Rechtsprechung
| OLG München, 14.09.2011 - 7 U 1348/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beendigung von zwei Versicherungsvertreterverträgen: Umfang des Auskunftsanspruchs des Versicherungsvertreters über die Versicherungssummen aller vermittelten dynamischen Lebens- und Rentenversicherungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
AA des VV, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des AA, Anspruch auf Auskunft über die Wertungssummen der dynamischen Lebensversicherungen im Zeitpunkt der Beendigung des VVV
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auskunft über dynamische Versicherungssumme für Ausgleichsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Auskunft über die Summen der von ihm vermittelten Versicherungen nach Beendigung seines Vertretervertrages
Papierfundstellen
- VersR 2012, 440
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 20.12.2017 - 7 U 260/17
Ansprüche im Zusammenhang mit einem beendeten Kommissionsagenturverhältnis
Ein derartiger Anspruch kann auch für den Handelsvertreter (bzw. entsprechend den Kommissionsagenten) zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich bestehen (vgl. Senatsurteile vom 14.9.2011 - 7 U 1348/11, Rz. 14;… vom 28.9.2011 - 7 U 2019/11, Rz. 55). - OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19
Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von …
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 10.06.2009 (Az.: 7 U 4522/08, abrufbar unter juris) und einem Schlussurteil vom 14.09.2011 (Az.: 7 U 1348/11, ebenfalls abrufbar unter juris) entschieden, dass dem Versicherungsvertreter im Hinblick auf die Besonderheiten der Berechnung eines Ausgleichsanspruches bei dynamischen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach den vereinbarten "Grundsätzen Leben" ein eingeschränkter Auskunftsanspruch aus § 242 BGB zustehe. - OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15
Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages; …
Rn. 217 Ein Auskunftsanspruch zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs kann dem Versicherungsvertreter gemäß § 242 BGB zustehen, wenn dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH…, Urteil vom 03. April 1996 - VIII ZR 54/95 -, Rn. 13, juris; OLG München, Urteil vom 14. September 2011 - 7 U 1348/11 -, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 15. Dezember 2000 - 35 U 77/99 -, Rn. 20, juris).
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