Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.07.2025 - 7 U 18/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935
Anordnung der Herausgabe einer Sache im Wege der einstweiligen Verfügung als Ausnahme (hier: Haushaltsgegenstände)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Herausgabe einer Sache im Wege der einstweiligen Verfügung als Ausnahme (hier: Haushaltsgegenstände)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.11.2024 - 6 O 75/24
- OLG Brandenburg, 17.07.2025 - 7 U 18/25
- OLG Brandenburg, 23.09.2025 - 7 U 18/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.09.2025 - 7 U 18/25 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Existenzgefährdung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.11.2024 - 6 O 75/24
- OLG Brandenburg, 17.07.2025 - 7 U 18/25
- OLG Brandenburg, 23.09.2025 - 7 U 18/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 05.12.2017 - 21 U 109/17
Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.09.2025 - 7 U 18/25
Auf die allgemeinen Überlegungen des Kammergerichts zum "Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache" (Urteil vom 05.12.2017 - 21 U 109/17), wonach die Hauptsache dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen werde, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar sei, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei bestehe und die Erfüllung unberechtigt verweigert werde, kommt es im vorliegenden Fall entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin nicht an.In seiner Entscheidung vom 05.12.2017 - 21 U 109/17 hat das Kammergericht darauf abgestellt, dass es entscheidend darauf ankomme, um was für einen Vertrag es sich handele.
- OLG Oldenburg, 20.01.2026 - 8 U 167/25 Eine existenzgefährdende Situation mit schweren nicht mehr reparablen Nachteilen, ist durch die Verfügungsklägerin gerade nicht dargetan (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2025 - 7 U 18/25, juris Rn. 4; OLG Koblenz…, Urteil vom 17. September 2010 - 10 U 276/10, juris Rn. 9).
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