Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung; Annahme eines Entscheidungskonflikts bei unmöglicher persönliche Anhörung; fehlerhafte Dokumentation als Indiz für unterbliebene Behandlungsmaßnahmen; unterlassene ...
- rabüro.de
Zum Umfang der Aufklärung des Patienten vor einer Operation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vornahme einer Angiographie bei Thrombosepatienten ohne Gewährleistung einer Vollheparinisierung ist grob behandlungsfehlerhaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei fehlender Dokumentation der Behandlung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 16.09.2011 - 8 O 106/09
- OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (49)
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 47 bbb) Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hat nach ständiger Rechtsprechung die Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (BGH, VersR 2005, 228, 229; 2004, 909; NJW 1983, 333, 334), wenn der grobe Behandlungsfehler generell geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen.Rn. 50 Sie ist nach einem groben Behandlungsfehler ausgeschlossen, wenn - was zur Beweislast der Behandlungsseite steht - jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang mit dem groben Fehler äußerst unwahrscheinlich (BGH, VersR 2012, 1176, 1177; NJW 2004, 2011, 2012; VersR 2004, 645, 647; NJW 1998, 1782, 1784) / grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 1998, 1780, 1782) / gänzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 2004, 2011, 2013; VersR 1995, 707, 708) / in hohem Maße unwahrscheinlich (BGH, NJW 1995, 778, 779) ist.
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03
Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 47 bbb) Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hat nach ständiger Rechtsprechung die Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (BGH, VersR 2005, 228, 229; 2004, 909; NJW 1983, 333, 334), wenn der grobe Behandlungsfehler generell geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen.Rn. 53 Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass hier voraussichtlich auch die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten vorliegen, weil dafür spricht, dass der sekundäre Gesundheitsschaden typischer Weise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen sollte (vgl. BGH, VersR 2005, 228, 229;… 1994, a.a.O.; 1989, 145; Senat, VersR 2008, 545, Tz. 16; NJOZ 2006, 3042, 3043).
- BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 45 aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).Rn. 50 Sie ist nach einem groben Behandlungsfehler ausgeschlossen, wenn - was zur Beweislast der Behandlungsseite steht - jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang mit dem groben Fehler äußerst unwahrscheinlich (BGH, VersR 2012, 1176, 1177; NJW 2004, 2011, 2012; VersR 2004, 645, 647; NJW 1998, 1782, 1784) / grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 1998, 1780, 1782) / gänzlich unwahrscheinlich (BGH, NJW 2004, 2011, 2013; VersR 1995, 707, 708) / in hohem Maße unwahrscheinlich (BGH, NJW 1995, 778, 779) ist.
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 45 aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).Es kommt also darauf an, ob das ärztliche Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstößt (vgl. BGH, NJW 1992, 754 f.).
- BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 45 aaa) Als grober Behandlungsfehler ist ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428).Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn auf eindeutige Befunde nicht nach gefestigten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wird oder sonst eindeutig gebotene Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher, bekannter Risiken unterlassen werden und besondere Umstände fehlen, die den Vorwurf des Behandlungsfehlers mildern können (vgl. BGH, NJW 1983, 2080 f.).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).Rn. 52 ddd) Zwar gilt die Beweiserleichterung zunächst nur für den Primärschaden, das heißt für den Schaden in seiner konkreten Ausbildung, als sogenanntem ersten Verletzungserfolg (vgl. BGH, VersR 2005, 836, 837; 1994, 52, 54).
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung ist deshalb die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten auch dann von Bedeutung, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 11 m.w.N.).Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Auch sollte dann, wenn einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (BGH, NJW 1985, 1399 ff., juris Tz. 13).Ihr Fehlen darf aber nicht dazu führen, dass der Arzt regelmäßig beweisfällig für die behauptete Aufklärung bleibt (BGH, NJW 1985, 1399 ff., juris Tz. 13).
