Rechtsprechung
| LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de
InsO § 287 Abs. 2; EGInsO Art. 103a, 107
Keine Verkürzung der Wohlverhaltenszeit in Altfällen trotz übermäßig langer Verfahrensdauer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Anforderungen an die Festsetzung der Wohlverhaltensphase
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 26.07.2005 - 61 IN 177/99
- LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05
Papierfundstellen
- NZI 2005, 640
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03
Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05
Deshalb hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Mai 2004 (NJW-RR 2004, 1192 ff.) entschieden, dass Artikel 107 EGInsO nur auf die in dieser Norm genannten klar umschriebenen Übergangsfälle anzuwenden ist.Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur auch einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt (BGH, NJW-RR 2004, 1192, 1193, Grote, NJW 2001, 3665, 3668;… Uhlenbruck/Valender, InsO, 12. Aufl. 2003, § 287 Rdnr. 42; ders. NZI 2001, 561, 563;… Münchener Kommentar/Stephan, InsO, 2003, § 287 Rdn. 58 und § 300 Rdn. 11).
- LG Göttingen, 30.06.2006 - 10 T 25/06
Fall der rechtmäßigen Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen einen …
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur auch einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Auflage, § 287 Rdnr. 42; LG Duisburg, NZI 2005, 640 [LG Duisburg 29.08.2005 - 7 T 199/05]; BGH Beschluss vom 17.02.2005 -IX ZB 237/04-( nicht veröffentlicht). - LG Göttingen, 25.09.2007 - 10 T 110/07
Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt und die in der alten Fassung des Gesetzes vorgesehene Zeit von 7 Jahren in diesen Fällen Gültigkeit hat (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 287 Rn. 42; LG Duisburg NZI 2005, 640; BGH Beschluss vom 17.02.2005 - IX ZB 237/04). - LG Chemnitz, 02.02.2007 - 3 T 1069/06
Verkürzung der Laufzeit der Abtretung künftiger Bezüge aus dem Dienstverhältnis …
Diese steht auch in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 29.08.2005 ( Az.: 7 T 199/05 ).
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