Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.12.2004 - 7 U 236/04 (L) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung auf Herausgabe landwirtschaftlicher Pachtflächen: Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund aufgrund des Eintritts der vereinbarten Bedingung der Rechtssicherheit bezüglich der Anspruchsberechtigung für Betriebsprämien
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 24 Abs. 2 EG VO Nr. 795/2004; § 3 Abs. 1 BetrPrämDurchfV; § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 586 Abs. 1 S. 1 BGB; § 158 BGB
Rechtfertigung des Erlasses einer Leistungsverfügung auf Herausgabe landwirtschaftlicher Flächen durch den Beginn einer 10 monatigen Haltefrist; Zulassung einer so genannten Leistungsverfügung durch die Rechtsprechung bei dringendem Bedürfnis auf die sofortige Erfüllung ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935; ZPO § 940; BetrPrämDurchfV § 3
Zur Rechtfertigung der Herausgabepflicht einer landwirtschaftlichen Fläche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtfertigung des Erlasses einer Leistungsverfügung auf Herausgabe landwirtschaftlicher Flächen durch den Beginn einer 10 monatigen Haltefrist; Zulassung einer so genannten Leistungsverfügung durch die Rechtsprechung bei dringendem Bedürfnis auf die sofortige Erfüllung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rinteln, 22.11.2004 - 1 Lw 7/04
- OLG Celle, 22.12.2004 - 7 U 236/04 (L)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 20.03.2015 - 8 U 120/14
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung eines …
Die damit der Sache nach verbundene Frage, ob die in § 940a Abs. 2 ZPO für die Wohnraummiete getroffene Regelung auch auf Gewerberaummietverhältnisse ausgeweitet werden kann, ist aus Sicht des Senats aber in oben dargestelltem Sinne nicht hinreichend geklärt (gegen eine Ausweitung OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004, Az. 7 U 236/04 - zitiert nach juris; KG Berlin NJW 2013, 3588 f.; OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014, Az. 2 W 237/14 - zitiert nach juris; dafür LG Hamburg NJW 2013, 3666; zur Problematik siehe auch Klüver, ZMR 2015, 10 f.). - LG Hamburg, 10.12.2014 - 334 O 251/14
Räumungsverfügung im Gewerberaummietrecht: Hamburg reiht sich ein!
Jedoch lässt die Rechtsprechung ausnahmsweise auch eine Leitungsverfügung zu, wenn dem Gläubiger, dem insoweit ein Verfügungsanspruch zusteht, auf die sofortige Erfüllung des Anspruchs dringend angewiesen ist (Verfügungsgrund) (OLGR Celle 2005, 479).
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