Rechtsprechung
| KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist ein gekündigter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitig beendeter Pauschalvertrag: Wie ist abzurechnen?
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Pauschalvertrag: Abrechnung nach Kündigung
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitig beendeter Pauschalvertrag: Wie ist abzurechnen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitig beendeter Pauschalpreisvertrag: Wie ist (prüfbar) abzurechnen? (IBR 2014, 461)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer wird behindert: Kein Verzug (und keine Vertragsstrafe) ohne Mahnung! (IBR 2014, 534)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.08.2012 - 5 O 188/10
- KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
- LG Berlin, 15.08.2013 - 5 O 188/10
- BGH, 08.05.2014 - VII ZR 166/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98
Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes …
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Wird die Arbeit des Bauunternehmers bei einer kalendermäßig bestimmten Frist für die Fertigstellung durch von ihm nicht zu vertretende Umstände verzögert, dann gerät er nicht bereits durch Ablauf des Kalendertages, sondern nur noch durch Mahnung in Verzug (BGH WM 1977, 1453: vergl. auch BGH NJW 1999, 1108 m.w.N.). - BGH, 10.11.1977 - VII ZR 252/75
Befugnis zur Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins bei Betrauung mit …
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
bb) Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich der Fertigstellungstermin nur verschoben hat, hätte die Klägerin die Vertragsstrafe nur noch dann verwirkt haben können, wenn die Beklagte sie nach Eintritt der Fälligkeit gemahnt hätte (§ 286 Abs. 1 BGB; vergl. BGH NJW 1978, 995). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Nur in diesem besonderen Fall ist es auch geboten, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vergl. BGH GRUR 2001, 754; BVerfGE 96, 189, 204).
- BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99
Prüfbarkeit einer Schlußrechnung
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
aa) Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag hat die Abrechnung zwar grundsätzlich in der Weise zu erfolgen, dass der Auftragnehmer die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen muss (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 521; BauR 2004, 1441 f.). - BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02
Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
aa) Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag hat die Abrechnung zwar grundsätzlich in der Weise zu erfolgen, dass der Auftragnehmer die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen muss (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 521; BauR 2004, 1441 f.). - BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Denn die Überschreitung des Fertigstellungstermins hat die Klägerin nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung durch Anordnungen oder Maßnahmen der Beklagten verursacht worden ist (vgl. BGH WM 1974, 105, 106). - OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines …
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Es entspricht jedoch inzwischen ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, dass das Verlangen des Auftraggebers nach einer umfangreichen Nachkalkulation treuwidrig ist, wenn es sich nur noch um relativ geringfügige Restleistungen handelt und deren Wert im Verhältnis zum Pauschalpreis nur gering ist (vgl. KGR 1999, 253; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392; OLG Celle IBR 2008, 427;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rdn. 1558). - OLG Celle, 04.01.2007 - 13 U 244/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch lang hinausgeschobenen …
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Es entspricht jedoch inzwischen ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, dass das Verlangen des Auftraggebers nach einer umfangreichen Nachkalkulation treuwidrig ist, wenn es sich nur noch um relativ geringfügige Restleistungen handelt und deren Wert im Verhältnis zum Pauschalpreis nur gering ist (vgl. KGR 1999, 253; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392; OLG Celle IBR 2008, 427;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rdn. 1558). - BGH, 22.02.2001 - I ZR 227/00
Faltblatt - Werbung - Unlauterer Wettbewerb - Arzt - Berufsrecht - …
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
Nur in diesem besonderen Fall ist es auch geboten, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vergl. BGH GRUR 2001, 754; BVerfGE 96, 189, 204). - BGH, 12.07.1979 - VII ZR 174/78
Anforderungen an Schlusszahlung
Auszug aus KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12
b) Die Klägerin hat die von ihr erbrachten Leistungen mit der Schlussrechnung vom 21. Mai 2010 (Anl. K 4) prüffähig abgerechnet; diese Schlussrechnung entspricht den Anforderungen des § 14 VOB/B. Bei der Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages bedarf es grundsätzlich keiner detaillierten Abrechnung, wenn der Werklohn für die gesamte Leistung geltend gemacht wird (BGH BauR 1979, 525;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1861). - KG, 29.03.1999 - 24 U 4679/98
- OLG Brandenburg, 07.05.2026 - 10 U 54/25
Fälligkeit der Werklohnforderung grundsätzlich erst mit Abnahme der bis dahin …
b) Eine Ausnahme von den vorstehenden Grundsätzen ist zwar dann anzunehmen, wenn es sich nur noch um ganz geringfügige Restleistungen handelt, deren Wert im Verhältnis zum Pauschalpreis als gering anzusehen ist (BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 176/12 -, Rn. 10, juris; OLG Celle, Urteil vom 4. Januar 2007, 13 U 244/05, juris, Rn.29; KG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2013 - 7 U 124/12 -, Rn. 29, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. März 2020 - I-22 U 222/19 -, Rn. 120, juris). - OLG Schleswig, 03.11.2017 - 1 U 1/16
Verschiebung des Ausführungszeitraums führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe!
