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Rechtsprechung
   OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,80666
OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08 (https://dejure.org/2015,80666)
OLG München, Entscheidung vom 01.04.2015 - 7 U 2216/08 (https://dejure.org/2015,80666)
OLG München, Entscheidung vom 01. April 2015 - 7 U 2216/08 (https://dejure.org/2015,80666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Wegen der Höhe der Abfindung der früheren Aktionäre der Berufungsbeklagten ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16226/08 ein Spruchverfahren anhängig.

    Rn. 21 Mit dem Erlass des Beweisbeschlusses im Spruchverfahren 5 HK O 16226/08 des Landgerichts München I am 4.9.2014 ist das Rechtsschutzbedürfnis für die gegenständlichen Klagen mit ihren Haupt- und Hilfsanträgen entfallen.

  • BGH, 26.06.2012 - II ZR 30/11

    Leitungsmacht im faktischen Konzern: Notwendiger Inhalt eines …

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Soweit die Nichtigkeit der angegriffenen Beschlüsse geltend gemacht wird, gilt dies ohnehin; denn nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse sind einer Bestätigung nicht zugänglich, da den Bestätigungsbeschlüssen der Nichtigkeitsmangel gleichermaßen anhaftet (vgl. BGH, Urteil vom 26.6.2012 - II ZR 30/11, Rz. 10, m.w.Nachw.;… vgl. auch Drescher, a.a.O., S. 131).

    Der Nichtigkeitsfeststellung bzw. Nichtigerklärung der angegriffenen Beschlüsse wegen eines unterbliebenen Nachteilsausgleichs in diesem Sinne käme daher eine gewisse indizielle Wirkung im anhängigen Spruchverfahren zu, welche das Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses begründete (vgl. - zu den Bestätigungsbeschlüssen vom 29./30.7.2008 - BGH, Urteil vom 26.6.2012 - II ZR 30/11, Rz. 26).

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit …

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Nach den Grundsätzen von BGHZ 83, 122 (Urteil vom 25.2.1982 - II ZR 174/80 - "Holzmüller") wäre allerdings das dem Vorstand gemäß § 119 Abs. 2 AktG eingeräumte Ermessen, ob eine Entscheidung der Hauptversammlung über das Business Combination Agreement einzuholen war, auf Null reduziert gewesen im Sinne des Erfordernisses einer Entscheidung der Hauptversammlung, weil die in dem Business Combination Agreement angelegte Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Beklagten einen schwerwiegenden Eingriff in die wirtschaftlichen Rechte und Interessen der Aktionäre darstellte.
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Die Kläger konnten ihre Klagen nach dem Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 ZPO trotz des Verlustes ihrer Aktionärsstellung fortführen (vgl. BGH, Urteil vom 9.10.2006 - II ZR 46/05, Rz. 13 ff.).
  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.1.2008 (Az.: 5 HK O 19782/06) in Ziffern IV. und V. aufgehoben.
  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG München, 01.04.2015 - 7 U 2216/08
    Gegen diese ersten Bestätigungsbeschlüsse richteten sich zahlreiche Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklagen, die in der Berufungsinstanz Gegenstand des Verfahrens 7 U 1584/10 vor dem erkennenden Senat waren.
  • LG München I, 20.12.2018 - 5 HKO 15236/17

    Für Linde-Praxair-Fusion war kein Hauptversammlungsbeschluss nötig

    Ein Weisungsrecht könne aus dem dann nichtigen Vertrag nicht begründet werden; der Schutz der Minderheitsaktionäre werde hinreichend über den Nachteilsausgleich im faktischen Konzern nach § 311 ff. AktG gewährleistet (vgl. OLG München ZIP 2008, 1330, 1331 f. = AG 2008, 672, 673 f. = WM 2008, 1932, 1934; Goslar DB 2008, 800, 801;… Hüffer/Koch AktG, 13. Aufl., § 291 Rdn. 14; Ederle AG 2010, 273, 274 ff.;… Decher in: Festschrift für Hüffer, 2010, S. 145, 150 ff.; auch OLG München, Urteil vom 1.4.2015, Az. 7 U 2216/08).
  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter …

    Mehrere Beschwerdeführer beantragen zudem die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage zum BVerfG (Beschwerdeführer zu 54), Bl. 1929 d. A.) bzw. verweisen auf ihren Antrag im Hauptverfahren, dieses bis zur Entscheidung im Feststellungsverfahren (OLG München Az: 7 U 2216/08) auszusetzen (Beschwerdeführer zu 53), Bl. 1854 d. A.).
  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines …

    Die Verhandlung wurde durch Beschluss des Senats vom 23.10.2008, Az. 7 U 2216/08, im Hinblick auf das streitgegenständliche Verfahren nach § 148 ZPO ausgesetzt.

    Dies ist Gegenstand des nach § 148 ZPO ausgesetzten Verfahrens Az. 7 U 2216/08.

    Damit verbietet sich auch die von den Berufungsklägern zu 5) und 6) beantragte Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zur Entscheidung im Verfahren Az. 7 U 2216/08, weil eine Aussetzung im Hinblick auf einen ausgesetzten Rechtsstreit nicht in Betracht kommt (so BGH NJW-RR 2005, 925, 926).

  • OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10

    Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs

    Die Verhandlung wurde durch Beschluss des Senats vom 23.10.2008, Az. 7 U 2216/08, im Hinblick auf das streitgegenständliche Verfahren nach § 148 ZPO ausgesetzt.

    Dies ist Gegenstand des nach § 148 ZPO ausgesetzten Verfahrens Az. 7 U 2216/08.

    Damit verbietet sich auch die von den Berufungsklägern zu 5) und 6) beantragte Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zur Entscheidung im Verfahren Az. 7 U 2216/08, weil eine Aussetzung im Hinblick auf einen ausgesetzten Rechtsstreit nicht in Betracht kommt (so BGH NJW-RR 2005, 925, 926 [BGH 03.03.2005 - IX ZB 33/04] ).

  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …

    Die Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München ein, Az.: 7 U 2216/08, über die noch nicht entschieden ist; vielmehr setzte das Oberlandesgericht München das Verfahren mit Beschluss vom 23.10.2008 gemäß § 148 ZPO aus.

    Die H... AG hat gegen das Urteil des LG München I Berufung eingelegt; das Verfahren ist derzeit beim OLG München (Aktenzeichen 7 U 2216/08) anhängig.

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