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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7737
LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88 (https://dejure.org/1990,7737)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08.02.1990 - 7 T 678/88 (https://dejure.org/1990,7737)
LG Lübeck, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 7 T 678/88 (https://dejure.org/1990,7737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilungsschlüssel für die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ; Billigung einer Abänderungsklausel in der Gemeinschaftsordnung ; Vereinbarung über das Verhältnis der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 912
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88
    Mit der Billigung einer Abänderungsklausel in der Gemeinschaftsordnung erklären sich die Wohnungseigentümer nämlich mit der Geltung des Mehrheitsgrundsatzes einverstanden (vgl. BGH NJW 1985, 2832 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 21/84] ).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …

    Auszug aus LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88
    Eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums bedarf entsprechend §§ 876, 877 BGB der Zustimmung eines Grundpfandrechtsgläubigers, wenn die Änderung für ihn rechtlich nachteilig ist (BGHZ 91, 343), wie z.B. bei einer größeren Beteiligung an den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLGZ 1984, 257), die die Verwertbarkeit des belasteten Wohnungseigentums mindert.
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus LG Lübeck, 08.02.1990 - 7 T 678/88
    Eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums bedarf entsprechend §§ 876, 877 BGB der Zustimmung eines Grundpfandrechtsgläubigers, wenn die Änderung für ihn rechtlich nachteilig ist (BGHZ 91, 343), wie z.B. bei einer größeren Beteiligung an den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLGZ 1984, 257), die die Verwertbarkeit des belasteten Wohnungseigentums mindert.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

    Denn das Erfordernis der Einwilligung dieser Gläubiger in eine Änderung des Inhalts des Wohnungseigentums analog § 877 i.V. mit § 876 BGB (vgl. BGHZ 91, 343, 346) knüpft an die Änderung des Inhalts des Sondereigentums an und besteht daher auch dann, wenn die Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß abgeändert wird (BayObLGZ 1984, 257, 261; LG Lübeck, NJW-RR 1990, 912 [LG Lübeck 08.02.1990 - 7 T 678/88];… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 10 Rdn. 17 c; Röll, WE 1992, 244, 246;… Palandt/Bassenge, BGB, 53. Aufl., WEG § 10 Rdn. 19;… anders, jedoch ohne überzeugende Begründung: BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 41;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rdn. 85;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 11).
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