Denn dann ist die Fälligkeit nicht mehr nach dem Kalender bestimmt (BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 73/98; BGH, Urteil vom 10.11.1977, VII ZR 252/75; BGH, Urteil vom 27.10.17977, VII ZR 298/75; KG, Urteil vom 14.06.2013, 7 U 124/12).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Arzthaftung: Reichweite und Grenzen der ärztlichen Risikoaufklärung im Falle einer Hämorrhoidalbehandlung im Hinblick auf das Risiko einer tödlichen Sepsis; Nachweis der Aufklärung über die Infektionsgefahr und den Entscheidungskonflikt bei ordnungsgemäßer Aufklärung
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Was der Patient bei einem Aufklärungsfehler vortragen muss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung - Wolters Kluwer
Umfang der ärztlichen Pflicht zur Risikoaufklärung vor Durchführung eines Heileingriffs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tödliche Risiken bei der Hämorrhoidenbehandlung
- Jurion (Kurzinformation)
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Hämorridenbehandlung umfasst nicht Risiko einer potentiell tödlichen Sepsis
- haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Ärztliche Aufklärungspflicht - Umfang und Grenzen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Ärztliche Aufklärung über entfernte Risiken
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 13.07.2012 - 8 O 154/10
- OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90
Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Sie gilt daher nicht für außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folgen des Eingriffs, die so fern liegen, dass sie weder für die ärztliche Therapieentscheidung noch für die Selbstbestimmung des Patienten von Bedeutung sind (vgl. etwa BGH, NJW 1989, 1533, 1534 und 1991, 2346).Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Sie gilt daher nicht für außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folgen des Eingriffs, die so fern liegen, dass sie weder für die ärztliche Therapieentscheidung noch für die Selbstbestimmung des Patienten von Bedeutung sind (vgl. etwa BGH, NJW 1989, 1533, 1534 und 1991, 2346).Über eine derart fernliegende Gefahr der Ausbildung einer tödlich verlaufenden Sepsis braucht der Patient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 1533, 1534) nicht aufgeklärt zu werden.
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Dazu muss er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2011, 375 m.w.N.) "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt.War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft, aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wurde, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3230, 3231; 2011, 375).
- BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089). - BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft, aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wurde, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3230, 3231; 2011, 375). - BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089). - BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 1718, 1719; 2007, 217, 219; 2009, 1209, 1211) ist der Einwand der hypothetischen Einwilligung grundsätzlich beachtlich. - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung kann die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten deshalb auch dann von Bedeutung sein, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (vgl. BGH, NJW 1994, 793, 794 und 3012 f.; 1996, 779, 781; NJW 2000, 1784, 1785). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 1718, 1719; 2007, 217, 219; 2009, 1209, 1211) ist der Einwand der hypothetischen Einwilligung grundsätzlich beachtlich. - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
- BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben …
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
- BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92
Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
- OLG Karlsruhe, 07.12.2016 - 7 U 66/14
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über die Einführung eines 120 W-Lasers bei einer …
Rn. 47 Danach muss angenommen werden, dass das Risiko einer Symphyseverletzung im Behandlungszeitpunkt unbekannt war oder doch zumindest so extrem fernliegend und untypisch für die Greenlight-Laserung erschien, dass es für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten ohne Bedeutung, mithin nicht aufklärungspflichtig war (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - 7 U 124/12 , juris Rn. 9 ).
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