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Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 952/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12130
LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 952/10 (https://dejure.org/2010,12130)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.09.2010 - 7 Sa 952/10 (https://dejure.org/2010,12130)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. September 2010 - 7 Sa 952/10 (https://dejure.org/2010,12130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 9
    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur ausschließlichen Beschäftigung von Teilzeitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nur Teilzeitkräfte - keine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufstockungsanspruch bei ausschließlicher Beschäftigung von Teilzeitarbeitnehmern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur ausschließlichen Beschäftigung von Teilzeitkräften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 952/10
    Einem Aufstockungsverlangen des Arbeitnehmers i. S. v. § 9 TzBfG kann der Arbeitgeber nur entgegenhalten, er habe die unternehmerische Entscheidung getroffen, grundsätzlich nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, wenn dies durch arbeitsplatzbezogene Merkmale gerechtfertigt werden kann (wie BAG v. 15.8.2006, 9 A'ZR 8/06 = NZA 2007, 255 ff.).

    Wenn die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Köln demgegenüber die Auffassung vertritt, die Klägerin habe schon nicht schlüssig dargelegt, dass ein entsprechender freier Vollzeitarbeitsplatz vorhanden gewesen sei, der im Sinne von § 9 TzBfG zur Besetzung angestanden hätte, so verkennt sie die Besonderheiten der vorliegenden Fallkonstellation grundlegend und missachtet die Rechtsprechung des BAG, die dieses in seinem Urteil vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 ff. entwickelt hat.

  • LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08

    Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 952/10
    In rechtlicher Hinsicht beruft sich die Klägerin auf die aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts, insbesondere auf die Entscheidung 7 Sa 1386/08 vom 09.07.2009 aus einem einschlägigen Parallelverfahren.

    Insbesondere verweist die Berufungskammer auf die auch von der Klägerin zu Recht herangezogene Entscheidung vom 09.07.2009 in Sachen 7 Sa 1386/08.

  • LAG Köln, 23.08.2012 - 7 Sa 456/12

    Aufstockung der Arbeitszeit

    - Parallelsache zu den Urteilen 7 Sa 1386/08 vom 09.07.2009; 7 Sa 952/10 vom 30.09.2010; 7 Sa 24/11 vom 21.04.2011 -.

    Rn. 26 Zunächst verweist das Berufungsgericht wegen der rechtlichen Einzelheiten auf die beiden Parteien hinlänglich bekannte Rechtsprechung des Berufungsgerichts in einschlägigen Parallelfällen, insbesondere auf die Entscheidungen der Berufungskammer selbst vom 09.07.2009 in Sachen7 Sa 1386/08, auf die Entscheidung vom 30.09.2010 in Sachen 7 Sa 952/10 sowie auf die Entscheidung vom 21.04.2011 in Sachen 7 Sa 24/11.

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln u.a. in den Entscheidungen vom 22.03.2013 (Az. 9 Sa 828/12), vom 01.02.2013 (Az. 10 Sa 977/12), vom 30.03.2012 (6 Sa 70/12), vom 22.11.2011 (Az. 11 Sa 1406/10), vom 21.04.2011 (Az. 7 Sa 24/11, 7 Sa 1551/10 und 7 Sa 25/11), vom 13.12.2010 (Az. 5 Sa 1179/10), vom 30.09.2010 (Az. 7 Sa 952/10) und vom 20.09.2010 (Az. 2 Sa 540/10) an.
  • LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 25/11

    Aufstockung der Arbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei unsubstantiierten …

    Insbesondere verweist die Berufungskammer auf die von der Klägerin zu Recht herangezogene Entscheidung der 7. Kammer vom 09.07.2009 in Sachen 7 Sa 1386/08 und auf die Entscheidung vom 30.09.2010 in Sachen 7 Sa 952/10.
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