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Dabei ist zu bedenken, dass der Patient als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht wird beurteilen können (OLG Nürnberg,. NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.) und eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken deshalb nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2000, 1784, 1786 m.w.N., juris Tz. 19). - BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Rn. 32 Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen (BGH, NJW-RR 2010, 495, Tz. 5; NJW 2001, 2177 f., juris Tz. 9 m.w.N.). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
- BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben …
- BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92
Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich …
- BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00
Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96
Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95
Begriff des groben Behandlungsfehlers
- BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
- BGH, 19.06.2012 - VI ZR 77/11
Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
- BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
- BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72
Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen
- BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97
Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
- OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5
- OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
- BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90
Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen …
- OLG München, 24.11.2006 - 10 U 2555/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; …
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben …
- OLG Celle, 16.07.2008 - 14 U 64/08
Reichweite eines Schreibens eines Haftpflichtversicherers hinsichtlich der …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 116/04
Zur Hemmung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs gem. § 3 Nr. 3 Satz 3 …
- OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 7 U 36/05
Arzthaftung: Reichweite der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
- OLG Hamm, 18.10.1994 - 9 U 90/94
- OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
Kletterunfall an einem Kletterfelsen: Haftung eines Kletterers bei einem Sturz …
- BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03
Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
- OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06
Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage; …
- BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
- OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf …
- OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
- OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; …
- BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
Arzthaftungsrecht: Aufklärungspflicht bei Weiterbehandlung nach Krebsdiagnose; …
- OLG Hamm, 21.01.2004 - 3 U 186/03
Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Rückzahlung von Behandlungskosten aufgrund der …
- OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine …
Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. - zur Angiographie - etwa NJW 2009, 1209, 1210 m.w.N.; ebenso Senat, Urt. v. 12. Dezember 2012, 7 U 176/11, BeckRS 2013, 02329) muss der Patient "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt. - OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 25 U 159/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einer auf die Fahrbahn …
Nach der Lebenserfahrung besteht gerade bei Knochenverletzungen besteht die Möglichkeit des Auftretens weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden in aller Regel (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 7 U 176/11 -, juris), so dass allein deshalb bereits der immaterielle Vorbehalt gerechtfertigt ist. - LG Köln, 21.01.2025 - 3 O 392/20 Danach handelt es sich bei der Entstehung des Seroms um einen primären Verletzungserfolg der unmittelbar auf der Rechtsgutverletzung - nämlich dem Behandlungsfehler -- beruht und nicht etwa um einen weiteren Gesundheitsfolgeschaden, der aus einem primären Verletzungserfolg resultiert (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2017 - I-26 U 59/16 -, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 5. Juli 2011 - 8 U 144/10 -, Rn. 35, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 7 U 176/11 -, Rn. 52, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität
- Wolters Kluwer
Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 11.08.2011 - 2 O 502/10
- OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
- OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1495
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01
Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, deren Versäumen unbeachtlich bleibt, wenn der Versicherungsnehmer ausreichend entschuldigt ist (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).Bei entschuldbarer Fristversäumung beginnt nämlich keine neue Frist, vielmehr muss der Versicherungsnehmer die Geltendmachung der Invalidität nach Wegfall des Entschuldigungsgrundes unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nachholen (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).
- BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11
Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.06.2012 (Az. IV ZR 39/11; zitiert nach Juris) wurde nunmehr geklärt, dass die Fristenregelung nicht mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und sie wesentliche, sich aus der Natur des Unfallversicherungsvertrages ergebende Rechte oder Pflichten nicht so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre.
- OLG Köln, 19.10.2021 - 20 U 17/21 Rn. 37 In diesem Zusammenhang beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1995 zu IV ZR 43/94 [Urteil vom 5. Juli 1995, IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171] und auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. November 2013 [Urteil, 7 U 176/11, VersR 2014, 1495], des OLG Oldenburg vom 31. März 1999 [Urteil, 2 U 264/98, NJW-RR 2000, 108] und des OLG Hamm vom 13. Januar 1993 [Urteil, 20 U 224/92, VersR 1993, 1473].
Rn. 39 Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft ausschließlich die Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität, nicht die Frist zur Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung [Urteil vom 20. November 2013, 7 U 176/11, VersR 2014, 1495, Leitsatz in Juris sowie Juris-Rn. 37 ff.].
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 05.10.2011 - 7 U 176/11 |
Verfahrensgang
- LG Gera, 09.02.2011 - 3 O 351/10
- OLG Jena, 05.10.2011 - 7 U 176/11
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 198/11
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