Anlauf erfolgreich sind, kann bei einem Kläger, der zum Kündigungszeitpunkt zu einer ersten Entziehungsmaßnahme bereit ist, regelmäßig keine Negativprognose angenommen werden.

    170) S. zur Einordnung etwaiger einschlägiger Abmachungen anschaulich Wolfhard Kohte , Anm. LAG Hamm [21.9.2007 - 7 Sa 916/07] jurisPR-ArbR 14/2009 Anm. 6 [D.]: "Die Kammer hatte nicht mehr zu klären, welche Bedeutung die Vereinbarung des Klägers mit der Personalabteilung hatte, wonach er eine Entziehungsbehandlung durchzuführen habe.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin - …

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit i. d. R. vor Ausspruch einer Kündigung die Chance zu einer Entziehungskur geben (BAG 17.06.1999 EzA § 1KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4; LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS; ArbG Rosenheim 15.02.2011 - 4 Ca 224/10, AuR 2011, 502 LS; s. Nicolai SAE 2000, 98 ff.); eine Entziehungskur ist insoweit nicht gleichzusetzen mit einer Entgiftung, selbst wenn sie mehrmals erfolgen sollte.

    Sie ist auch nicht schon durch eine sechsmalige Teilnahme an Einzel- oder Gruppengesprächen der ambulanten Selbsthilfe abgeschlossen (LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS).

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