Rechtsprechung
| LAG Hamm, 09.02.1989 - 7 Ta 440/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Ausländer; Unterhaltsverpflichtung; Werbungskosten; Doppelte Haushaltsführung
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 22.09.1987 - 4 Ca 1689/87
- LAG Hamm, 09.02.1989 - 7 Ta 440/87
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
Anrechnung doppelter Haushaltsführung bei der Prozesskostenhilfe
Rn. 11 aa) Zu den besonderen Belastungen, die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen sind, gehören auch solche, die auf einer doppelten Haushaltsführung beruhen (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris; dem Grunde nach ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, 2 Ta 142/08, juris).Rn. 12 Uneinheitlich beantwortet wird von der Rechtsprechung die Frage, ob die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung entsprechend der Durchführungsverordnung gemäß § 82 Abs. 2 SGB XII vorzunehmen sind (so aber LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. August 2008, a.a.O. dort mit Nachweisen zu den widerstreitenden Auffassungen), gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 5 EStG, welche gemäß § 33 Abs. 1 EStG vom Einkommen abzuziehen sind (so die Lösung des LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris) oder entsprechend der Richtwerte des JVEG (so OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris).
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