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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14515
OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,14515)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,14515)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,14515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen Verkehrsunfall; Ersatzpflicht des Schädigers für einen Körperschaden, Gesundheitsschaden und psychisch bedingte Folgewirkungen; Nachträgliche Beschwerden des Unfallopfers auf Grund einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen Verkehrsunfall; Ersatzpflicht des Schädigers für einen Körperschaden, Gesundheitsschaden und psychisch bedingte Folgewirkungen; Nachträgliche Beschwerden des Unfallopfers auf Grund einer ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Rn. 49 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640; BGH NJW 1998, 813; BGHZ 137, 142; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Der Schädiger hat also auch für seelisch bedingte Folgeschäden, auch wenn sie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, grundsätzlich einzustehen (BGHZ 132, 341, 345).

    Begrenzungen der Haftung ergeben sich allerdings in zwei Richtungen: zum einen darf es sich bei den seelisch bedingten Folgeschäden nicht um eine Renten- oder Begehrensneurose handeln, zum anderen darf keine extreme Schadensdisposition vorliegen, bei der bereits ganz geringfügige (Bagatell-)Ereignisse zu Folgeschäden führen, die in grobem Missverhältnis zum Anlass stehen (BGHZ 132, 341, 348).

    Anspruchsmindernd war allerdings zu berücksichtigen, dass diese Folgen auf einer psychischen Prädisposition und damit einer vorhandenen Schadensneigung der Klägerin beruhen (vgl. BGH NJW 1996, 2425, 2427; NJW 1997, 455).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Rn. 49 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640; BGH NJW 1998, 813; BGHZ 137, 142; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Unter der Voraussetzung, dass die haftungsbegründende Gesundheitsschädigung feststeht, es sich bei der Frage psychischer Folgewirkungen also um haftungsausfüllende Kausalität handelt, findet dabei die Beweiserleichterung des § 287 ZPO Anwendung, so dass für die Unfallursächlichkeit der Folgewirkungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (std. BGH-Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 1998, 810).

    Ein leichtes HWS-Schleudertrauma steht der Annahme einer Bagatellursache aber entgegen (BGH NJW 1998, 810, 811; BGH NJW 2000, 862, 863).

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Rn. 49 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640; BGH NJW 1998, 813; BGHZ 137, 142; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Ein leichtes HWS-Schleudertrauma steht der Annahme einer Bagatellursache aber entgegen (BGH NJW 1998, 810, 811; BGH NJW 2000, 862, 863).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Anspruchsmindernd war allerdings zu berücksichtigen, dass diese Folgen auf einer psychischen Prädisposition und damit einer vorhandenen Schadensneigung der Klägerin beruhen (vgl. BGH NJW 1996, 2425, 2427; NJW 1997, 455).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Der Grundsatz, dass eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen ist, dieser sich nicht darauf berufen kann, ein weniger anfälliger Mensch hätte die eingetretenen Folgewirkungen nicht erlitten, gilt auch für psychische Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (so schon BGHZ 20, 137, 139).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Rn. 49 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640; BGH NJW 1998, 813; BGHZ 137, 142; BGH NJW 2000, 862 ff.).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Rn. 49 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640; BGH NJW 1998, 813; BGHZ 137, 142; BGH NJW 2000, 862 ff.).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597).
  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 353/89

    Verkehrsunfall; Deliktische Haftung; Psychisch bedingte Gesundheitsschäden

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
    Haftungsrechtlich kommt es allein darauf an, dass die psychische Störung ohne den Unfall nicht aufgetreten wäre (BGH VersR 1991, 432).
  • OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine …

  • OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16

    Verkehrsunfall - Versetzung des Geschädigten in Ruhestand aufgrund der …

    In den von der Klägerin zitierten Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 29.03.2011 - 10 U 106/10 -), des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 26.07.2001 - 7 U 188/99 -), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 19.01.2012 - 13 U 91/10 -) und des Landesgerichts Hannover (Urteil vom 19.07.2006 - 11 O 16/05 -) erlitten die dortigen Geschädigten durchweg erheblichere körperliche Verletzungen als die Klägerin im vorliegenden Verfahren, befanden sich überwiegend in stationärer Krankenhausbehandlung bzw. es erfolgten unfallbedingt ambulante Behandlungen mit zahlreichen Arztbesuchen sowie Medikamenteneinnahme, zudem lag meist für längere Zeit eine Krankschreibung bzw. Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit vor und es kam mitunter zu massiven Auswirkungen des Verkehrsunfalls auf die Lebensführung.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11854
OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,11854)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,11854)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 7 U 188/99 (https://dejure.org/2001,11854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640 ; BGH NJW 1998, 813 ; BGHZ 137, 142 ; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Der Schädiger hat also auch für seelisch bedingte Folgeschäden, auch wenn sie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, grundsätzlich einzustehen (BGHZ 132, 341, 345).

    Begrenzungen der Haftung ergeben sich allerdings in zwei Richtungen: zum einen darf es sich bei den seelisch bedingten Folgeschäden nicht um eine Renten oder Begehrensneurose handeln, zum anderen darf keine extreme Schadensdisposition vorliegen, bei der bereits ganz geringfügige (Bagatell)Ereignisse zu Folgeschäden führen, die in grobem Missverhältnis zum Anlass stehen (BGHZ 132, 341, 348).

    Anspruchsmindernd war allerdings zu berücksichtigen, dass diese Folgen auf einer psychischen Prädisposition und damit einer vorhandenen Schadensneigung der Klägerin beruhen (vgl. BGH NJW 1996, 2425, 2427; NJW 1997, 455 ).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640 ; BGH NJW 1998, 813 ; BGHZ 137, 142 ; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Unter der Voraussetzung, dass die haftungsbegründende Gesundheitsschädigung feststeht, es sich bei der Frage psychischer Folgewirkungen also um haftungsausfüllende Kausalität handelt, findet dabei die Beweiserleichterung des § 287 ZPO Anwendung, so dass für die Unfallursächlichkeit der Folgewirkungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (std. BGHRechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 1998, 810 ).

    Ein leichtes HWS-Schleudertrauma steht der Annahme einer Bagatellursache aber entgegen (BGH NJW 1998, 810 ,811; BGH NJW 2000, 862 ,863).

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640 ; BGH NJW 1998, 813 ; BGHZ 137, 142 ; BGH NJW 2000, 862 ff.).

    Ein leichtes HWS-Schleudertrauma steht der Annahme einer Bagatellursache aber entgegen (BGH NJW 1998, 810 ,811; BGH NJW 2000, 862 ,863).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Anspruchsmindernd war allerdings zu berücksichtigen, dass diese Folgen auf einer psychischen Prädisposition und damit einer vorhandenen Schadensneigung der Klägerin beruhen (vgl. BGH NJW 1996, 2425, 2427; NJW 1997, 455 ).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Der Grundsatz, dass eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen ist, dieser sich nicht darauf berufen kann, ein weniger anfälliger Mensch hätte die eingetretenen Folgewirkungen nicht erlitten, gilt auch für psychische Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (so schon BGHZ 20, 137, 139).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640 ; BGH NJW 1998, 813 ; BGHZ 137, 142 ; BGH NJW 2000, 862 ff.).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.; BGH NJW 1997, 1640 ; BGH NJW 1998, 813 ; BGHZ 137, 142 ; BGH NJW 2000, 862 ff.).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597).
  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 353/89

    Verkehrsunfall; Deliktische Haftung; Psychisch bedingte Gesundheitsschäden

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99
    Haftungsrechtlich kommt es allein darauf an, dass die psychische Störung ohne den Unfall nicht aufgetreten wäre (BGH VersR 1991, 432 ).
  • OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine …

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