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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12934
LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07 (https://dejure.org/2007,12934)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.11.2007 - 7 Ta 309/07 (https://dejure.org/2007,12934)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. November 2007 - 7 Ta 309/07 (https://dejure.org/2007,12934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; "greifbare Gesetzwidrigkeit"; Außendienstmitarbeiter; rechtliches Gehör

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 48 ArbGG; § 17 a GVG; § 36 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung; "greifbare Gesetzwidrigkeit"; Außendienstmitarbeiter; rechtliches Gehör

  • Judicialis

    ArbGG § 48; ; GVG § 17 a; ; ZPO § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 Abs. 1 Nr. 1
    Unanfechtbarkeit von Beschlüssen zur örtlichen Zuständigkeit - keine greifbare Gesetzwidrigkeit bei vertretbarer Abweichung von höchstrichterlicher Entscheidung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für Klage eines Außerdienstmitarbeiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses; Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    "Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist grundsätzlich einer weiteren Überprüfung entzogen (BAG vom 22.07.1998, 5 AS 17/98; BGH vom 24.02.2000, III ZB 33/99; BGH vom 13.11.2001, X ARZ 266/01).

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (ebenso BGH vom 13.11.2001, X ARZ 266/01) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtstaatlicher Gründsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH vom 09.04.2002, X ARZ 24/02).

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    Bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit stellt sich in den früher so genannten Fällen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" allenfalls die Frage, ob der Verweisungsbeschluss für das Gericht, an das verwiesen wurde, ausnahmsweise keine Bindungswirkung entfaltet (BAG vom 19.03.2003, - 5 AS 1/03 - Schwab/Weth/Walker, a. a. O.).

    Der Verweisungsbeschluss muss ein Beleg willkürlicher Rechtsfindung sein" (BAG vom 19.03.2003, 5 AS 1/03).

  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    "Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist grundsätzlich einer weiteren Überprüfung entzogen (BAG vom 22.07.1998, 5 AS 17/98; BGH vom 24.02.2000, III ZB 33/99; BGH vom 13.11.2001, X ARZ 266/01).
  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (ebenso BGH vom 13.11.2001, X ARZ 266/01) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtstaatlicher Gründsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH vom 09.04.2002, X ARZ 24/02).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    "Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist grundsätzlich einer weiteren Überprüfung entzogen (BAG vom 22.07.1998, 5 AS 17/98; BGH vom 24.02.2000, III ZB 33/99; BGH vom 13.11.2001, X ARZ 266/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2001 - 5 Ta 1491/00

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht über die örtliche …

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2007 - 7 Ta 309/07
    Allein das Abweichen von einer Rechtsmeinung des BAG macht den Verweisungsbeschluss nicht willkürlich (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.01.2001, 5 Ta 1491/00).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 1 SHa 13/10

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines …

    Rn. 14 aa) Ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG v. 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 ff; BVerfG v. 10.7.1990 - 1 BvR 984/87 - BVerfGE 82, 286 ff), wonach willkürliche und offensichtlich unhaltbare Maßnahmen der rechtsprechenden Gewalt, d. h., objektiv unverständliche, unsachliche und nicht mehr zu rechtfertigende Entscheidungen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, ist es allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei krassen Rechtsverletzungen die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt (BAG v. 12.07.2006 - 5 AS 7/06 - NJW 2006, 2798; BAG v. 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - BAGE 105/305 ff = NZA 2003, 683 f; BGH v. 27.05.2008 - X ARZ 45/08 - NJW-RR 2008, 1309 f; BVerwG v. 17.03.2010 - 7 AV 1/10 - bei juris; LAG Köln v. 22.11.2007 - 7 Ta 309/07 bei juris; LAG München v. 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 - NZA-RR 2009, 218 f;… Müko-Prütting, ZPO, 3. Aufl. 2008 § 281 Rn. 56;… Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 281 Rn. 17;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl. 2009, § 48 Rn. 100 ff;… für restriktive Anwendung der Ausnahmen plädiert Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, § 281 Rn. 139).
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