Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 256 Abs 1 ZPO, § 15 Abs 1 VGB 2010
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Wohngebäudeversicherung - IWW
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 1 VGB 2010
ZPO, VGB 2010
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - behauptete Eigenbrandstiftung - Zulässigkeit Feststellungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 256 Abs 1 ZPO ; § 15 Abs 1 VGB 2010
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Wohngebäudeversicherung - rechtsportal.de
§ 256 Abs 1 ZPO ; § 15 Abs 1 VGB 2010
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Wohngebäudeversicherung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 8 O 278/18
- OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- OLG Frankfurt, 02.05.2018 - 3 U 244/16
Hausratversicherung - Feststellungsklage bei Möglichkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Eine Feststellungsklage auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes ist jedenfalls grundsätzlich zulässig, solange der Versicherungsnehmer noch das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren (hier: in der Wohngebäudeversicherung) verlangen kann (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.05.2018, 3 U 244/16).Der Senat folgt nicht der abweichenden Auffassung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die dieser in seinem Beschluss vom 02.05.2018 vertreten hat ( 3 U 244/16, zit. n. Juris; die Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.12.2019 - IV ZR 163/18, n.v. - zurückgewiesen, allerdings ohne Begründung), wonach auch dann, wenn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Hausratversicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens möglich ist, eine Feststellungsklage wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig ist.
Die Revision war gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat mit seiner Entscheidung von den Beschlüssen des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 02.05.2018 und 18.06.2018 ( 3 U 244/16) abweicht, in dem bei vergleichbaren Fällen allgemein die Zulässigkeit der Feststellungsklage abgelehnt wurde.
- BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass eine strenge Wiederherstellungsklausel, wie sie in Ziffer B 1.1.2 VGB vorgesehen ist, verhindern soll, dass der Versicherungsnehmer - wie bei freier Verwendbarkeit der Versicherungsleistung - in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalles Vermögensvorteile zu verschaffen (BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14 - zit. n. Juris). - BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05
Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Vielmehr genügt für den zu führenden Beweis ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05 - zit. n. Juris).
- BGH, 06.06.2019 - VII ZR 103/16
Ergehen eines Grundurteils bei Erledigung grundsätzlich aller zum Grund des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Zwar darf ein Grundurteil grundsätzlich nur ergehen, wenn der Beklagte gegenüber der zulässigen Klage und dem Anspruchsgrund erfolgreich keine Einwände mehr erheben kann und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 06.06.2019 - VII ZR 103/16 - NJW-RR 2019, S. 982 ). - OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15
Wohngebäudeversicherung: Feststellungsklage; Obliegenheit zur Trocknung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Dies kann im Einzelfall Sinn und Zweck des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie zuwiderlaufen und dazu führen, dass eine Feststellungsklage trotz theoretisch möglichen Sachverständigenverfahrens unzulässig ist (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2020 - 20 U 182/15 - NJOZ 2021, S. 47; so auch OLG Celle, Urteil vom 28.11.2019 - 8 U 55/19 - BeckRS 2019, 44108). - BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Versicherungsnehmer, der von der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens Gebrauch machen kann, sich nicht auf eine Leistungsklage verweisen lassen muss (BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 - BeckRS 1966, 30391088;… Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - NJW-RR 1986, S. 962 ; Urteil vom 17.12.1997 - IV ZR 136/96 - r+s 1998, S. 117 ). - BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Versicherungsnehmer, der von der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens Gebrauch machen kann, sich nicht auf eine Leistungsklage verweisen lassen muss (BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 - BeckRS 1966, 30391088; Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - NJW-RR 1986, S. 962 ;… Urteil vom 17.12.1997 - IV ZR 136/96 - r+s 1998, S. 117 ). - BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88
Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass das Landgericht die gebotene Gesamtschau nicht vorgenommen hat, denn der Indizienbeweis ist nur dann rechtlich einwandfrei geführt, wenn eine Mehrzahl von einzelnen Umständen, von denen jeder einzelne für sich genommen nicht voll beweiskräftig ist, in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die Überzeugung vom Vorliegen der unter Beweis gestellten Tatsache mit hinreichender Sicherheit vermitteln (BGH, Urteil vom 05.04.1989 - IVa ZR 39/88 - zit. n. Juris). - OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Risikoausschluss für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Dies kann im Einzelfall Sinn und Zweck des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie zuwiderlaufen und dazu führen, dass eine Feststellungsklage trotz theoretisch möglichen Sachverständigenverfahrens unzulässig ist (OLG Hamm…, Urteil vom 17.06.2020 - 20 U 182/15 - NJOZ 2021, S. 47; so auch OLG Celle, Urteil vom 28.11.2019 - 8 U 55/19 - BeckRS 2019, 44108). - BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77
Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20
Unzulässig ist ein Grundurteil insbesondere dann, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (BGH, Urteil vom 03.11.1978 - IV ZR 61/77 - zit. n. Juris). - BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63
Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - …
- LG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 8 O 278/18
- OLG München, 15.02.2024 - 25 U 8641/21
Zulässigkeit der Feststellungsklage des Versicherungsnehmers bei noch möglichem …
Mit Rücksicht auf ein in den Versicherungsbedingungen vorgesehenes Sachverständigenverfahren, das der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers in Gang bringen kann, braucht sich der Versicherungsnehmer nicht auf eine Leistungsklage verweisen zu lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2022, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 210/84, VersR 1986, 675 unter 1.b; OLG Hamm, r+s 1992, 61, 62; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. März 2022 - 7 U 133/20, juris Rn. 33).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Ansprüche aufgrund des Bestehens oder der Beendigung einer EhegattenInnengesellschaft (vorliegend verneint); Übertragung von Vertriebskonten; Ansprüche aus einem Auftragsverhältnis
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Annahme einer Innengesellschaft unter Eheleuten
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 07.07.2020 - 12 O 275/18
- OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Papierfundstellen
- NZG 2022, 452
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Auch die bloße Besorgung von Geldmitteln durch Kredit oder die Gewährung von Sicherheiten für den Geschäftsbetrieb eines Ehegatten ohne weitere gleichberechtigte Beteiligung an Aufbau und Führung des Geschäfts reicht zur Annahme einer konkludent zustande gekommenen Innengesellschaft nicht aus (BGH, Urteil vom 30.06.1999 - XII ZR 230/96, NJW 1999, 2962).Vielmehr reicht das erkennbare Interesse aus, der Zusammenarbeit der Ehegatten über die bloßen Ehewirkungen hinaus einen dauerhaften, auch die Vermögensfolgen mit umfassenden Rahmen zu geben, was auch durch Abreden über die Ergebnisverwendung zum Ausdruck kommen kann (BGH, Urteil vom 30.06.1999 - XII ZR 230/96, NJW 1999, 2962).
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01
Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Planung, Umfang und Dauer der Kooperation und Absprachen über die Verwendung von Vermögen und deren Anlage können insoweit Indizien darstellen (BGH, Urteil vom 25.06.2003 - XII ZR 161/01, NJW 2003, 2982). - BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88
BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Zudem muss eine nicht lediglich untergeordnete, sondern eine gleichgeordnete Tätigkeit unter beiderseitiger Beteiligung an Gewinn und Verlust vorliegen, wobei Gleichordnung nicht als finanziell oder wirtschaftlich gleichwertig zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 14.03.1990 - XII ZR 98/88, FamRZ 1990, 973).
- BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89
Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Der Senat kann über die Klage auch auf die Berufung nur gegen das Teilurteil insgesamt entscheiden, da die Klage der Abweisung unterliegt (BGH, Urteil vom 13.12.1989 - IVb ZR 22/89, FamRZ 1990, 863). - BGH, 13.04.1995 - II ZR 132/94
Beendigung einer atypischen stillen Gesellschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Er hat einen Abschluss zu erstellen, der anders als bei der Beteiligung an einer Außen-GbR nur eine Gewinnermittlungs-, keine Abschichtungs- oder Vermögensbilanz ist (BGH, Urteil vom 13.03.1995 - II ZR 132/94, juris Rn 10). - OLG Schleswig, 07.07.2021 - 7 U 143/20
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Die im Februar 2015 aufgenommenen Zahlungen in Höhe von monatlich 2.500 EUR, die ab Februar 2016 in Beträge von monatlich 1.500 EUR an die A.N… GmbH und monatlich 1.000 EUR an die A…GmbH geflossen sind, dienten - wie sich aus der Beweiserhebung im parallel geführten Verfahren 7 U 143/20 ergibt - der Steuerersparnis und sind rechtsgrundlos geleistet worden.
- AG Neuss, 19.01.2024 - 46 F 21/11 Rn. 122 Die Annahme einer gemeinsamen Innengesellschaft unter Eheleuten kann begründet sein, wenn die Eheleute einen über die Lebens- und Familiengemeinschaft hinausgehenden gemeinsamen Zweck verfolgen, indem sie durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Vermögen aufbauen oder berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben, während eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft ausscheidet, wenn der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben gilt, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen eines für die Ehegattenmitarbeit Üblichen hinaus (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999, XII ZR 230/96; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Februar 2022, 7 U 133/20).
Vielmehr reicht das erkennbare Interesse aus, der Zusammenarbeit der Ehegatten über die bloßen Ehewirkungen hinaus einen dauerhaften, auch die Vermögensfolgen mit umfassenden Rahmen zu geben, was auch durch Abreden über die Ergebnisverwendung zum Ausdruck kommen kann (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999, XII ZR 230/96; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Februar 2022, 7 U 133/20).
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