Rechtsprechung
| OLG München, 23.06.2005 - 7 U 1590/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; GKG § 66 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertbestimmung bei Streitigkeiten über den Bestand des Gesellschaftsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 9 Zivilprozessordnung (ZPO) auf ratenweise zu leistende Einlagen eines Gesellschafters
Papierfundstellen
- DB 2005, 1567
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2005 - II ZR 107/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 7 U 1590/05
Soweit die Beklagte unter Zitat des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2005 (Az.: II ZR 107/04, vorgelegt als Anlage B 1) meint, daß sich der Wert des Feststellungsantrags nach § 9 ZPO zu richten habe, da es um wiederkehrende Leistungen aus einem Stammrecht gehe, überzeugt dies nicht (in diesem Sinne auch der 14. Senat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluß vom 28.09.2004, JurBüro 2005, 39). - OLG München, 03.05.2001 - 18 W 1204/01
Streitwert bei gesetzlicher Ratenzahlung
Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 7 U 1590/05
Eine im gesamten der Höhe nach feststehende Leistungsverpflichtung unterfällt dem Anwendungsbereich des § 9 ZPO jedoch auch dann nicht, wenn sie bestimmungsgemäß ratenweise zu erbringen ist (vgl. OLG München, Beschl. vom 03.05.2001, OLG-Report 2001, 220;… Stein-Jonas-Roth, 22. Aufl., Rn. 4 zu § 9 ZPO;… MüKo-Schwerdtfeger, 2. Aufl., Rn. 6 zu § 9 ZPO;… Wieczorek-Gamp, 3. Aufl., Rn. 5 f. zu § 9 ZPO).
- OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage, die sich gegen die …
Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben. - AG Düsseldorf, 25.01.2010 - 231 C 12182/09
Freistellungsanspruch aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag i.R.e. …
Anderslautende Beschlüsse, u.a. des vom BGH vom 04.04.2005 (Aktenzeichen II ZR 107/04), wonach sich auch der Wert eines Feststellungsantrages nach § 9 ZPO zu richten habe, da es sich um wiederkehrende Leistung aus einem Stammrecht handele, überzeugen nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.06.2005 in DB 2005, S. 1567 …und Beschluss vom 28.09.2004 in JurBüro 2005, S. 39).Eine im gesamten der Höhe nach feststehende Leistungsverpflichtung unterfällt dem Anwendungsbereich des § 9 ZPO jedoch auch dann nicht, wenn sie bestimmungsgemäß ratenweise zu erbringen ist (vgl. OLG München…, Beschluss vom 03.05.2001, OLG Report 2001, S. 2020; OLG München, DB 2005, S. 1567).
- OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11
Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …
Ausdrücklich gegen die Anwendung von § 3 ZPO, und damit für den Ansatz sämtlicher noch offener Raten als Grundlage der Streitwertbestimmung sind z.B. das OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.01.2009 - 4 W 36/08, MDR 2009, 353 = OLGR Frankfurt 2009, 255 = BeckRS 2009, 04420, juris) und einige Senate des OLG München (Beschluss vom 28.09.2004 - 14 W 132/04, JurBüro 2005, 39 = NZG 2005, 38 = JurionRS 2004, 32181, juris nur Leitsatz; Beschluss vom 23.06.2005 - 7 U 1590/05, DB 2005, 1567 = NJOZ 2005, 3178 = JurionRS 2005, 15655, juris nur Leitsatz). - KG, 05.10.2009 - 2 W 127/09
Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem …
Der abweichenden Entscheidung OLG München, DB 2005, 1567, wonach keine wiederkehrende Leistung aus einem Stammrecht, sondern eine vereinbarungsgemäß in Raten zu erbringende Einlageverpflichtung vorliege, kann damit nicht gefolgt werden.
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